Cannabis-Chaos auf Kassenkosten: Ärzte warnen vor fatalen Folgen

Stand: 03.09.2026, 18:01 Uhr

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Mehr als 60.000 Kassenpatienten müssen ihre Cannabistherapie umstellen. Doch ausgerechnet das Gesetz gegen Missbrauch könnte Schwerkranke treffen.

Seit dem 30. Juli 2026 dürfen Cannabisblüten nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden. Mehr als 60.000 Patienten müssen deshalb ihre Therapie mit medizinischem Cannabis umstellen. Die Reform soll Kosten senken und Missbrauch begrenzen. Doch Ärzte, Apotheker und Patienten warnen vor einem Versorgungsproblem – und ausgerechnet bei Schwerkranken kann Zeit zum entscheidenden Faktor werden.

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Dieser Artikel entstand in Kooperation mit Markt und Mittelstand.

Für Luis Rettgen ist Cannabis kein Lifestyleprodukt. Es ist das Medikament, das dem 18-Jährigen ein Stück normales Leben ermöglicht. Rettgen leidet seit seiner Geburt an einer seltenen schweren und unheilbaren Erkrankung des Darms und Nervensystems. Operationen, Schmerzen und Krankenhausaufenthalte bestimmen sein Leben. Zeitweise bekam er Morphium, war müde, benommen und bettlägerig. Seit 2018 wird er mit medizinischen Cannabisextrakten behandelt.

Cannabis

Der Besitz von Cannabis ist in kleinen Mengen erlaubt. (Symbolbild) © Patrick Pleul/dpa

„Sie sind für mich wichtig, um überhaupt wie ein Mensch leben zu können“, sagt Rettgen. Dreimal täglich nimmt er Tropfen, wenn die Schmerzen in plötzlichen Schüben unerträglich werden, inhaliert er ein Cannabis-Spray. Nach einer neuen Medikamenten-Einstellung mit Medizinalcannabis konnte er wieder Sport treiben. Er besucht eine Online-Schule und will im kommenden Jahr Abitur machen, möglichst mit einer Eins vor dem Komma.

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Rettgen ist privat versichert und deshalb von der Neuregelung nicht unmittelbar betroffen. Sein Fall zeigt aber, was für Patienten auf dem Spiel steht, bei denen andere Medikamente nicht ausreichend wirken oder starke Nebenwirkungen haben.

Seit dem 30. Juli 2026 dürfen getrocknete Cannabisblüten nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden, auch dann nicht, wenn die Therapie zuvor genehmigt war. Standardisierte Cannabisextrakte und Arzneimittel mit Wirkstoffen wie Dronabinol oder Nabilon bleiben grundsätzlich Kassenleistung. Bei Patienten, bei denen eine Cannabistherapie neu begonnen wird, sollen allerdings Fertigarzneimittel Vorrang haben, auch wenn Wirkung und Verträglichkeit verschiedener Cannabispäparate unterschiedlich ausfallen.

Was das genau bedeutet, weiß allerdings Wochen nach Inkrafttreten des Gesetzes keiner so genau. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sagt nach ihrer jüngsten rechtlichen Prüfung: Bei einer neuen Cannabistherapie muss der Arzt zunächst ein Fertigarzneimittel ausprobieren, selbst wenn es für die konkrete Erkrankung des Patienten gar nicht zugelassen ist. Vorgesehen ist grundsätzlich ein sechsmonatiger Therapieversuch, der bei Unwirksamkeit oder Unverträglichkeit vorzeitig beendet werden kann. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen interpretiert dieselbe Vorschrift anders. Nach seiner Auffassung hat ein Fertigarzneimittel nur dann Vorrang, wenn es für die Erkrankung des Patienten auch zugelassen ist. Das Bundesgesundheitsministerium soll den Widerspruch nun klären. 

In Arztpraxen und Apotheken sorgt das für erhebliche Unsicherheit. „Es herrscht Chaos am Markt und bei den Apotheken, weil es immer wieder zu Auslegungsveränderungen kam“, sagt Christiane Neubaur, Apothekerin und Geschäftsführerin des Verbands der Cannabis versorgenden Apotheken (VCA). Auch die Ärzteschaft verliere die Geduld: „Die springen ab, weil sie das Hin und Her nicht mitmachen.“

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Rund 4.000 der 16.600 Apotheken in Deutschland sind nach Angaben Neubaurs in der Cannabisversorgung aktiv. Sie müssten nun entscheiden, was sie noch auf Kassenrezept abgeben können. Ärzte wiederum fürchten Regresse, wenn eine Krankenkasse ihre Verordnung im Nachhinein beanstandet. „Wir tappen im Dunkeln“, sagt Neubaur.

Sven Gottschling erlebt die Folgen täglich. Der Professor ist Arzt und Leiter des Zentrums für altersübergreifende Palliativmedizin und Kinderschmerztherapie am Universitätsklinikum des Saarlandes behandelt seit 26 Jahren Patienten mit medizinischem Cannabis. Mehr als 500 Kinder und eine vierstellige Zahl Erwachsener seien in seinem Zentrum damit therapiert worden. „Mir wird“, sagt er, „ein hochwirksames Medikament aus den Händen gerissen. Das finde ich fahrlässig.“

Besonders problematisch sei die Regelung für Menschen am Ende ihres Lebens. Manche Palliativpatienten hätten nur noch 30 oder 40 Tage. „Da kann ich nicht nach sechs Monaten nachjustieren bei einem Medikament“, sagt Gottschling. Bei diesen Patienten geht es nicht um die beste Therapie für die kommenden Jahre, sondern darum, Schmerzen, Übelkeit oder Appetitverlust in den verbleibenden Wochen zu lindern. Ein erfolgloser Therapieversuch kostet sie Lebenszeit.

Gottschling beobachtet zudem, dass selbst erfahrene Kollegen Cannabispatienten inzwischen weiterüberweisen, weil ihnen Rechtslage, Bürokratie und Regressrisiko zu unsicher geworden sind. „So ein Durcheinander habe ich noch nie erlebt.“

Erfolgloser Therapieversuch kostet Lebenszeit

Mehr als 60.000 gesetzlich Versicherte sollen bislang Cannabisblüten auf Kassenrezept erhalten haben. Die Reform wird vor allem mit zwei Argumenten begründet: medizinische Qualität und Kosten. Blüten lassen sich weniger exakt dosieren als standardisierte Extrakte oder Fertigarzneimittel. Zugleich gibt die GKV jährlich einen dreistelligen Millionenbetrag für medizinisches Cannabis aus. Der Ausschluss der Blüten soll diese Ausgaben senken. Doch selbst der GKV-Spitzenverband rechnet inzwischen mit deutlich geringeren Einsparungen als ursprünglich kalkuliert. Denn Patienten, die keine Blüten mehr bekommen, brauchen eine Alternative. Und die kann teurer sein. Gottschling berichtet, dass Fertigarzneimittel im Einzelfall das Zwei- oder Dreifache einer günstigen Extrakttherapie kosten können. Auch Neubaur hält die Rechnung für fragwürdig:

„Fertigarzneimittel sind wesentlich teurer.“ Hinzu komme, dass Patienten möglicherweise wieder andere Schmerzmittel wie Opioide benötigten. Bleibt das Argument des Missbrauchs. Die Politik verweist auf stark gestiegene Cannabisimporte und einen boomenden Telemedizinmarkt, in dem Rezepte teilweise nach wenigen Minuten und ohne persönlichen Arztkontakt erhältlich sind. Dass es solche Auswüchse gibt, bestreiten weder Ärzte noch Apotheker. Gottschling hat es sogar selbst ausprobiert. Über Online-Anbieter erhielt er nach eigenen Angaben in kurzer Zeit Rezepte von Ärzten aus Wien, Prag und Budapest. Nur trifft die neue GKV-Regelung diesen Markt nicht. Wer Medizinalcannabis auf Kosten einer gesetzlichen Krankenkasse bekommt, muss eine schwerwiegende Erkrankung haben. Andere Therapien dürfen nicht zur Verfügung stehen oder nicht infrage kommen, zudem muss Aussicht auf eine spürbare Verbesserung bestehen. Die Krankenkassen prüfen die Kostenübernahme.

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Missbrauch bekämpfen – aber die Telemedizin läuft einfach weiter

„Der Vorwurf, dass sich Freizeitkonsumenten Kosten durch die gesetzlichen Krankenkassen erstatten lassen, trifft in der Regel nicht zu, da der Arzt oder die Ärztin einen Antrag auf Übernahme stellen und diesen sehr gut begründen muss“, sagt Tino Haack, Geschäftsführer des Medizinalcannabisunternehmens Four 20 Pharma. Die Kunden der Telemedizin-Plattformen seien Privatzahler. Diese Plattformen könnten weiterarbeiten. Der Ausschluss von Cannabisblüten aus der GKV-Erstattung ändere daran nichts. Haack sieht dagegen ein Versorgungsproblem für Patienten, die auf eine schnell einsetzende Wirkung angewiesen sind. Inhalierte Cannabisblüten wirken deutlich schneller als oral eingenommene Präparate. „Die Versorgung kann mit den Medikamenten, die da sind, nicht sichergestellt werden“, sagt er.

Luis Rettgen ist empört darüber, dass Menschen das System ausgenutzt haben, die Cannabis nicht aus medizinischen Gründen benötigten. Gleichzeitig erlebt er aber, was eine wirksame Cannabistherapie bedeuten kann: weniger Schmerzen, weniger Morphium, wieder Sport und Schule. „Meine Grundrechte wie Bildung sind betroffen“, sagt er, weil er nur dank der Cannabistherapie immerhin online regelmäßig am Unterricht teilnehmen kann. Menschen wie ihm das zu verwehren, sei eine Katastrophe. „Ich habe von Betroffenen gehört“, schildert er, „die über Sterbehilfe nachdenken, weil sie keine Erstattungen mehr bekommen und die medizinischen Cannabisblüten nicht selbst finanzieren können.“