Archäologe warnt: Neues Gesetz überlässt historische Fundstellen den Baggern

Stand: 15.08.2026, 19:00 Uhr

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Von hochkarätigen Fundstellen wie der des Gesseler Goldhorts mit gesamteuropäischer Bedeutung bis zu spannenden Einzelfunden: Der Archäologe Jan Blanck sieht die Zeugnisse der Geschichte im Landkreis Diepholz und in ganz Niedersachsen in Gefahr.

Von hochkarätigen Fundstellen wie der des Gesseler Goldhorts mit gesamteuropäischer Bedeutung bis zu spannenden Einzelfunden: Der Archäologe Jan Blanck sieht die Zeugnisse der Geschichte im Landkreis Diepholz und in ganz Niedersachsen in Gefahr. © Gregor Hühne

Niedersachsen plant eine Änderung des Denkmalschutzgesetzes. Nur noch 15 Prozent aller bekannten Fundstellen wären dann geschützt. Der Archäologe Jan Blanck warnt ungewöhnlich deutlich und nennt ein bekanntes Beispiel, das wohl nie entdeckt worden wäre, wenn es die geplante Neuregelung früher schon gegeben hätte.

Landkreis Diepholz – Jan Blanck sorgt sich um die Zukunft der Archäologie im Landkreis Diepholz und in Niedersachsen. Entdeckungen wie der Gesseler Goldhort seien mit der geplanten Änderung des Landesdenkmalschutzgesetzes zukünftig nicht mehr möglich, warnt der Fachmann für Grabungstechnik. Derzeit plane man in der Landesregierung eine umfassende Novelle des Gesetzes, „was unser archäologisches Erbe massiv gefährdet“.

Unter anderem sehe der Entwurf vor, dass Erdarbeiten nur noch dann in archäologischer Begleitung stattfinden müssen, wenn sie auf einem eingetragenen Kulturdenkmal stattfinden sollen. So beabsichtigt das Land, Bürokratie abzubauen. Laut Blanck sind die Hürden für ein Bodendenkmal jedoch „grotesk hoch“, um als solches eingestuft zu werden. Die Änderung würde bedeuten, dass nur noch etwa 15 Prozent aller bislang bekannten archäologischen Fundstellen geschützt würden. Rund 85 Prozent seien damit unmittelbar bedroht. Derzeit gebe es etwa 150.000 bekannte archäologische Fundstellen in Niedersachsen, so Blanck. Oftmals tauchten die Funde erst im Zuge von Baumaßnahmen auf und seien bis dahin unbekannt oder lediglich vermutet gewesen, schildert Blanck.

Archäologische Funde im Zuge von Baubegleitungen oder bauvorbereitenden Untersuchungen, wie der Goldhort von Gessel, würden deswegen in Zukunft nahezu unmöglich werden, da diese den Baggern zum Opfer fallen würden, befürchtet Blanck. „Der Gesseler Goldhort ist von gesamteuropäischer Bedeutung“, sagt Blanck. „Das würde man alles aufs Spiel setzen.“ Zwar sehe die neue Regelung auch vor, dass Baggerfahrer spontane Funde bei Erdarbeiten melden müssen, aber in der Praxis glaubt Blanck nicht, dass das funktioniert. Das zeigten Beispiele aus der Vergangenheit. Der Archäologe veranschaulicht etwa anhand von Bildern einer dicken historischen Mauer, die bei Ausgrabungen freigelegt und zuvor bei unterschiedlichsten Erdarbeiten beschädigt wurde. „Das hat keiner erkannt. Das ist die Realität“, fasst Blanck zusammen. Weitere Bilder zeigen angebaggerte Gräber und Skelette sowie einen zerstörten Bohlenweg. „Das ist, was uns überall blüht“, so Blanck.

Theorie und Praxis: Eigentlich müssen bei Erdarbeiten historische Funde gemeldet werden. Wie dieses Luftbild eines freigelegten Bohlenwegs zeigt, ist die Meldung hier zuvor bei Bauarbeiten jedoch nicht passiert.

Theorie und Praxis: Eigentlich müssen bei Erdarbeiten historische Funde gemeldet werden. Wie dieses Luftbild eines freigelegten Bohlenwegs zeigt, ist die Meldung hier zuvor bei Bauarbeiten jedoch nicht passiert. © Gregor Hühne

„Als archäologischer Dienstleister aus dem Landkreis Diepholz möchten wir zudem auf die gefährdeten Arbeitsplätze aufmerksam machen“, sagt der Archäologe, zu dessen Team zehn Mitarbeiter zählen. Blanck bietet mit seinem Unternehmen aus Bruchhausen-Vilsen solche Dienstleistungen an. Die Einschnitte beträfen nicht nur die Branche direkt, sondern auch Zulieferer, Dienstleister wie Bau- und Galabauunternehmen, Vermesser, Labore, Pensionen, Verlage sowie Transportunternehmen bis hin zu lokalen Einzelhandelsunternehmen.

Sorgen von Bauherren, dass archäologische Untersuchungen zu Verzögerungen auf Baustellen führten, hält Blanck entgegen: „Tatsächliche Stillstände auf Baustellen kommen derzeit in der Regel nicht wegen der archäologischen Arbeiten, sondern wegen Planungsfehlern“, erklärt Blanck, weil etwa die Archäologen zu spät ins Boot geholt würden; die archäologische Begleitung beispielsweise erst kurzfristig angefragt werde. Da laut dem vorliegenden Gesetzentwurf die Archäologie aber nicht mehr im Vorfeld, sondern erst in den schon laufenden Bauprozess eingebunden werden soll, werden Bauvorhaben in Zukunft unkalkulierbar, was Zeit und Kosten angeht. Durch die angestrebte „Vereinfachung“ im Gesetzentwurf entfällt laut Blanck die in Bauvorhaben stets so wichtige Planungssicherheit komplett.

Noch hat Blanck jedoch Hoffnung, dass der Gesetzesentwurf im Niedersächsischen Landtag noch verändert wird. Derzeit laufe die Verbandsbeteiligung. „Man darf gespannt sein, wie viel Gewicht das Ministerium der Fachwelt einräumt und ob ein geänderter Entwurf vorgelegt wird“, sagt Blanck. Außerdem gibt es in Niedersachsen mittlerweile eine Petition an den Niedersächsischen Landtag, initiiert vom Bündnis „Jahrtausende retten“, gegen die geplante Änderung des Denkmalschutzgesetzes, die mittlerweile rund 12.000 Unterzeichner zählt.