Die nützliche Verwechslung: Warum die AfD Partei und Wählerschaft gleichsetzt

Haben Sie die Rede verfolgt, die Alice Weidel neulich zu Beginn des AfD-Parteitags in Erfurt hielt? Sie zeigt exemplarisch, wie die AfD ihre Wähler beeinflusst. Mit falschen Behauptungen und wüsten Verdrehungen, die so selbstverständlich und oft nebenbei vorgetragen werden, dass sich schon niemand mehr an ihnen stört.

Besonders eindrucksvoll fand ich die Stelle, in der die Parteichefin einen schwerwiegenden Vorwurf gegen den Bundesverfassungsschutz erhob: Dieser habe, behauptete Weidel, „alle AfD-Wähler tatsächlich als gesichert rechtsextrem gebrandmarkt“.

Der deutsche Inlandsgeheimdienst soll mehr als zehn Millionen Bürger für gesichert rechtsextrem halten?
Weidels Behauptung ist natürlich falsch. Der Bundesverfassungsschutz hat im Mai 2025 die Partei entsprechend eingestuft, nicht deren Wähler. Inzwischen darf er diese Einstufung aufgrund einer vorläufigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zunächst nicht weiterverwenden; das Hauptverfahren steht noch aus.

In dem der Einschätzung zugrunde liegenden Gutachten dokumentierte die Behörde systematisch auf mehr als 1000 Seiten dezidiert rechtsextreme, menschenverachtende und verfassungsfeindliche Äußerungen hochrangiger Parteifunktionäre. Um ein pauschales Urteil über die Wählerschaft ging es nicht.

Eine gewollte Unschärfe

Es ist nachvollziehbar, dass die AfD trotzdem die Erzählung verbreiten möchte, der deutsche Staat gehe mit Geheimdienstmethoden gegen seine Bevölkerung vor. Denn erstens lässt diese Erzählung eine funktionierende Demokratie als autoritäres Regime erscheinen. Und zweitens kann so jede Kritik an der Partei als Kritik am Wähler gedeutet werden.

Für die Partei ist diese Unschärfe politisch nützlich.

Tatsächlich ist ihre Wählerschaft weitaus heterogener als sie selbst. Wer aus beruflichen Gründen über Jahre Kontakt zu AfD-Wählern hat, lernt Menschen mit völlig unterschiedlichen Biografien und Motiven kennen. Er trifft auf Wutbürger und Verzweifelte, Abgehängte und Trotzige, auf Menschen, die sozialen Abstieg fürchten und „denen da oben“ einen Denkzettel verpassen wollen. Man trifft auf Rechtsextremisten, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung beseitigen wollen, und auf Menschen, die von sich sagen, sie wünschten sich lediglich die Union vor der Merkel-Ära zurück.

Das Einzige, was alle diese Menschen zweifellos eint, ist ihre Entscheidung, Rechtsextremisten zu wählen.

Vor Alice Weidel durfte auf dem jüngsten Parteitag übrigens Björn Höcke sprechen. Der mächtigste Mann der AfD bezeichnete Kritiker seiner Partei als „Seelenverwundete“ – als Menschen, denen leider nie ermöglicht worden sei, eine „gesunde Identität auszubilden“. Daher seien er selbst und seine Mitstreiter im Grunde Psychologen, denen nach dem Machterhalt eine Mammutaufgabe bevorstehe. Wörtlich sagte er: „Wir müssen einen Teil der Nation tatsächlich auf die Couch legen und therapieren.“

Aus dem Munde des Mannes, der für die Umsetzung geplanter Politik schon vor Jahren „wohltemperierte Grausamkeit“ in Aussicht stellte, hört sich das nach einer klaren Drohung an.

Dass sich die Partei nicht mäßigen, sondern immer weiter radikalisieren würde, hat sich früh abgezeichnet. Die Vorsitzenden Bernd Lucke, Frauke Petry und Jörg Meuthen verloren nacheinander ihre Macht, weil sie jeweils rechts überholt wurden, also in parteiinternen Richtungskämpfen dem radikaleren Lager der Partei unterlagen. Hochstufungen durch den Verfassungsschutz auf Bundes- und Landesebene waren die logische und zwingende Folge dieses Radikalisierungsprozesses.

Es lohnt sich zu differenzieren

Dass nicht alle AfD-Wähler rechtsextrem sind, macht die Partei nicht weniger gefährlich. Doch warum fällt es auch außerhalb der rechten Blase vielen so schwer, zwischen einer durchradikalisierten Partei und ihren Wählern zu differenzieren? Wer Partei und Wählerschaft als deckungsgleich betrachtet, hat es schwer, die Partei so zu behandeln, wie es rechtsstaatlich geboten wäre – weil jede rechtsstaatliche Maßnahme gegen die Partei als Angriff auf Millionen Bürger gedeutet werden kann.

Diese Unschärfe trägt zum Beispiel dazu bei, dass die zuständigen Verfassungsorgane vor einem Verbotsantrag zurückschrecken. Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung könnten ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anstoßen, tun es aber nicht.

Man könne doch unmöglich Millionen Wähler verbieten, heißt es aus der AfD, ihrem politischen Vorfeld und bisweilen auch aus Unionskreisen. Die Masche ist durchsichtig, aber sie funktioniert. 

Wird zwischen der AfD und ihren Wählern in der öffentlichen Debatte ausreichend unterschieden? Ich freue mich auf Ihre Meinung: [email protected]