Autofahrer geriet bei Probefahrt mit Mechaniker in eine Rangelei

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Körperverletzung und Nötigung soll der aufgebrachte Autofahrer begangen haben. Dabei wollte er nur sein Auto abschleppen lassen.

Ein Pannendreieck sichert ein Auto bei einer Panne

© APA/dpa

Der Autofahrer wollte, dass der ÖAMTC das Auto abschleppt

Alfred Lobnik

Alfred Lobnik

vor 51 Minuten12. Oktober 2026 um 06:00

Die Vorgeschichte, die zur schmerzhaften Auseinandersetzung führte, ist lange. Am Straflandesgericht Graz ist der Sachverhalt bei Richter Andreas Rom dann aber rasch geklärt und urteilsreif: Seinen betagten Subaru Baujahr 1992 hat der Angeklagte (44) einer Grazer Werkstätte übergeben. Drei schwere Mängel, die ein neues Pickerl in weite Ferne rückten, wurden behoben. Allerdings, so der Grazer, sei bei Arbeiten an der Motorsteuerung ein neuer Schaden entstanden. „Seither funktioniert es nicht mehr.“

Monatelang wurde behoben und repariert, bis der Grazer am 3. Juni sein Auto zurückwollte und eine Probefahrt zur Übergabe forderte. Zuerst fuhr der Juniorchef, beim Schwarzlsee wurde getauscht, bei der Einfahrt zur Autobahnpolizei dann plötzlich – „ein Klescher“. Der Grazer blieb stehen: „Die Weiterfahrt wäre zu gefährlich gewesen.“ Er rief den Öamtc zwecks Abschleppung an, der Junior rief den Papa.

Eine Nachfrage bei der Autobahnpolizei, was zu tun sei, verlief für den Grazer enttäuschend: „Das ist nicht unser Aufgabengebiet.“ Inzwischen war der Seniorchef eingetroffen und saß (ohne Autoschlüssel) schon im Auto. „Ich hab ihn gefragt, was er da macht. Er soll aussteigen.“ Er stieg natürlich nicht aus.

„Wie war das mit dem nigelnagelneuen Subaru?“, fragt der Richter den fachmännischen Zeugen/Opfer. „Er ist in seiner aufgebrachten Art auf mich zugestürmt.“ Der Autobesitzer soll ihn sofort aus dem Auto gezerrt haben. „Die Tür ist niedrig, ich hab mir dabei den Kopf angeschlagen.“ Ein Beweisfoto zeigt eine blutende Kratzwunde an seinem Kopf.

Also, als ich die Wunde gesehen habe, da war es ein kleiner Punkt.

— Angeklagter

Zeitgleich rollte das Auto los, oder wurde geschoben, und der Angeklagte „machte mit seinem Fuß den Unterlagekeil“. Das ist dann doch zu flapsig: „Naja, ein bisschen weh tut ein Auto auf dem Mittelfuß schon“, wirft der Richter ein. Der Junior schob den Subaru kulanterweise vom Fuß des Angeklagten.

Die Kardinalfrage: „Warum steigen Sie nicht aus? Der Kunde war unzufrieden mit Ihrer Arbeit. Er fand, dass das Auto nicht sicher war, und er wollte, dass der ÖAMTC es abschleppt.“ Ja, aber nach Meinung des Mechanikers saß er gar nicht in einem fremden Auto. „Es ging um die Übergabe nach einer langwierigen Reparatur, und die Rechnung war noch nicht bezahlt.“ – „Eigentumsvorbehalt“, erklärt ihm der Richter, „besteht nur auf Teile des Autos, nicht auf das ganze Auto.“ Wenn der Kunde nicht bezahlt hätte, hätte die Werkstatt eben klagen müssen. Hat er aber, die ganzen fast 3200 Euro, deutlich mehr als den Zeitwert!

Warum lasst ihr das Auto nicht einfach stehen? – Es gab eine offene Rechnung…

— Dialog Richter – Juniorchef

Dafür und für seine Unkosten wegen der Anklage hätte der Angeklagte fast schon „ein halbes g‘scheites Auto“ bekommen, schätzt der Richter. Vom Gericht bekommt er – gratis – einen Freispruch, weil das Ausmaß der angewandten Gewalt gerade noch zulässig war.