Grundsicherung statt Bürgergeld: Wie viel Miete das Jobcenter jetzt noch für Sie zahlt
Bis zu 911 Euro in München: So viel Miete zahlt das Jobcenter je nach Wohnort
Stand: 28.07.2026, 08:06 Uhr
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Seit Juli 2026 gelten bei der Grundsicherung neue Regeln für Unterkunftskosten. Vor allem die Karenzzeit ist bei hohen Mieten enger gefasst.
München – Seit dem 1. Juli 2026 hat die neue Grundsicherung das Bürgergeld ersetzt. Für Haushalte mit wenig Geld ist beim Wohnen vor allem eine Frage zentral: Welche Miete übernimmt das Jobcenter noch? Die Antwort fällt regional sehr unterschiedlich aus. Eine bundesweit feste Wohnungsgröße gibt es nicht.
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Dieser Artikel entstand in Kooperation mit promipool.de
Maßgeblich sind die Kosten für Unterkunft und Heizung in angemessener Höhe, also die Richtwerte vor Ort. Für Betroffene heißt das: Nicht allein die Quadratmeterzahl zählt, sondern vor allem, ob Miete und Nebenkosten innerhalb der kommunalen Vorgaben liegen, wie suedkurier.de berichtet.

Viele Kommunen orientieren sich bei einer Person an rund 45 bis 50 Quadratmetern, bei zwei Personen an 60 bis 65 Quadratmetern und bei vier Personen an etwa 85 bis 95 Quadratmetern. Diese Werte sind aber keine starren gesetzlichen Grenzen. Ist eine Wohnung etwas größer, kann sie trotzdem akzeptiert werden, wenn die Kosten insgesamt passen.
Genau dort liegt der Kern der Prüfung. Auch bei den Nebenkosten schauen die Jobcenter genau hin, weil zu niedrig angesetzte Vorauszahlungen später zu hohen Nachforderungen führen können. Heizkosten werden zudem gesondert bewertet.
Karenzzeit bleibt, aber mit 1,5-facher Obergrenze
Neu ist vor allem die Begrenzung in der Schonfrist. Beim Bürgergeld wurden die tatsächlichen Unterkunftskosten innerhalb von zwölf Monaten grundsätzlich übernommen. Nun gilt weiter ein Jahr Karenzzeit, allerdings nur bis maximal zum 1,5-Fachen der örtlich angemessenen Unterkunftskosten.
Liegt die Miete also mehr als 50 Prozent über der kommunalen Grenze, müssen Leistungsbezieher den übersteigenden Teil im Regelfall selbst tragen. Dazu kommt eine weitere Änderung: Die bisherige Schonzeit für Vermögen entfällt. Das verschärft die Lage gerade für Haushalte mit hohen Bestandsmieten.
München 911 Euro, Frankfurt 786 Euro, Hamburg 574 Euro
Wie groß die Unterschiede sind, zeigen die Zahlen aus mehreren Städten, die buergergeld.org ausgewertet hat. Für eine Person gelten in München bis zu 50 Quadratmeter und 911 Euro Bruttokaltmiete als angemessen. In Frankfurt am Main liegt der Wert für 50 Quadratmeter bei 786 Euro, in Hamburg bei 574 Euro.
Noch niedriger liegen etwa Berlin mit 449 Euro, Bochum mit 439,25 Euro oder Chemnitz mit 313,44 Euro. Die Wohnflächen ähneln sich oft, bei den Mietobergrenzen klafft dagegen eine große Lücke zwischen den Regionen.
U25 nur mit Grund, Eigentum teilweise berücksichtigt
Ein sofortiger Umzug droht bei einer zu teuren oder größeren Wohnung nicht automatisch. Das Jobcenter muss zunächst prüfen, ob eine Kostensenkung möglich und zumutbar ist. Denkbar sind eine günstigere Wohnung, Untervermietung oder andere Einsparungen.
Für Unter-25-Jährige gelten zusätzliche Hürden: Eine eigene Wohnung wird meist nur anerkannt, wenn soziale Gründe vorliegen oder der Umzug für Arbeit oder Ausbildung nötig ist. Auch selbst genutztes Wohneigentum kann berücksichtigt werden. Übernommen werden dann etwa Schuldzinsen, Nebenkosten und Hausgeld, nicht aber in der Regel Tilgungsraten.