Pension für Bundesminister: 4.990 Euro nach vier Jahren – und mit jedem Jahr wird es mehr
2,6-Fache der Standardrente: Was Bundesminister an Pension bekommen – ohne eigene Beiträge
Stand: 14.10.2026, 08:09 Uhr
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Bundesminister erhalten keine gesetzliche Rente, sondern ein Ruhegehalt vom Staat. Es beginnt nach vier Amtsjahren bei 27,74 Prozent des Amtsgehalts und steigt bis auf 71,75 Prozent.
Berlin – Die Altersversorgung der Bundesregierung regelt das Bundesministergesetz. Anspruch auf Ruhegehalt hat, wer der Bundesregierung mindestens vier Jahre angehört hat. Nach Angaben des Bundes der Steuerzahler verdienen Bundesminister rund 17.990 Euro Amtsgehalt im Monat, daraus ergeben sich 4.990 Euro Pension.
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Mit jedem weiteren Amtsjahr wächst der Anspruch. Eigene Beiträge zahlen Ministerinnen und Minister dafür nicht. Alle Beträge sind brutto und eine Modellrechnung auf Basis des genannten Amtsgehalts. Er kann sich mit Besoldungsanpassungen ändern.

Das Gesetz knüpft den Anspruch an vier Jahre Amtszeit. Ein Rest von mehr als 273 Tagen zählt als volles Jahr. Mitgerechnet werden Zeiten als Parlamentarischer Staatssekretär und frühere Regierungszeiten in einem Land, soweit daraus kein Landesanspruch entsteht.
Eine Ausnahme gilt bei Auflösung des Bundestages: Wer dann mehr als zwei Jahre ununterbrochen der Regierung angehörte, dem wird die Amtszeit laut t-online.de als vier Jahre angerechnet. Von 17.990 Euro sind 27,74 Prozent rund 4.990 Euro im Monat.
Jedes weitere Amtsjahr bringt rund 430 Euro mehr
Das Ruhegehalt steigt pro weiterem Jahr um 2,39167 Prozentpunkte, höchstens bis 71,75 Prozent. Im Beispiel sind das nach fünf Jahren 5.421 Euro, nach acht Jahren 6.711 Euro, nach zwölf Jahren 8.433 Euro, nach 16 Jahren 10.154 Euro und nach 20 Jahren 11.875 Euro.
Den Höchstsatz erreicht erst, wer 23 Jahre im Amt war: 12.908 Euro. Beim Bundeskanzler liegt die Basis höher. Bei 22.083 Euro Amtsgehalt sind es nach vier Jahren rund 6.100 Euro.
Das 2,6-Fache der Standardrente
Die Standardrente, 45 Beitragsjahre mit Durchschnittseinkommen, liegt laut Deutscher Rentenversicherung seit Juli 2026 bei 1.913,40 Euro. Die Ministerpension von 4.990 Euro ist damit das 2,6-Fache, der Höchstwert von 12.908 Euro das 6,7-Fache.
Der Bund der Steuerzahler fordert, dass Minister selbst vorsorgen, etwa über ein Versorgungswerk, eine private Versicherung oder die gesetzliche Rentenkasse. Wer die eigene Rente einordnen will, findet sie in der Renteninformation der Rentenversicherung.