Bis zu 50.000 Euro Strafe: Registrierungspflicht für Wiener Airbnbs & Co. beschlossen
Bauen & Wohnen
Bis zu 50.000 Euro Strafe: Registrierungspflicht für Wiener Airbnbs & Co. beschlossen
In der Landtagssitzung am Dienstag einigten sich SPÖ, Neos, FPÖ und Grüne auf schärfere Regeln für Kurzzeitvermietungen in Wien ab 2027
Julia Tinney
Ein neues Maßnahmenpaket gegen rechtliche Schlupflöcher in der Kurzzeitvermietung in Wien: Dafür stimmte in der Landtagssitzung am Dienstag eine Mehrheit aus beiden Regierungsparteien (SPÖ und Neos), FPÖ und Grünen. Kurzzeitvermietungen werden also mit 1. Jänner 2027 registrierungspflichtig, bei Verstoß drohen bis zu 50.000 Euro Strafe. Außerdem wird die Umwidmung von Wohnungen zum Zweck der Kurzzeitvermietung schwieriger. Eine private Untervermietung für bis zu 90 Tage ist bedingt weiterhin möglich. Die Abstimmung erfolgte auf einen Initiativantrag von SPÖ und Neos hin, zunächst im Wohnbauauschuss, später im Landtag.
Umwidmung erschwert
Kurzzeitvermietungen sind in Wien schon seit Juli 2024 auf maximal 90 Tage beschränkt, wenn nicht um Ausnahmebewilligung angesucht wird. In sogenannten Wohnzonen werden keine Genehmigungen erteilt.
Bislang hätten Anbieterinnen und Anbieter von Wohnungen über Plattformen wie Airbnb, Booking etc. die 90-Tages-Regel umgangen, indem sie Objekte in Beherbergungsstätten umwidmen ließen, berichtete Wiens Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ). Nun soll das Prinzip der Wohnzone auf die gesamte Stadt Wien ausgeweitet werden, um die Gesetzeslücke für Airbnbs und Co. zu schließen: Künftig müssen mindestens 80 Prozent der Gebäudenutzflächen für Wohnzwecke erhalten bleiben – dürfen also nicht für Kurzvermietung genutzt werden. In Objekten, die als Beherbergungsstätten dienen, müssen mindestens drei Zimmereinheiten in räumlicher Nähe zueinander plus ein eigener Straßenzugang vorhanden sein. Klassische Hotels sind von den verschärften Regelungen zur Umwidmung ausgenommen, sofern Gästen in den betroffenen Wohnungen hotel-typische Dienstleistungen angeboten werden.
Für Privatpersonen gilt: Wer die eigene Wohnung während einer vorübergehenden Abwesenheit bis zu 90 Tage im Jahr vermietet und seinen Wohnsitz dort beibehält, benötigt dafür weiterhin keine Genehmigung.
Registrierungspflicht
Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) hatte das Register für Kurzzeitvermietungen bereits im April dieses Jahres angekündigt. Mit Inkrafttreten der neuen Regelungen müssen kurzzeitig vermietete Wohnungen als solche auf Plattformen registriert werden. Die Registrierungsnummer muss im jeweiligen Inserat angeführt sein, und zwar auch bei Vermietungen, die unter die 90-Tage-"Freigrenze" fallen.
Eintragungspflichtig sind Anschrift, genaue Angaben zu Vermieterinnen und Vermietern sowie die Höchstzahl der verfügbaren Schlafmöglichkeiten. Die neue Registrierungspflicht greift für neue Anbieterinnen und Anbieter mit 1. Jänner.
Verschärfte Kontrollen
Um sicherzustellen, dass die neuen Regelungen eingehalten werden, umfasst der Maßnahmenplan des Landtags auch verschärfte Kontrollen: Plattformen, die Kurzzeitvermietung anbieten, sind verpflichtet, die Einhaltung der Registrierungspflicht bei Neuanmeldung zu kontrollieren, bestehende Inserate stichprobenartig zu prüfen, unzulässige Inserate zu entfernen und Informationen an den Magistrat weiterzuleiten.
Die neuen Regelungen gelten teilweise auch rückwirkend: Die Baupolizei beurteilt Verfahren zu Umwidmungen, die ab 11. Oktober eingereicht wurden, bereits nach den neuen Vorschriften.
Hohe Strafzahlungen
Wer sich nicht an die neuen Vorschriften hält, wird zur Kasse gebeten: Ein Verstoß gegen die Registrierungspflicht kann bis zu 50.000 Euro kosten. Für Überprüfungen zuständig ist ein neunköpfiges Team der Baupolizei (MA 37). Dieses recherchiert schon seit Beschluss der 90-Tage-Regel im Jahr 2024 auffällige Inserate und kontrolliert vor Ort. Ilja Messner, Leiter der Baupolizei, sieht in den neuen Vorschriften Chancen auf zusätzliche Rechtssicherheit, bessere Kontrollen und "raschere wie zielgerichtetere Reaktionen auf Entwicklungen in diesem Bereich". (Julia Tinney, 21.10.2026).
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