AfD scheitert mit Klage gegen Corona-Regeln im Bundestag
Stand: 22.07.2026, 13:56 Uhr
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Die AfD scheitert in Karlsruhe mit ihrer Klage gegen frühere 2G-plus-Regeln im Bundestag.
Karlsruhe – Die AfD ist mit ihrer Klage gegen die Corona-Zugangsregeln im Deutschen Bundestag gescheitert. Die im Januar 2022 eingeführte 2G-plus-Regel verletzte nach der Entscheidung aus Karlsruhe keine Abgeordnetenrechte, obwohl sie ungeimpfte Parlamentarier beim Zugang zum Plenarsaal einschränkte.
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Der Beschluss fiel bereits am 9. Juni einstimmig, wurde aber am Mittwoch (22. Juli) veröffentlicht. Geklagt hatten die AfD-Bundestagsfraktion sowie die AfD-Abgeordneten Stephan Brandner und Tino Chrupalla und der damalige AfD-Abgeordnete Joachim Wundrak, wie das Bundesverfassungsgericht mitteilte.

Das Verfahren drehte sich um eine Allgemeinverfügung der damaligen Bundestagspräsidentin Bärbel Bas. Sie hatte am 12. Januar 2022 für zentrale Bereiche des Bundestags schärfere Corona-Regeln erlassen. Für Plenum, Ausschüsse und Veranstaltungen galt danach nicht mehr 3G, sondern 2G plus.
Karlsruhe sieht Eingriff, aber keine Verfassungsverletzung
Zutritt zur unteren Ebene des Plenarsaals hatten dem Gericht zufolge nur geimpfte oder genesene Abgeordnete, die zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Antigen-Schnelltest oder eine Booster-Impfung nachweisen konnten. Nicht geimpfte Abgeordnete durften mit negativem Test an Plenarsitzungen teilnehmen, aber nur auf gekennzeichneten Plätzen auf den Tribünen.
Die Richterinnen und Richter stellten fest, dass diese Regeln die Teilhaberechte der Abgeordneten aus Artikel 38 des Grundgesetzes berührten. Das reichte aber nicht für einen Erfolg der Klage. Die Vorgaben seien zur Sicherung der Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Bundestags in der Pandemie gerechtfertigt gewesen, hieß es aus Karlsruhe.
AfD sah gezielte Ausgrenzung
Die AfD hatte die Regeln schon 2022 scharf angegriffen. Stephan Brandner, Parlamentarischer Geschäftsführer und Justiziar der AfD-Fraktion, erklärte damals für die Fraktion, die Ausgrenzung frei gewählter Abgeordneter selbst bei negativem Testergebnis richte sich „gezielt gegen die AfD-Fraktion“. Die Verlegung auf die Tribüne sei „stigmatisierend und undemokratisch“.
Brandner argumentierte damals weiter, eine gleichberechtigte Teilnahme an der parlamentarischen Debatte sei von der Tribüne aus nicht möglich. Die 2G-plus-Regel müsse aufgehoben werden, damit alle Abgeordneten ihre Aufgaben unabhängig vom Impfstatus wahrnehmen könnten, teilte die AfD-Fraktion bei Einreichung der Klage mit.
Auch die Gedenkstunde am 27. Januar 2022 war Teil des Verfahrens. Bundestagspräsidentin Bas hatte nach Angaben des Gerichts zuvor mitgeteilt, dass für die Veranstaltung zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus ebenfalls 2G plus gelte. Eine Teilnahme auf den Besuchertribünen sei nicht möglich.
Regel war befristet und auf die Pandemie bezogen
Nach Auffassung des Zweiten Senats war auch diese Beschränkung rechtmäßig. Die Gedenkstunde habe unter den damaligen Pandemiebedingungen „aus konzeptionellen und praktischen Gründen nur auf diese Weise durchgeführt werden“ können, erklärte das Bundesverfassungsgericht.
Die Karlsruher Richter betonten zudem, die Regelung sei zunächst auf einen Monat befristet gewesen. Sie sei erkennbar auf die konkrete Pandemiesituation zugeschnitten gewesen. Es habe deshalb keinen Anlass gegeben, darin den Beginn einer dauerhaften Zweiteilung der Abgeordneten zu sehen.
Auch der mögliche Rückschluss auf den persönlichen Impfstatus einzelner Abgeordneter machte die Regelung nach Ansicht des Gerichts nicht unzumutbar. Eilanträge im Zusammenhang mit der Organklage hatte der Zweite Senat bereits am 26. Januar und 8. März 2022 verworfen. Quellen: AfD-Bundestagsfraktion, Bundesverfassungsgericht, Bundestag, nif/red.