Klima-Shakira verurteilt: Kot-Attacke auf ÖVP-Zentrale
Aufruf zu neuer Ekel-Aktion hat Konsequenzen
Partei-Zentrale in Österreich mit Kot beschmiert – «Klima-Shakira» erneut verurteilt
Die deutsche Aktivistin Anja Windl, bekannt als «Klima-Shakira», wurde am Donnerstag in Österreich verurteilt. In dem Prozess ging es um den Aufruf zu einer besonders widerlichen Aktion.
Publiziert: 18:25 Uhr
Darum gehts
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- Anja Windl (29) erhielt in Klagenfurt vier Monate bedingte Haft
- Sie rief auf Instagram zur Nachahmung einer Sachbeschädigung an der ÖVP-Zentrale in Wien auf
- Für Hundekot-Aktion in Wien bekam sie zuvor acht Monate bedingte Haft wegen Sachbeschädigung
Sandra MarschnerRedaktorin News-Desk
Die Klimaaktivistin Anja Windl (29), die besondere Bekanntheit als «Klima-Shakira» erlangte, ist erneut verurteilt worden. Dieses Mal stand sie jedoch nicht wegen eines Klimaprotests vor Gericht, sondern aufgrund einer parteipolitischen Aktion, wie das Portal «OE24» berichtet. Am Donnerstag sprach das Landesgericht Klagenfurt (Ö) die Psychologiestudentin schuldig, zur Begehung strafbarer Handlungen aufgerufen zu haben. Das Urteil: vier Monate bedingte Haft. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Im April hatte sie auf ihrem Instagram-Profil ein Video veröffentlicht, das zur Nachahmung einer Sachbeschädigung an der ÖVP-Zentrale in Wien aufrief. Im Januar hatte Windl mit einer besonderen Aktion für Schlagzeilen gesorgt. Der Eingang der ÖVP-Zentrale in Wien war mit Hundekot beschmiert worden. Darüber war ein beleidigendes Graffiti mit dem Spruch «Ihr stinkt nach brauner Scheisse» angebracht worden. Für diese Sachbeschädigung war Windl bereits in einem separaten Verfahren in Wien zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Auch dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Ungehorsam als «Korrektiv»
Am Donnerstag bekannte sich Windl vor dem Klagenfurter Gericht zu ihrer Aktion, relativierte ihre Schuld jedoch: «Ich fühle mich schuldig in dem Sinne, wie der Rechtsstaat in der Form gerade funktioniert.»
Richter Christian Liebhauser-Karl wies sie auf die Illegalität ihrer Handlungen hin und betonte, dass die Aufforderung zu einer Straftat innerhalb eines Rechtsstaats nicht tolerierbar sei, berichtet «OE24». Windl verwies hingegen auf das Erstarken des Rechtsextremismus und erklärte: «Ich bin durchaus der Überzeugung, dass Ungehorsam ein Korrektiv darstellt.» Gleichzeitig betonte sie, dass sie stets Mitglied einer gewaltfreien Bewegung gewesen sei.
Windl bat um drei Tage Bedenkzeit, um über eine mögliche Berufung zu entscheiden. Vonseiten der Staatsanwaltschaft gab es keine Erklärung.