500 Mails in eineinhalb Jahren: Stalker zerstört Leben der Ex

Stand: 25.07.2026, 06:00 Uhr

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Der Fall eines Tölzers wurde vor dem Landgericht München verhandelt.

Der Fall eines Wildsteigers wurde vor dem Amtsgericht in Weilheim verhandelt. © picture alliance / dpa

Ein 41-Jähriger bombardierte seine Ex-Freundin mit über 500 Mails voller Drohungen und Beleidigungen. Die Frau aus Wildsteig verlor ihren Job, musste ihre Wohnung aufgeben und flüchten.

Wildsteig – Es war eigentlich eine eher kurze Beziehung. Nach dem Ende 2023 begann für die 41-Jährige, die zu der Zeit in Wildsteig lebte, die „Zerstörung“ ihres damaligen Lebens: „Ich bin geflüchtet, muss mein Leben völlig neu gestalten“, sagte sie vor Gericht auf die Frage, wie sie das alles verkraftet hat.Tiefenpsychologische Behandlungen und Reha-Maßnahmen gehören noch immer zu ihrem Alltag. Sie ist inzwischen an einen anderen Ort gezogen, der nicht genannt wurde, da sich Opfer und Täter in gleichen Saal befanden.

Was sie zu verkraften hatte, machte die Staatsanwältin während der Verlesung der Anklage durch Zitate aus den Mails des 41-jährigen Vaters von zwei Kindern („von zwei Frauen“), der jetzt, lange Zeit arbeitslos und verschuldet, in Innsbruck lebt, deutlich: „Du wirst alles verlieren“. „Du bist der Teufel in Person“ und „Ich suche Dich, ich finde Dich“. Er nannte sie „Schlampe“ und „Bitch“. Zahlreiche Mails enthielten übelste sexistische Beleidigungen. Zudem meldete er sie auf einer Pornoplattform an. Auch schrieb er dem Arbeitgeber unwahre Behauptungen über seine Ex-Freundin.

Und es gab immer wieder Drohungen, dass er sie besuchen werde: „Ich schaue bei Dir vorbei.“ Untermauert waren die Drohungen zum Teil mit aktuellen Fotos vom damaligen Wohnhaus der Geschädigten. Diese sagte im Laufe der Verhandlung vor dem Weilheimer Amtsgericht : „Ich hatte Angst um mein Leben, habe mich nicht mehr vor die Tür getraut.“ Und sie sagte auch: „Ich habe das Vertrauen in die Menschen verloren.“ Sie wurde völlig aus der Bahn geworfen, konnte nicht mehr arbeiten: „Dabei hatte ich einen Super-Job.“

Rechtsgespräch mit der Richterin

Nach der Verlesung der Anklage bat der Pflichtverteidiger des Beschuldigten um ein informelles Rechtsgespräch. Die Richterin zog sich mit der Staatsanwältin, dem Nebenkläger und dem Verteidiger für längere Zeit zurück. Das Ergebnis, das die Richterin verkündete: Bei einem konkreten Geständnis wurde dem Angeklagten eine Strafe zwischen einem und zwei Jahren auf Bewährung in Aussicht gestellt, zudem müsse er 1700 Euro Wiedergutmachung an die Geschädigte zahlen. Der Strafrahmen allein für den besonders schweren Fall der Nachstellung (Stalking) beträgt bis zu fünf Jahre.

Die Richterin verlas noch weitere Zitate aus Mails, die erst im November 2025 aufhörten. Das Opfer schilderte ihre Situation: „Ich habe keine eigene Wohnung mehr, keinen Job. Es geht mir gar nicht gut.“ Der Angeklagte, der gleich die geforderten 1700 Euro zahlte, stimmte allen Anklagepunkten zu und legte das geforderte Geständnis ab: „Ich hatte eine wahnsinnige Wut und konnte nicht loslassen. Es war alles falsch, was ich gemacht habe.“ Er hatte sich zuvor auch schon bei der Geschädigten entschuldigt.

Für die Staatsanwältin waren die Vergehen klar: Nachstellung in Tateinheit mit Bedrohung, Beleidigung und Verleumdung. Sie forderte deshalb eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne, und eine Zahlung von 8000 Euro an das Opfer. Der Nebenkläger-Anwalt stimmte dankend zu. Der Pflichtverteidiger wollte die Geldzahlung auf 5000 Euro verringert sehen. Die Richterin setzte die 21-monatige Freiheitsstrafe für vier Jahre auf Bewährung aus, die Entschädigungszahlung legte sie mit 6500 Euro fest, zu zahlen in Monatsraten zu je 150 Euro. Zugute gehalten wurde dem Angeklagten sein Geständnis und die Entschuldigung, gegen ihn sprachen fünf Vorstrafen aus seiner Jugend, darunter eine wegen Nachstellung.