Block-Prozess: Anwalt fürchtet drakonisches Urteil für Steakhaus-Erbin – bis zu zehn Jahre Haft
Block-Prozess: Anwalt warnt vor hartem Urteil – und kämpft trotzdem für Freispruch
Stand: 27.09.2026, 22:28 Uhr
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Block-Prozess kurz vor dem Ende: Anwalt Bott fürchtet hartes Urteil für Steakhaus-Erbin – und kämpft dennoch für Freispruch.
Hamburg – Es war die Nacht, die alles veränderte: Silvester 2023/24, ein dänisches Örtchen namens Gråsten, mehrere Männer, die zwei schlafende Kinder aus dem Haus ihres Vaters zerren – Klebeband vor dem Mund. Was wie der Plot eines Thrillers klingt, ist die Grundlage eines der spektakulärsten Strafprozesse, die Hamburg je erlebt hat. Und er nähert sich seinem Ende.

Seit Juli 2025 steht Christina Block (53), Erbin der Steakhaus-Kette Block House, vor dem Landgericht Hamburg. Der Vorwurf: Sie soll eine israelische Sicherheitsfirma damit beauftragt haben, ihre beiden Kinder (damals 10 und 13) gewaltsam aus dem Haushalt ihres Ex-Mannes Stephan Hensel zu entführen – mitten in einem erbitterten Sorgerechtsstreit. Block bestreitet das. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Verteidiger schlägt im Block-Prozess Alarm
Kurz vor dem Ende der Beweisaufnahme schlägt ihr Anwalt Dr. Ingo Bott (43) Alarm. Im Podcast „Der Fall Block – ein echter Krimi“ spricht er offen über seine Befürchtungen, wie die Bild berichtet: Er sieht Anzeichen dafür, dass das Gericht auf einen Schuldspruch zusteuert – und fürchtet vor allem das Strafmaß.
Den Auslöser für seine Sorge lieferte der 76. Verhandlungstag am 22. September. Die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt wies Blocks mitangeklagte Cousine Uta B. darauf hin, dass bei der Freiheitsberaubung nicht nur eine Verurteilung wegen Beihilfe, sondern auch als Mittäterin in Betracht komme. Für Bott ist der Zeitpunkt dieses Hinweises „bemerkenswert“ – schließlich sei der Sachverhalt schon seit Längerem bekannt.
Seine eigentliche Warnung gilt dem Druck, den ein Urteil erzeugen könnte: „Wenn wir verurteilen, dann müssen wir es auch besonders hart machen, damit man nicht mal sagen kann danach: Naja, es war ja knapp“, wird Bott von der Bild zitiert. Er befürchtet, eine drakonische Strafe könnte im Nachhinein als Rechtfertigung für die aufwendigen Ermittlungen und den langen Prozess dienen.
Die möglichen Strafen sind erheblich: Bei Mittäterschaft an einer Kindesentführung drohen bis zu fünf Jahre Haft. Bejaht das Gericht seelische Schäden bei den Opfern, steigt das mögliche Strafmaß auf bis zu zehn Jahre. Trotz allem hält Bott an seiner Strategie fest. „Der Kurs ist und bleibt der des Freispruchs“, sagt er. Die Beweisaufnahme habe keine strafrechtliche Verantwortung seiner Mandantin ergeben.
Am Dienstag (29. September) endet die Beweisaufnahme. Danach folgen Plädoyers und letzte Worte – voraussichtlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Wie t-online Hamburg berichtet, greift wegen des Vorwurfs der Misshandlung von Schutzbefohlenen eine gesetzliche Regelung, die verhindert, dass vertrauliche Inhalte aus nicht öffentlichen Verfahrensteilen in den Plädoyers nach außen dringen. Nur die Urteilsverkündung selbst soll grundsätzlich wieder öffentlich stattfinden – die Begründung könnte das Gericht jedoch erneut unter Verschluss halten. Nach mehr als einem Jahr und über 76 Verhandlungstagen rückt die Entscheidung näher. (Quellen: Bild, t-online Hamburg) (tt)