Bollwerk gegen die AfD: NRW will Verfassung vor Landtagswahl ändern
Stand: 17.09.2026, 21:58 Uhr
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CDU, SPD, Grüne und FDP wollen den NRW-Verfassungsgerichtshof vor möglichen Blockaden schützen. Die AfD ist empört und schießt scharf zurück.
Düsseldorf – Die Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP wollen die Verfassung von Nordrhein-Westfalen ändern. Betroffen sind der NRW-Verfassungsgerichtshof und der Alterspräsident des Landtags. Auch wenn die AfD von den Antragstellern in der ersten Lesung des Gesetzentwurfes am Donnerstag, 17. September, im Landtag namentlich nicht genannt wurde, ist offensichtlich, dass es darum geht, auf eine größere Rechtsaußen-Fraktion vorbereitet zu sein. Umfragen sehen die AfD bei den Landtagswahlen im April 2027 bei 17 Prozent. Sie würde sich damit gegenüber der Wahl 2022 mehr als verdreifachen. Derzeit hat die AfD zwölf Abgeordnete.

Und darum geht es konkret: Die sieben Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs sollen zwar weiterhin nur mit Zwei-Drittel-Mehrheit des Landtags für zehn Jahre ernannt werden können. Scheidet jedoch ein Richter aus, kann der Landtag mit einfacher Mehrheit die Nachfolge regeln, sofern zwölf Monate lang die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit verfehlt wurde.
Landtag will Verfassung ändern – Als Bollwerk gegen die AfD
„Wir verhindern Blockaden“, sagte Grünen-Fraktionschefin Wibke Brems. Das sei demokratische Selbstverteidigung und Schutz vor denen, die die Demokratie von innen aushöhlen wollen. Die Minderheit dürfe keine Vetomacht gegen den Rechtsstaat werden. Auch Klaus Voussem (CDU) sprach von möglichen dauerhaften Blockadesituationen bei der Wahl der Richter.
Die demokratische Minderheit dürfe nicht die Möglichkeit erhalten, die Funktionsfähigkeit des Gerichts außer Kraft zu setzen. Der SPD-Abgeordnete Thomas Kutschaty, der seit längerer Zeit durchs Land reist, um für ein AfD-Verbotsverfahren zu werben, will „für schwierige Zeiten Vorsorge treffen“ – „für den Fall, dass politischer Konsens nicht mehr selbstverständlich sein sollte“.

Eine weitere Änderung betrifft den Alterspräsidenten. Dieser leitet traditionell die erste Landtagssitzung nach der Wahl und soll künftig nicht mehr nach dem Lebensalter benannt werden, sondern nach den Jahren der Parlamentszugehörigkeit. „Wer dieses Haus als Erster anspricht, sollte es kennen und nicht verachten“, wurde Brems deutlich. Voussem betonte, dass der Posten keine Bühne sei und deshalb parlamentarische Erfahrung wichtig sei. In Thüringen hatte ein überforderter AfD-Alterspräsident 2024 die erste Sitzung des Landtags zu einem unwürdigen Schauspiel gemacht.
Die AfD reagierte mit scharfer Kritik. Deren Abgeordneter Christian Loose sprach von „Brandmauerparteien“ und warf diesen „schmutzige Tricks“ vor, um ihre Macht erhalten zu wollen. Er warnte vor einem „politischen Einheitsblock“ und sah wegen „der Streichung der 2/3-Mehrheit“ einen „Feldzug gegen die Demokratie“. Der Antrag sei das Eingeständnis, dass die anderen Parteien die Wähler mit ihren politischen Antworten nicht überzeugen. „Stattdessen manipulieren sie die Spielregeln“, echauffierte sich Loose.
Der frühere SPD-Chef Kutschaty hielt früher in diesem Jahr mehr als 60 Vorträge zum AfD-Verbot. Das Interesse ist groß. Drei Voraussetzungen für ein Verbot sah er erfüllt.