Förderprogramm: Mehr Hessengeld für Haushalte mit Kindern

Der Anteil der Haushalte mit Kindern, die das sogenannte Hessengeld bekommen, ist im zurückliegenden Jahr deutlich gestiegen. Das ergibt der Vergleich der Zahlen, die das Finanzministerium im Juli 2025 und vor wenigen Tagen in Antworten auf parlamentarische Anfragen genannt hat.

Danach lag der Anteil der Familien bis zum Sommer des vergangenen Jahres bei 48 Prozent des bewilligten Gesamtvolumens. Bis heute ist er auf 58 Prozent angestiegen. Das Förderprogramm, für das sich die Bezeichnung Hessengeld durchgesetzt hat, ist die Erfüllung eines Versprechens, mit dem die CDU im Jahr 2023 in den Landtagswahlkampf gezogen war.

Sie hatte bemängelt, dass der Bund es den Ländern nicht erlaube, Haushalte mit Kindern durch spezielle Freibeträge von der Grunderwerbsteuer zu entlasten. Solange sich dies nicht ändert, fördert Hessen den Ersterwerb von Immobilien mit 10.000 Euro je Käufer und mit 5000 Euro für jedes Kind unter 18 Jahren.

Der Vorwurf des Mitnahmeeffekts

Die Unterstützung wird bis zur Höhe der tatsächlich gezahlten Grunderwerbsteuer gewährt. Die erste Tranche wurde im November 2024 ausgezahlt. Die Grünen im Hessischen Landtag lehnen das Programm ab. Sie bemängeln die Höhe und „Mitnahmeeffekte“.

Die Konzeption des Hessengelds ist laut der einschlägigen Richtlinie des Finanzministeriums „auf Haushalte mit Kindern ausgerichtet“. Es können aber auch andere Bürger gefördert werden, die erstmalig eine Wohnimmobilie zur eigenen Nutzung erwerben.

Aufgrund der Systematik des Programms gingen im Durchschnitt 18.330 Euro an Familien und 12.750 Euro an Haushalte ohne Kinder, teilte der Staatssekretär im Finanzministerium Till Kaesbach in der vergangenen Woche mit.

Mehr als 277 Millionen Euro bewilligt

Die Unterstützung erreiche vor allem Bürger mit niedrigerem und mittlerem Einkommen. 68 Prozent der geförderten Haushalte hätten ein jährliches Brutto-Haushaltseinkommen von weniger als 100.000 Euro. Am häufigsten profitierten Antragsteller mit einem Brutto-Jahreseinkommen von 80.000 Euro oder weniger.

Bis Mitte Mai 2026 haben nach Kaesbachs Angaben knapp 20.000 Personen einen Antrag auf Hessengeld gestellt. Davon wurden 17.900 Anträge bewilligt und mehr als 277 Millionen Euro zugesagt. Der Zuschuss wird in Zehn-Jahres-Tranchen aufgeteilt.

Bis Mitte Mai haben mehr als 14.500 Antragsteller Förderungen von insgesamt fast 30,5 Millionen Euro erhalten. In der aktuellen Auskunft muss das Finanzministerium auch die Frage beantworten, auf welcher empirischen oder methodischen Grundlage es zu der Einschätzung gelange, dass Mitnahmeeffekte beim Hessengeld unmöglich seien.

„Mitnahmeeffekt ausgeschlossen“

Kaesbach weist darauf hin, dass die nachgewiesene Zahlung von Grunderwerbsteuer eine Fördervoraussetzung sei. Das Geld fließe also dem Zweck entsprechend ausschließlich an Bürger, die steuerlich in Vorleistung getreten seien.

Die Begrenzung der Fördersumme auf die Höhe der gezahlten Grunderwerbsteuer binde die Ermittlung der Förderhöhe direkt an den anvisierten Kaufnebenkosten-Posten. „Ein Mitnahmeeffekt ist folglich angesichts der dargestellten Zweckbestimmung des Förderprogramms ausgeschlossen.“

Die Frage, wie die Landesregierung die Zielgenauigkeit und Wirksamkeit des Hessengeldes ermittle, beantwortet Kaesbach mit dem Verweis auf einen „monatlichen Regelbericht“, in dem Kennzahlen zum Verlauf des Gesamtprogramms, zum aktuellen Berichtsmonat sowie zum nächsten Auszahlungsstichtag betrachtet würden.

Zu den relevanten Qualitätskennzahlen zählten der Anteil des Bewilligungsvolumens von Haushalten mit Kindern ebenso wie der Anteil der Förderung von Haushalten mit einem Brutto-Jahreseinkommen von weniger als 100.000 Euro. Einzelne Kennzahlen zum Förderprogramm würden anlassbezogen bereitgestellt.

Außer anonymisierten, auf das Förderprogramm bezogenen Daten lägen sozioökonomische Zahlen vor, die bei der Antragstellung mit einer freiwilligen Abfrage ermittelt würden. Auf dieser Grundlage könnten statistische Auswertungen erstellt werden.

Über Erkenntnisse zu einer Nutzung des Hessengeldes durch Haushalte mit Mehrfachverdienern und hohem Gesamteinkommen bei gleichzeitig hoher Kreditfähigkeit verfügt das Ministerium allerdings nicht. Kaesbach bekräftigt, dass das Programm gemäß der Förderrichtlinie spätestens im Jahr 2029 evaluiert werde.