Arbeitsgericht Gießen: Ex-Mitarbeiterinnen werfen Pflegeheim Missstände und unrechtmäßige Kündigungen vor

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Arbeitsgericht Gießen Ex-Mitarbeiterinnen werfen Pflegeheim Missstände und unrechtmäßige Kündigungen vor

Fünf ehemalige Mitarbeiterinnen eines Pflegeheims in Mittelhessen werfen ihrem Arbeitgeber vor, sie hätten Missstände im Heim gemeldet – und deshalb ihre Jobs verloren. Im Hintergrund steht der Fall eines wegen Vergewaltigung verurteilten Pflegers.

Foto: Vorne von hinten ein Mann in schwarzer Amtsrobe und eine Frau daneben, deren Kopf verpixelt ist. Beide sitzen an einem Tisch und schauen in Richtung Wand mit einem Hessenwappen, vor der eine Richterin und ein Mann ebenfalls an einem Tisch sitzen.

Arbeitsgericht Gießen: Am Donnerstag kam es beim Gütetermin mit fünf ehemaligen Mitarbeiterinnen zu keinen Einigungen. Bild © Rebekka Diekmann (hr)

Am Arbeitsgericht Gießen hat am Donnerstag ein erster Termin im Verfahren zwischen fünf ehemaligen Mitarbeiterinnen eines Pflegeheims für psychisch kranke Menschen und der Heimleitung stattgefunden.

Die Frauen werfen ihrem früheren Arbeitgeber vor: Sie hätten intern Missstände angesprochen sowie externe Stellen darüber informiert – und deshalb ihre Jobs verloren oder keine Anschlussverträge erhalten, etwa nach abgeschlossener Ausbildung.

Pfleger wegen Vergewaltigung verurteilt

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00:43 Min.|hessenschau.de (Rebekka Dieckmann)
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Im Hintergrund der arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung stehen strafrechtliche Ermittlungen und eine bereits erfolgte Verurteilung: Ein Nachtpfleger hatte 2023 eine 70‑jährige Bewohnerin des Heims im Kreis Gießen vergewaltigt. Er wurde deshalb 2025 zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Gegen ihn wird zudem weiterhin in ähnlichen Fällen ermittelt.

Die Mitarbeiterinnen warfen der Heimleitung Versäumnisse in diesem Zusammenhang vor und sehen darin den Grund, dass die Heimleitung die Zusammenarbeit beenden will.

Staatsanwaltschaft ermittelt weiterhin

Der Anwalt der Heimleitung wies die Vorwürfe der Frauen zurück, sie hätten unrechtmäßig ihre Jobs verloren. Teilweise seien die Arbeitsverträge sogar weiterhin gültig. Die Parteien konnten sich in dem sogenannten Gütetermin jedoch nicht einigen, im Dezember soll deshalb in einem Kammertermin am Arbeitsgericht weiterverhandelt werden.

Die Staatsanwaltschaft Gießen teilte auf hessenschau-Nachfrage mit, dass bereits seit 2024 wegen zwei weiterer möglicher Missbrauchstaten im Heim gegen den mittlerweile verurteilten Pfleger ermittelt wird.