Amokläufer flieht nach Kolumbien, Justiz holt ihn zurück – und bleibt auf Riesen-Rechnung sitzen: „Keine rechtliche Grundlage“

Ansbacher Amokläufer floh nach Kolumbien – Staat bleibt auf den 195.000 Euro Rückführungskosten sitzen

Stand: 09.08.2026, 19:44 Uhr

Kommentare

Uns auf Google folgen

Gecharterter Flieger, gefesselter Amokläufer – und am Ende muss der Steuerzahler die Rechnung zahlen: 195.000 Euro, die niemand zurückfordern kann.

Ansbach – Die bayerische Justiz bleibt auf Kosten von rund 195.000 Euro sitzen, die bei der Rückführung eines nach Kolumbien geflüchteten Schwerkriminellen entstanden sind. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft Ansbach gegenüber Focus online. Eine Überprüfung habe ergeben, dass „keine rechtliche Grundlage“ für eine Rückforderung des Geldes von dem Verurteilten, Georg R., vorliegt.

Klinikum am Europakanal

2009 war der damals 18-Jährige in einer Ansbacher Schule Amok gelaufen. Hier im Bild: das Klinikum am Europakanal in Erlangen, aus dem Georg R. 2025 floh. (Archivbild) © Daniel Löb/dpa

Georg R., der 2010 wegen des Amoklaufs an einer Ansbacher Schule zu neun Jahren Jugendstrafe verurteilt worden war, ist im September vergangenen Jahres in Kolumbien festgenommen worden. Im September 2009 hatte er 13 Mitschülerinnen und Mitschüler sowie zwei Lehrerinnen verletzt.

Flucht nach Kolumbien: Justiz bleibt auf Kosten für Rückführung von Amokläufer sitzen

Das Landgericht Ansbach hatte ihn am 29. April 2010 unter anderem wegen versuchten Mordes in 47 Fällen verurteilt und seine Unterbringung in einer Psychiatrie angeordnet. Am 16. August 2025 kehrte er nach einem von der Klinik genehmigten unbegleiteten Ausgang nicht in die forensische Psychiatrie Erlangen zurück. Die Polizei spürte R. letztlich in Kolumbien auf.

Doch warum bleibt der Staat nun auf den Rückführungskosten sitzen? Grund dafür ist ein Urteil des Landgerichts Ansbach aus dem Jahr 2010: Das Gericht hatte damals davon abgesehen, dem damals noch Heranwachsenden die Kosten und Auslagen des Verfahrens aufzuerlegen. Wie Oberstaatsanwalt Jonas Heinzlmeier nun gegenüber Focus online bestätigt, zählen dazu ausdrücklich „auch die Kosten der Vollstreckung“ – und damit auch die Rückführungskosten. Die Fahndung, Festnahme und Rückführung aus Kolumbien seien auf Basis des rechtskräftigen Urteils sowie ausländerrechtlicher Vorschriften Kolumbiens erfolgt.

Teurer Charterflug für Rückführung des Amokläufers nach Deutschland

Dabei hatte die Staatsanwaltschaft Ansbach noch im November 2025 angekündigt, das Geld zurückfordern zu wollen. „Ob der Anspruch dann tatsächlich vollstreckt werden kann, hängt von der finanziellen Leistungsfähigkeit des Untergebrachten ab“, sagte Heinzlmeier damals. Nun zeigt sich: Einen solchen Anspruch gibt es rechtlich gar nicht.

Für den Rückflug von Kolumbien nach Deutschland war laut Angaben der Staatsanwaltschaft Ansbach ein regulärer Direktflug keine Option. Für den Transport des gefesselten 34-Jährigen musste eigens eine Maschine gechartert werden, da nur so die notwendigen Sicherheitsbedingungen erfüllt werden konnten, berichtete ntv. Sprecher Jonas Heinzlmeier erklärte, man sei für einen Direktflug auf eine Fluggesellschaft angewiesen gewesen, die gefesselte Passagiere befördern dürfe. (Quelle: Focus online/Staatsanwaltschaft Ansbach/ntv) (sischr)