Abstimmung Stadt Luzern: Bleibt der Mindestlohn – oder fällt er?
Als einzige Gemeinde im Kanton hat Luzern einen Mindestlohn. Das Reglement, das ihn verankert, steht aber auf der Kippe.
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Wer in der Stadt Luzern arbeitet, muss mindestens 22.75 Franken pro Stunde verdienen. Dieser Mindestlohn gilt seit Anfang 2026. Die Regelung geht zurück auf die Initiative «Existenzsichernde Löhne jetzt!» der Juso, welche vom Stadtparlament 2024 angenommen wurde.
Von bürgerlicher Seite gab es schon damals Widerstand – das Referendum dagegen kam allerdings mangels Unterschriften nicht zustande.
Dass die Stadt Luzern als einzige Luzerner Gemeinde einen Mindestlohn festgesetzt hat, ist umstritten.
Keystone / Gaëtan Bally
GLP, Mitte, FDP und SVP nahmen später im Stadtparlament einen neuen Anlauf, um den Mindestlohn zu kippen: Sie verlangten von der Stadtregierung eine Vorlage, die das entsprechende Reglement wieder aufheben sollte. Mit Erfolg.
Stadtregierung stellt sich hinter Mindestlohn
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Die Luzerner Stadtregierung spricht sich für die Beibehaltung des Mindestlohns aus. Dessen Einführung sei «ein klares Bekenntnis zu fairen und existenzsichernden Arbeitsbedingungen in der Stadt Luzern». In dieser Haltung fühlt sie sich durch ein Urteil des Bundesgerichts bestärkt: Dieses hatte im Juni 2026 entschieden, dass die Städte Zürich und Winterthur (welche ebenfalls Mindestlöhne haben) «aufgrund der Vertrautheit mit den lokalen Bedingungen» die Erwerbsarmut «ebenso zweckmässig bekämpfen können wie der Kanton».
Um den Entscheid zu legitimieren, einigte sich das Parlament auf eine Volksabstimmung. Daher kommt der Mindestlohn nun an die Urne.
Gegnerschaft taxiert Mindestlohn als Insellösung
Für die Aufhebung des Mindestlohn-Reglements macht sich ein überparteiliches Komitee stark, angeführt vom Wirtschaftsverband der Stadt Luzern. Das Komitee stört sich unter anderem daran, dass der Mindestlohn nur kommunal gilt.
Wir wollen alle einen fairen Lohn. Aber dieser Sonderzug geht nicht.
«Zum Wirtschaftsraum Luzern gehören auch Emmen, Ebikon oder Horw – dort aber gilt der Mindestlohn nicht. Das macht es für Unternehmen sehr schwierig», sagt Benjamin Koch. Präsident des Wirtschaftsverbands. «Wir wollen alle einen fairen Lohn. Aber dieser Sonderzug geht nicht.»
Mindestlohn ist politisch ein heisses Eisen
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Luzern ist bislang eine von wenigen Städten, die einen Mindestlohn kennt. Widerstand dagegen regt sich allerdings nicht nur auf kommunaler Ebene: Das Luzerner Kantonsparlament hat dem Regierungsrat den Auftrag erteilt, Mindestlöhne auf Gemeindeebene gesetzlich zu verbieten.
Auch auf nationaler Ebene weht dem Mindestlohn ein rauer Wind entgegen: Das Bundesparlament will, dass Löhne in allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen einen allfälligen (höheren) kantonalen oder kommunalen Mindestlohn übersteuern können.
Nichts von einem Sonderzug wissen will Caroline Rey. Sie präsidiert den Luzerner Gewerkschaftsbund. Dieser kämpft unter anderem mit SP und Grünen in einem Komitee für die Beibehaltung des Mindestlohns. «Wir sagen einfach: Wer auf Stadtgebiet Leistungen erbringt, soll diesen Mindestlohn erhalten», sagt Caroline Rey. «Unternehmen, die an verschiedenen Orten tätig sind, steht es frei, andere Löhne anzuheben. Das ist letztlich auch unser Ziel.»
Befürworter sprechen von 3000 Betroffenen
Laut Caroline Rey gibt es aktuell rund 3000 Menschen, die nun aufgrund des eingeführten Mindestlohns mehr verdienen – betroffen sind Jobs im Tieflohnsektor, etwa in der Logistik oder im Detailhandel. Die Zahl stammt aus der nationalen Lohnstrukturerhebung, heruntergerechnet auf die Stadt Luzern.
Schon allein der Fakt, dass es Kontrollen gibt, kann eine präventive Wirkung haben.
3000 Betroffene? Hinter diese Zahl setzt Benjamin Koch vom Wirtschaftsverband ein grosses Fragezeichen. «Mir sind keine Fälle bekannt.» Jene, die es betreffe, würden von den «teuren Kontrollen» ohnehin nicht erfasst. Etwa Kurierdienste, die zwar in Luzern tätig sind, aber ihren Firmensitz in einem anderen Kanton hätten.
Dass die Kontrollen, die laut der Stadt maximal 130'000 Franken kosten dürfen, vielleicht nicht alle schwarzen Schafe erwischen, das glaubt auch Caroline Rey vom Gewerkschaftsbund. «Mit einem Graubereich müssen wir leben können. Doch schon allein der Fakt, dass es Kontrollen gibt, kann eine präventive Wirkung haben.»
Ob der Mindestlohn bleibt oder fällt – das entscheidet sich am 27. September. Für die Abschaffung sind GLP, Mitte, FDP und voraussichtlich auch die SVP. Die SVP fasst ihre Parole am 15. September, die Parteileitung empfiehlt ein Nein. Hinter dem Mindestlohn und dem geltenden Reglement stehen SP und Grüne.
Zweite Abstimmung: Feuerwehr-Ersatzabgabe
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Im Kanton Luzern sind Personen zwischen 20 und 50 Jahren feuerwehrpflichtig. Wer keinen Dienst leistet, muss eine Ersatzabgabe bezahlen.
In der Stadt Luzern soll diese Abgabe sinken – von heute 4.5 Promille des steuerbaren Einkommens auf das zulässige Minimum von 1.5 Promille.
Das Luzerner Stadtparlament hat einen entsprechenden Vorstoss von SP und Grüne/Junge Grüne mit 27 zu 20 Stimmen unterstützt.
Weitere Urnenabstimmung?
Bei einem Ja zur Senkung der Feuerwehr-Ersatzabgabe verringern sich die Einlagen in den entsprechenden Spezialfinanzierungstopf der Feuerwehr um jährlich 4.1 Millionen Franken. Die Finanzierung der Feuerwehr müsste daher vorwiegend über das ordentliche städtische Budget erfolgen. Über finanzielle Auswirkungen in dieser Grössenordnung muss an der Urne entschieden werden.
SP, Grüne, GLP und die Stadtregierung stehen hinter der Reduktion der Feuerwehr-Ersatzabgabe. Dagegen sind Mitte, FDP und voraussichtlich die SVP – sie fasst ihre Parole am 15. September, die Parteileitung empfiehlt ein Nein.
Abstimmungsdossier
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Hier finden Sie News und Hintergründe zu den Abstimmungen vom 27. September 2026.
Regionaljournal Zentralschweiz, 8.9.2026, 17:30 Uhr ; zezm/fise;ledn;rama