Berlin-Wahl 2026: Briefwahl beantragen – So geht‘s
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Wer bei der Berlin-Wahl 2026 per Briefwahl wählen möchte, muss dies zuvor beantragen. Die Hürden für diesen Antrag sind allerdings gering. Die Morgenpost erklärt den Prozess Schritt für Schritt.

Etwa zwei Wochen vor der Wahl erhalten alle Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigung per Post. Durch das Scannen eines QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung wird man auf die Seite olmera.verwalt-berlin.de weitergeleitet. Dort können die Briefwahlunterlagen beantragt werden. Die persönlichen Daten sind bereits voreingetragen. Dieser Antrag muss bis zum 15. September erfolgen.
News zur Berlin-Wahl 2026
Berlin-Wahl 2026: Das muss man bei der Briefwahl beachten
Wenige Tage später verschickt das Bezirkswahlamt die Briefwahlunterlagen mit folgenden Unterlagen:
- einen Wahlschein
- amtliche Stimmzettel für die Abgeordnetenhauswahl und die BVV-Wahl
- einen amtlichen weißen Stimmzettelumschlag
- einen roten Wahlbriefumschlag
- ein Merkblatt für die Briefwahl

Die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus findet am 20. September statt. © dpa | Elisa Schu
Die Stimmzettel für die Erst- und die Zweitstimme für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus sowie für die Bezirksverordnetenversammlung müssen persönlich angekreuzt werden. Sie kommen in den weißen Stimmzettelumschlag, der zugeklebt wird.
Die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ auf dem Wahlschein muss unterschrieben werden.
Wahlschein und weißer Stimmzettelumschlag kommen zusammen in den roten Umschlag, der zugeklebt und unfrankiert bei der Deutschen Post oder bei dem zuständigen Briefwahllokal abgegeben werden kann.
Hintergründe zur Berlin-Wahl 2026
Briefwahl vor Ort: So kann man schon vor dem Wahltag wählen
Mit der Briefwahl vor Ort kann man Postlaufzeiten vermeiden und schon ab Mitte August in einer Briefwahlstelle seine Stimme abgeben. Wahlberechtigte bringen dafür ihre Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass mit in die Briefwahlstelle mit, beantragen die Briefwahl vor Ort, füllen die Briefwahlunterlagen aus und werfen sie in eine Wahlurne.

Bei der Briefwahl müssen einige Fristen eingehalten werden.© Wolfgang Kumm/dpa | Wolfgang Kumm
Die genauen Öffnungszeiten und Adressen der Briefwahlstellen finden sich auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung – und für jeden Bezirk hier beim Landeswahlleiter.
Wichtige Fristen und Termine zur Briefwahl im Überblick
- 10. August: Start der Zustellung der Wahlbenachrichtigungen und Veröffentlichung der Öffnungszeiten und Adressen der Briefwahlstellen
- 30. August: letzte Zustellung der Wahlbenachrichtigungen
- bis 15. September: digitaler Antrag auf Briefwahl
- bis 18. September, 15 Uhr: letzte Möglichkeit zur Beantragung der Briefwahl
- bis 19. September, 12 Uhr: Beantragung eines Ersatzwahlscheins bei Erkrankung
- 20. September: Wahltag