Deutsche Umwelthilfe: Verbraucherschützer fordern Nachbesserungen beim Recht auf Reparatur

Im neuen Recht auf Reparatur fehlten wirksame Sanktionen, kritisiert die Deutsche Umwelthilfe. Dadurch könnten Unternehmen die Vorgaben einfach ignorieren.

Quelle: DIE ZEIT, epd,

mns

  1. August 2026, 17:01 Uhr

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Recht auf Reparatur Deutsche Umwelthilfe Thomas Fischer
Ein defekter Wasserkocher wird aufgeschraubt bei einer kostenlosen Reparatursprechstunde im Dürerbundhaus. © Heiko Rebsch/​dpa

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat das neue Recht auf Reparatur als unzureichend kritisiert. Es fehle an Anreizen für die Kunden sowie wirksamen Kontrollen und Sanktionen für die Unternehmen, sagte Thomas Fischer, Bereichsleiter Kreislaufwirtschaft bei der Umwelt- und Verbraucherorganisation, dem Spiegel. »So wie das Gesetz jetzt konzipiert ist, ist es gut gemeint, jedoch schlecht gemacht.«

Durch die fehlenden Sanktionen bestehe die Gefahr, dass bestimmte Akteure das Gesetz einfach ignorierten. Daher forderte Fischer spürbare Konsequenzen für Billigplattformen mit Sitz im Ausland, die gegen das Gesetz verstoßen. Nötig seien Vollzugsbehörden, Beschwerdestellen, Bußgelder und Kontrollen.

DUH fordert niedrigere Mehrwertsteuern

Für die Verbraucher sei bei Reparaturen der Preis entscheidend, sagte Fischer. Daher forderte die DUH neben härteren Sanktionen auch Instrumente, die Reparaturen finanziell attraktiver machen. Möglich wären etwa Bonusmodelle sowie eine niedrigere Mehrwertsteuer auf Reparaturen und Ersatzteile. Ohne finanzielle Anreize würden vorwiegend umweltbewusste Konsumenten ihr Recht auf Reparatur nutzen, sagte Fischer.

Das Gesetz zum Recht auf Reparatur gilt in Deutschland seit dem 1. August und geht auf eine EU-Richtlinie zurück. Es legt fest, dass bestimmte Produkte für einen angemessenen Preis reparierbar sein müssen. Durch das Gesetz sind Hersteller verpflichtet, Reparaturen für Alltagsgeräte anzubieten und Ersatzteile bereitzuhalten. Zugleich kann sich die Gewährleistungsfrist um ein Jahr verlängern, wenn Verbraucher einen Mangel, der innerhalb von zwei Jahren aufgetreten ist, reparieren lassen.