Bundesweites Alkoholverbot an Bahnhöfen: Drogenbeauftragter Streeck begrüßt neue Regelung

Ein Feierabendbier am Bahnsteig oder eins für den Weg zum Bundesligaspiel – auf sämtlichen Bahnhöfen in Deutschland ist das seit Mitternacht verboten. Bundesweit gilt an allen rund 5700 Stationen der Deutschen Bahn inklusive der Bahnsteige ab heute ein Alkoholverbot.

Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck (CDU), hat die neue Regelung begrüßt. „Alkohol ist nicht die Ursache jeder Auseinandersetzung, aber er kann Konflikte verschärfen und Hemmschwellen senken“, sagte Streeck der „Rheinischen Post“. Deshalb begrüße er das bundesweite Alkoholkonsumverbot der Deutschen Bahn (DB) „ausdrücklich“.

Bahnhöfe müssten Orte sein, „an denen sich alle Menschen sicher fühlen können“, sagte Streeck. „Keine Familie sollte sich fragen müssen, ob sie mit ihren Kindern einen Bahnhof besser meidet.“ Gerade für Kinder könne es beängstigend sein, „wenn Menschen stark alkoholisiert sind, laut werden oder sich aggressiv verhalten.“

Bahnhöfe seien „öffentliche Begegnungsorte für Millionen Menschen“, sagte der Drogenbeauftragte weiter. „Wer dort unterwegs ist oder arbeitet, muss sich sicher fühlen können. Das ist eine Frage der gegenseitigen Rücksichtnahme und des Respekts.“

ARCHIV - 07.07.2026, Berlin: Hendrik Streeck, Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, spricht vor einer Pressekonferenz zur Zahl der Drogentoten 2025. Die geplante deutliche Anhebung der Tabaksteuer sieht Hendrik Streeck positiv.  (zu dpa: «Streeck: «Meinetwegen kann die Tabaksteuer noch höher gehen»») Foto: Soeren Stache/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Hendrik Streeck, Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen,

© dpa/Soeren Stache

Nach DB-Angaben umfasst das Verbot bundesweit 5400 Bahnhöfe der Bahn-Infrastrukturtochter Infrago sowie rund 300 Stationen der DB Regionetz. Bewirken soll dies vor allem mehr Sicherheit und Sauberkeit.

Anlass für Alkoholverbot war Vorfall in Baden-Württemberg

Ziel sei, den Aufenthalt in den Bahnhöfen angenehmer zu machen. Ein Anlass für den Schritt war ein Vorfall in Baden-Württemberg.

Ein 26 Jahre alter Sicherheitsmitarbeiter der Deutschen Bahn wurde im Juli bei einer Ticketkontrolle in einem Regionalzug nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft von einem 36 Jahre alten Fahrgast geschlagen und getreten. Während des Gerangels gab die Zugtür nach und der Bahnmitarbeiter fiel durch einen Spalt aus dem fahrenden Zug. Der 36-Jährige soll alkoholisiert gewesen sein.

An knapp 40 größeren Bahnhöfen galt bereits zuvor ein Alkoholverbot. Die Erfahrungen hier waren nach Angaben der Bahn „durchweg positiv“. Zudem wies der Konzern am Mittwoch darauf hin, dass sich laut einer repräsentativen Umfrage fast vier von fünf Befragten für das Alkoholkonsumverbot aussprechen.

Ausgenommen von dem Verbot bleibt die Gastronomie an Bahnhöfen. Auch das Mitführen von verschlossenen alkoholischen Getränken im Gepäck oder aus Einkäufen bleibt erlaubt. (AFP, dpa)