6,8 Millionen betroffen: So verändert der Koalitionskompromiss den Minijob ab 2027

Stand: 20.08.2026, 08:00 Uhr

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Für 6,8 Millionen Minijobber ändert sich beim Netto vorerst nichts. Teurer wird das Modell ab 2027 vor allem für Arbeitgeber.

München – Die geplante Abschaffung des Minijob-Sonderstatus ist vorerst gestoppt. Union und SPD haben sich im Koalitionsausschuss Anfang Juli auf einen Kompromiss verständigt: Der Minijob bleibt bestehen, doch die Abgaben für Arbeitgeber steigen.

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Dieser Artikel entstand in Kooperation mit promipool.de

Für Beschäftigte ist die wichtigste Nachricht, dass weder die höhere Pauschalsteuer noch der höhere Beitrag zur Krankenversicherung direkt vom Lohn abgehen. Wie news.kununu.com berichtet, bleibt das Netto zunächst stabil. Offen ist aber weiter, ob Ende 2026 doch noch ein größeres Reformpaket kommt.

Nach 10 Jahren Minijob sind bei der Rente oft nur rund 50 Euro im Monat drin.

Das Konzept Minijob steht auf der Kippe. © IMAGO / Bihlmayerfotografie

Konkret soll die Pauschalsteuer für geringfügige Beschäftigung ab 2027 von 2 auf 5 Prozent steigen. Dazu kommt bei gewerblichen Minijobs ein höherer Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung: Er klettert zum 1. Januar 2027 von 13 auf 17,5 Prozent. Minijobs für Rentnerinnen und Rentner bleiben ausdrücklich erhalten.

Die komplette Reform wurde auf Herbst 2026 vertagt. Der Streit in der Koalition ist damit nicht gelöst: Bundeskanzler Friedrich Merz will die Empfehlungen der Alterssicherungskommission in ein späteres Gesetzespaket einbauen, CSU-Chef Markus Söder lehnt eine grundsätzliche Abschaffung ab.

Alterssicherungskommission nennt nur noch Schüler

Auslöser der Debatte war ein Satz aus dem Abschlussbericht der Alterssicherungskommission: „Die Beitragsfreiheit soll künftig ausschließlich auf Schüler begrenzt werden“, so die Kommission laut Medienberichten. Das hätte das bisherige Modell massiv verändert. Der Minijob existiert seit 2003 und wurde als flexible Form des Zuverdiensts eingeführt.

Heute arbeiten rund 6,8 Millionen Menschen in Deutschland in einem solchen Job, darunter viele Frauen, Studierende und Rentner. Besonders stark betroffen wären rund 3,5 Millionen Menschen gewesen, die den Verdienst zusätzlich zu einer regulären Hauptbeschäftigung nutzen.

603 Euro statt 547 Euro bleibt vorerst bestehen

Der Hintergrund der Reformdebatte liegt in den schwachen sozialen Sicherungen. Wer geringfügig arbeitet, hat keine Arbeitslosenversicherung, nur begrenzte Rentenansprüche und keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld.

Empfehlung 26 der Kommission sah deshalb vor, die Sozialabgaben ab 2027 von 31 auf mehr als 38 Prozent anzuheben und die Beitragsfreiheit weitgehend zu beenden.

Der Staat erhofft sich daraus 4,5 Milliarden Euro zusätzliche Einnahmen für die Sozialversicherung. Für Betroffene hätte das spürbare Folgen: Bei voller Rentenversicherungspflicht wären von 603 Euro nur noch rund 547 Euro übrig, hinzu kämen Abzüge für Kranken- und Pflegekasse.

Rückkehr in die Rentenversicherung seit Juli möglich

Für die Altersvorsorge wichtiger als die neue Steuer ist eine Regel, die bereits gilt. Seit dem 1. Juli 2026 können Minijobber nach einer Änderung des § 6 SGB VI leichter in die Rentenversicherung zurückkehren und damit wieder volle Ansprüche auf Altersrente, Schutz bei Erwerbsminderung und anrechenbare Wartezeiten erwerben.

Bislang nutzt das nur eine Minderheit: 20,9 Prozent der gewerblichen Minijobber zahlen aktiv in die Rente ein, in Privathaushalten sind es 11,3 Prozent. Der politische Kompromiss entlastet Beschäftigte kurzfristig, löst aber das Grundproblem des Modells nicht.