„Außergerichtliche Gespräche“: Verhandlung über Freistellung von Cispa-Gründer Backes erneut verschoben
„Außergerichtliche Gespräche“ Verhandlung über Freistellung von Cispa-Gründer Backes erneut verschoben
Saarbrücken · Wie zu erwarten, wurde die geplante Verhandlung über die Freistellung von Cispa-Gründungsdirektor Michael Backes vor dem Landgericht abgesagt. Nun soll es ein außergerichtliches Gespräch geben. Über mögliche Inhalte ist bisher noch nichts bekannt.
01.09.2026 , 19:34 Uhr
Eigentlich sollte am Dienstag das Landgericht über die Freistellung von Cispa-Gründer Michael Backes beraten. Nun soll es erst ein außergerichtliches Gespräch geben.
Foto: Oliver Dietze/dpa/Oliver Dietze
Eigentlich sollte das Landgericht in Saarbrücken am Dienstag über den Antrag auf einstweilige Verfügung von Cispa-Gründungsdirektor Michael Backes gegen seine Freistellung verhandelt werden. Doch wie die Saarbrücker Zeitung bereits im Vorfeld berichtet hatte, wurde der Termin aufgehoben. Das hat das Gericht mittlerweile auch offiziell mitgeteilt. So habe Backes mit Zustimmung der Cispa-Gesellschafter Bund und Land die Aufhebung beantragt und um eine neue Terminierung Ende des Monats gebeten. Möglicherweise könnte dann sogar schon der Abschlussbericht der Sonderprüfer vorliegen. Festgelegt wurde ein neuer Termin allerdings noch nicht.
Begründet wurde die Verschiebung laut Gericht mit dem Hinweis auf ein „außergerichtliches Gespräch zwischen den Parteien“, dem beide zugestimmt haben. Über den möglichen Inhalt ist bisher nichts bekannt, auch nicht, ob es eine Bereitschaft für Vergleichsgespräche in der Angelegenheit gibt. Auf Anfrage der Saarbrücker Zeitung teilt die Staatskanzlei erneut mit: „Die Gesellschafter werden sich vor Abschluss der Sonderprüfung nicht zu laufenden Prozessen und Verfahren äußern.“
Backes hatte eigentlich per einstweiliger Verfügung beantragt, seine Freistellung aufzuheben. Er ist seit Beginn der Sonderprüfung wegen Berichten über einen möglichen Wissensabfluss aus dem Cispa nach China vor zwei Monaten freigestellt. Im Antrag hatte Backes auch auf Eilbedürftigkeit einer Entscheidung des Gerichts verwiesen. Die ist angesichts der bevorstehenden außergerichtlichen Gespräche offenbar nicht mehr gegeben. (lck)