Artikel 37 des Grundgesetzes: Thorsten Frei erwägt Bundeszwang bei möglicher AfD-Landesregierung
Deutschland sei eine wehrhafte Demokratie, sagt Unionsfraktionschef Thorsten Frei mit Blick auf die AfD. Um diese zu schützen, gebe es Instrumente.
Quelle: DIE ZEIT, dpa,
dar
- September 2026, 1:37 Uhr
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3 KommentareUnionsfraktionschef Thorsten Frei (CDU) hält nach dem Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt die erstmalige Anwendung des sogenannten Bundeszwangs für möglich. Dabei handelt es sich um ein Instrument, geregelt in Artikel 37 des Grundgesetzes, mit dem eine verfassungsfeindlich handelnde AfD-Landesregierung zu disziplinieren wäre.
Die Möglichkeiten reichen dabei von der Zwangsverwaltung einzelner Behörden und Ministerien über die Kürzung von Bundesmitteln bis hin zum Einsatz der Bundespolizei in dem jeweiligen Land. Im Grundgesetz heißt es schlicht und denkbar weitreichend, der Bund könne »die notwendigen Maßnahmen treffen«, um ein Land »zur Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten«.
»Sollte es die Lage erfordern, werden wir selbstverständlich das Grundgesetz durchsetzen und dafür alle Instrumente nutzen«, sagte Frei dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). »Die Institutionen unseres Staates haben genau dies zu gewährleisten. Wir sind eine wehrhafte Demokratie.«
AfD will Regieren
Frei betonte, dass es sich dabei um eine Ultima Ratio handele. »Aber wenn es nötig sein sollte, hat der Staat die Instrumente, um die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Ganzen zu schützen«, sagte der Jurist. »Das ist für mich eine pure Selbstverständlichkeit.«
Die AfD hatte die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt mit deutlichem Vorsprung gewonnen, sie kam auf fast 44 Prozent. Die absolute Mehrheit verfehlte die Partei jedoch, ihr fehlen drei Stimmen im Landtag. Da weder CDU, Linke, SPD noch Grüne mit der AfD koalieren wollen, könnte sie entweder auf Überläufer aus der CDU hoffen oder das BSW. Die Partei zeigte sich bisher zumindest offen für Gespräche.
Artikel 37 des Grundgesetzes wurde in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie angewendet. Der Bundeszwang darf nur als letztes Mittel eingesetzt werden, es gibt hohe Voraussetzungen. Etwa muss der Bundesrat jedes Mal zustimmen, wenn die Bundesregierung eine Pflichtverletzung feststellen will, die aus ihrer Sicht entsprechende Zwangsmittel rechtfertigt.
Ex-Bundesverfassungsrichter spricht von Alarmismus
Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Hans-Jürgen Papier warnte indes vor Alarmismus wegen des AfD-Erfolgs. »Die Demokratie als solche ist nicht in Gefahr. Es droht kein Staatsstreich, auch kein Zerfall unserer Ordnung«, sagte er dem Kölner Stadt-Anzeiger. »Ich warne davor, alarmistische Szenarien zu verbreiten. Diese verunsichern zu Unrecht die Bevölkerung und mindern das Vertrauen in die rechtsstaatliche Demokratie.«
Eine denkbare AfD-Regierung auf Landesebene sei an die Regeln der Rechtsstaatlichkeit und des Föderalismus gebunden, sagte der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts. »Es gibt derzeit keine Anzeichen, dass die AfD willens und in der Lage ist, diese Ordnung zu sprengen.«