Aufkleber an Laternen und Ampeln: Stadt droht Bürgermeisterkandidat mit Anzeige
Stand: 24.07.2026, 18:00 Uhr
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An Laternen und Ampeln klebt Wahlwerbung eines Rotenburger Bürgermeisterkandidaten. Die Stadt stuft die Aufkleber als möglichen Vandalismus ein und droht mit Anzeige.
Rotenburg – Für die einen ist sie einfach nur nervig, andere warten gespannt auf Namen und Kandidaten, Anlass für Sozial-, Ästhetik- und Politikstudien bietet sie allemal: Wahlwerbung ist vor jedem wichtigen Urnengang ein bewegendes Thema. Insbesondere gilt das für die Kommunalwahl. Wer am 13. September in Ortsräte, Stadt- oder Gemeinderäte, in den Kreistag oder ins Rathaus gewählt werden möchte, plakatiert und stellt sich persönlich vor. Kandidaten sind greifbarer als bei jeder anderen Wahl, sie stammen aus der Region und oft dem eigenen Umfeld. Mitunter sogar aus der Nachbarschaft. Seit knapp zwei Wochen sind die Kandidatenbilder wieder im öffentlichen Raum zu sehen. Doch es gibt klare Regeln, was erlaubt ist. Und gegen die wird bereits verstoßen, wie ein Rotenburger Bürgermeisterkandidat eingestehen muss.
Aufkleber an Straßenlaternen: Rotenburg droht Bürgermeisterkandidat mit Anzeige
Die mögliche Platzierung der Plakate im Außenbereich unterliegt einem komplexen Regelwerk, das sowohl auf Bundes- und Landesebene als auch auf kommunaler Ebene festgelegt wird. Grundsätzlich ist das Aufstellen von Wahlplakaten durch das Grundgesetz geschützt, insbesondere durch Artikel 5 (Meinungs- und Pressefreiheit), Artikel 5 Absatz 3 (Kunstfreiheit) und Artikel 21 (Parteienprivileg). Die übergeordneten rechtlichen Rahmenbedingungen für Wahlplakate sind in den jeweiligen Landesgesetzen festgelegt. Zusätzlich haben Kommunen die Möglichkeit, eigene Satzungen zu erlassen, die spezifische Regelungen für ihr Gebiet festlegen.
Stadtsprecher Andreas Schultz verweist bei der Plakatierung auf die städtische Sondernutzungssatzung. Die begrenzt im Normalfall Plakatierungen im öffentlichen Verkehrsraum. Erlaubt sind maximal 20 Standorte. Die Dauer liege bei höchstens 14 Tagen. Vor Wahlen gelte jedoch eine Ausnahme. Parteien dürfen innerhalb geschlossener Ortschaften ohne zahlenmäßige Beschränkung plakatieren. Diese Regel gilt zwei Monate vor dem Wahltag bis zum Ende der Wahl oder einer Stichwahl. Die Stadt erteilt dafür Sondernutzungserlaubnisse. Diese umfassen Plakate und Großflächen. Großtafeln verteilen Parteien bereits fünf bis sechs Monate vor der Wahl gemeinsam auf geeignete Standorte. Nach dem Wahlkampf müssen Parteien die Plakate unverzüglich, idealerweise direkt am Tag nach dem Urnengang, entfernen. Die Standorte müssen sauber hinterlassen werden. Bleiben Plakate länger als drei Tage nach einer Veranstaltung hängen, lässt die Stadt sie kostenpflichtig entfernen.
Nachdem die Aufkleber im öffentlichen Raum erstmals aufgetaucht sind, habe ich in meinem Unterstützerkreis noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies nicht zulässig und auch nicht in meinem Sinne ist.
Bestimmte Bereiche bleiben dabei tabu. Die Innenstadt im verkehrsberuhigten Geschäftsbereich ist ausgeschlossen. Auch an Verkehrszeichen, Haltestellen, Pollern, Straßennamenschildern, Verkehrsinseln und Kreiseln ist Werbung verboten. Gleiches gilt für den Sichtbereich von Ampeln sowie für Kreuzungen und Einmündungen. Dort empfiehlt die Stadt einen Mindestabstand von zehn Metern. Plakate dürfen nicht an Bäumen oder Brücken hängen. Sie dürfen nicht in den Verkehrsraum ragen. Über Geh- und Radwegen ist eine Mindesthöhe von 2,20 Metern einzuhalten. Niemand dürfe gefährdet, behindert oder belästigt werden. Der Verkehr soll flüssig bleiben. Eine „geringe“ Anzahl an Verstößen gebe es in jedem Wahlkampf. Zuletzt wurden zum Beispiel viele Plakate auf der Bahnhofsbrücke aufgehängt, einige eifrige Wahlkämpfer hatten auch schon mal die Fußgängerzone zugepflastert. Werbung auf Privatgrund sei zudem natürlich möglich – und ist in Ladengeschäften oder auf Grundstücken von Parteifreunden durchaus häufiger in Rotenburg zu sehen. Dazu zählen auch Tafeln auf Supermarktparkplätzen oder Dreiecke an Bauzäunen. Und wenn es nicht um Plakate geht, tauchen Kandidaten ja gerade an den Wochenenden zum Markt gerne persönlich auf. Diese Stände müssen von der Stadt genehmigt werden. Dass Parteien aus extremen Bereichen dafür Verbote erhalten, sei bislang nicht bekannt, so Schultz.
Wer hat die Fuchs-Aufkleber geklebt?
Ein aktueller Fall von Verstößen betrifft den Bürgermeisterkandidaten und Grünen-Sprecher Stefan Fuchs. Seit einigen Tagen kleben an vielen Laternen und Ampeln im Stadtgebiet Aufkleber, die auf seine Website verweisen. Der Stadt, so Schultz, sei dazu bislang nichts bekannt. Grundsätzlich gelte aber, dass das unerlaubte Aufkleben von Stickern an Verkehrszeichen und Straßenlaternen je nach Sachverhalt Vandalismus darstellen könne und entsprechend angezeigt werde. Aufkleber seien ein allgemeines Problem, sowohl in Rotenburg als auch in anderen Städten. Sie stellten ein „Ärgernis“ dar, „unabhängig davon, ob es sich um Wahlwerbung handelt oder nicht“.
Fuchs, der als Einzelkandidat antritt, sagt, er habe ein Team von rund 20 Unterstützern, die seine Wahlwerbung streuen: Plakate, Faltblätter, Presseanzeigen, Kugelschreiber und eben auch Aufkleber, die für Autos, Fahrradtaschen oder andere geeignete Flächen gedacht seien. Wer damit nun Ampeln oder Laternen beklebt habe, wisse er nicht. „Da die Aufkleber frei verteilt wurden, ist der Personenkreis auch nicht einzugrenzen. Der eigentliche Verursacher ist somit nicht zu ermitteln.“ Klar ist für ihn aber auch: „Nachdem die Aufkleber im öffentlichen Raum erstmals aufgetaucht sind, habe ich in meinem Unterstützerkreis noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies nicht zulässig und auch nicht in meinem Sinne ist.“