Schweiz zahlt 40 Mio. CHF zu viel AHV-Rente ins Ausland: Ein Überblick

Publiziert12. Juli 2026, 08:11

Schweiz40 Mio. Franken zu viel AHV- und IV-Rente ins Ausland bezahlt

Millionen an AHV- und IV-Renten fliessen zu Unrecht ins Ausland. Die Finanzkontrolle sieht trotz Fortschritten weiteren Handlungsbedarf.

Florian Osterwalder

Darum gehts

  • Die Schweiz hat fast 40 Millionen Franken AHV- und IV-Renten zu Unrecht ins Ausland überwiesen.
  • Ende März beliefen sich die offenen Rückforderungen laut der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) auf rund 17 Millionen Franken.
  • Die Eidgenössische Finanzkontrolle anerkennt Fortschritte, sieht aber weiterhin Verbesserungsbedarf bei der ZAS.

Wer im Ausland lebt, hat nicht in jedem Fall Anspruch auf eine Schweizer AHV-Rente. Kehren ausländische Rentenbezügerinnen und -bezüger in ein Land ohne Sozialversicherungsabkommen zurück, erlischt der Anspruch.

Ein Mann aus Mali täuschte dennoch jahrelang einen Wohnsitz in der Schweiz vor, indem er die Adresse von Verwandten nutzte. Die AHV-Kasse verlangte deshalb rund 72'000 Franken zurück. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte 2025 die Rückforderung.

Ende März bereits 17 Millionen Franken

Wie die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) gegenüber der «SonntagsZeitung» bestätigt, werden AHV- und IV-Leistungen im Ausland in erheblichem Umfang zu Unrecht ausbezahlt. Ende März belief sich die Summe der offenen Rückforderungen auf rund 17 Millionen Franken. Insgesamt waren fast 40 Millionen Franken zu viel überwiesen worden, knapp 300'000 Franken galten als uneinbringlich.

Die ZAS erklärt, Rückforderungen im Ausland seien schwieriger als in der Schweiz, weil sie von den jeweiligen nationalen Rechtsverfahren abhingen. Innerhalb der EU unterstützen zwar Verbindungsstellen die Eintreibung, oft seien aber langwierige Gerichtsverfahren nötig. Rückforderungsansprüche verjähren grundsätzlich nach fünf Jahren, bei Betrug gelten Fristen von sieben bis 15 Jahren.

Kritik der Eidgenössischen Finanzkontrolle

Jährlich fliessen rund eine Million AHV- und IV-Renten im Wert von etwa acht Milliarden Franken ins Ausland. Zu Unrecht erfolgte Zahlungen entstehen laut ZAS meist, weil Änderungen der persönlichen Verhältnisse verspätet oder gar nicht gemeldet werden – etwa Todesfälle, Änderungen des Zivilstands, die Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit, Ausbildungswechsel oder Wohnsitzverlegungen.

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) kritisierte die Arbeitsweise der ZAS wiederholt. In einem aktuellen Bericht anerkennt sie Fortschritte. Dank eines automatischen Datenaustauschs mit sieben europäischen Staaten erhält die ZAS Todesmeldungen häufig direkt von den Behörden. Zudem wurden Excel-Tabellen durch ein neues Informationssystem ersetzt, mehrere Abteilungen können Strafanzeigen einreichen und neu verhandelte Verträge mit Postfinance und ausländischen Banken sollen jährlich rund eine Million Franken einsparen.

ZAS setzt Empfehlungen um

Trotzdem sieht die EFK Verbesserungsbedarf. Ein neues Dashboard zur Überwachung unrechtmässiger Zahlungen werde nur punktuell genutzt, heisst es. Es fehle der ZAS auch ein vollständiger Zugang zu AHV- und IV-Daten. Dies führe dazu, erschwere eine frühzeitige Erkennung von Fehlern oder Betrugsfällen.

2020 belief sich die Summe der zu viel ausbezahlten Leistungen laut EFK noch auf fast 82 Millionen Franken, inzwischen ist sie deutlich gesunken. Die ZAS betont, sie setze die Empfehlungen der Finanzkontrolle um.

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