Aargau: Gericht kippt negativen Einbürgerungsentscheid

Abgelehnt nach Rechtsüberholen

Verwaltungsgericht kippt negativen Einbürgerungsentscheid

Für einen im Aargau aufgewachsenen ETH-Studenten landet das Einbürgerungsgesuch vor dem Verwaltungsgericht. Weil er auf der Autobahn rechts überholt hatte, verwehrte ihm der Kanton den Schweizer Pass. Zu Unrecht. Laut dem Gericht handelte es sich dabei um Willkür.

Publiziert: vor 17 Minuten

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Aktualisiert: vor 10 Minuten

Darum gehts

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  • Aargauer Verwaltungsgericht hebt Einbürgerungsverweigerung eines ETH-Studenten auf
  • Einbürgerung wurde wegen Verkehrsvergehen von 2019 und langer Wartefrist verweigert
  • Die 5800 Franken Verfahrenskosten trägt die Einbürgerungskommission des Kantons Aargau
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Wiebke KöhneRedaktorin Newsdesk

Für einen im Aargau geborenen und aufgewachsenen Mann endete der Traum vom Schweizer Bürgerrecht beinahe im Jahr 2024. Der Kanton hatte das von seiner Wohngemeinde eingereichte Einbürgerungsgesuch knallhart abgelehnt. Jetzt die Wendung: Das Verwaltungsgericht spricht ein Urteil zu seinen Gunsten.

Wie die «Aargauer Zeitung» berichtet, lehnte der Kanton im Jahr 2024 seine Einbürgerung aufgrund einer Vorstrafe aus dem Jahr 2019 ab. Das Vergehen: Der Mann überholte auf der A1 auf einer Strecke von zwei Kilometern zwei Fahrzeuge von rechts, ehe er wieder auf die linke Überholspur wechselte – zu einem Unfall kam es dabei nicht. Neben einer Geldstrafe erhielt der junge Autofahrer von der Staatsanwaltschaft damals 90 Tagessätze bedingt bei drei Jahren Probezeit.

Die Kommission prüfte die Umstände zu wenig

Auch wenn die Frist der Probezeit bereits abgelaufen war, wurde das Einbürgerungsgesuch abgelehnt. Die Begründung: Gestützt auf das Handbuch vom Staatssekretariat für Migration belegte die Einbürgerungskommission des Kantons den Mann mit einer Wartefrist von insgesamt sechs Jahren. Der Mann legte daraufhin Einspruch beim Verwaltungsgericht ein.

Dieses stufte die Wartefrist jetzt als unverhältnismässig ein und kritisierte die Kommission wiederum dafür, dass sie den konkreten Einzelfall in ihrem Entscheid nicht genügend gewürdigt hatte. Laut dem Richter war damit die Rechtsprechung missachtet und willkürlich entschieden worden.

Da das Verwaltungsgericht ansonsten keine Einwände gegen die Integration des jungen Mannes finden konnte, erhält der ETH-Student nun bereits das Kantons- und Gemeindebürgerrecht, während das grüne Licht vom Bund noch folgen sollte. Auf den Gesamtkosten von 5800 Franken bleibt die Einbürgerungskommission sitzen. 

Der Weg zum Schweizer Pass ist bekanntlich schwer: Immer wieder werden Einbürgerungsanträge bei Gemeinden oder Kantonen abgelehnt. Blick zeigt kuriose Fälle aus der Vergangenheit. 

Klingelstreich als Teenager

Anfang Februar hob das Aargauer Verwaltungsgericht eine Einbürgerungsverweigerung auf. Diese richtete sich gegen eine Eritreerin, die als 15-Jährige mit anderen Jugendlichen an einem Klingelstreich beteiligt war. Zudem bewarfen die Jugendlichen eine Hausfassade mit Eiern. Dass der Jugendstreich ihr den Schweizer Pass verwehren sollte, stufte das Gericht als unverhältnismässig ein. 

Rasenmähen an Feiertagen

In einer Gemeinde im Kanton Jura wurde im Jahr 2024 die Einbürgerung eines damals 50-jährigen Franzosen abgelehnt, der bereits über zehn Jahre an dem Ort lebte. Die Begründung eines Gemeindemitglieds: Der Mann mähe an Feiertagen seinen Rasen. Auch andere beschwerten sich über seine Gartenarbeiten und darüber, dass man ihn nicht genügend oft zu Gesicht bekommen würde. 

Zu wenig Freunde

Wer zu wenig Freunde hat, ist nicht integriert. Zu diesem Schluss kam die Gemeinde Unteriberg SZ im Jahr 2025, als sie ein niederländisches Ehepaar durch die Einbürgerungsprüfung rasseln liess. Die Eheleute hatten zwei von zwölf Fragen falsch beantwortet. Zudem konnten sie laut dem Gemeindepräsidenten Ruedi Keller zu wenig Freunde und Bekannte aus Unteriberg aufzählen.