„Die wilden Wiesenzwerge" sind in Betrieb. Dessen Finanzierung muss man erstmal verstehen

Stand: 29.08.2026, 07:00 Uhr

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Ein Kindergarten als Baustelle: Am Außenbereich von der Einrichtung „Die wilden Wiesenzwerge“ gibt es noch viel zu tun. Innen ist alles fertig, der Betrieb läuft seit dem 1. August.

Ein Kindergarten als Baustelle: Am Außenbereich von der Einrichtung „Die wilden Wiesenzwerge“ gibt es noch viel zu tun. Innen ist alles fertig, der Betrieb läuft seit dem 1. August. © Steffen Gerth

Seit 1. August läuft die neue Kita „Die wilden Wiesenzwerge". Personalprobleme gibt es nicht, auch bei den Kinderanmeldungen ist das Kontingent zu einem Gutteil ausgeschöpft. Wie der Betrieb aber von der Stadt finanziert wird, ist kompliziert.

Obertshausen – Am Außenbereich der Adresse Samerwiesen 3 in Obertshausen wird noch gebaut. Doch das Eigentliche in den Innenräumen ist funktionstüchtig: Kinderbetreuung. Seit dem 1. August läuft hier der Betrieb in der neuen Kindertagesstätte „Die wilden Wiesenzwerge“. 80 Kinder sind angemeldet, werden aber erst allmählich eingewöhnt oder stehen vor dem Start der Betreuung. Platz ist insgesamt für 124 Kinder. „Diese Anzahl kann sich durch Integrationsmaßnahmen für Kinder mit Förderbedarf verringern“, sagt Daniela Meckmann-Tribian, die Geschäftsführerin des Kita-Betreibers „Wilde Zwerge“.

Das Unternehmen aus Mühlheim ist seit den Recherchen dieser Zeitung über das verschachtelte Firmenkonstrukt und deutlich höhere städtische Zuwendungen als für andere Kindertagesstätten in Mühlheim im Gespräch. Freundlich formuliert. Vielleicht auch deswegen hat Meckmann-Tribian eine Woche gebraucht, um die Fragen der Redaktion zu beantworten. Die Antworten lassen einen Schluss zu: Professionelle Kinderbetreuung ist kompliziert.

Alle „Zwerge“-Stellen in Obertshausen sind bereits besetzt

In Obertshausen gibt es sieben städtische Kitas und zehn von freien Trägern. Diese Vielfalt werde von der Stadt geschätzt und sei vom Gesetzgeber gewollt, heißt es auf Nachfrage dazu aus dem Rathaus. „Hinzu kommt, dass die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen: Neue Einrichtungen sind attraktiv, da diese nach den neuesten Standards entstehen. Dies kann vor allem bei der Personalsuche von Vorteil sein.“ Allerdings war auch Obertshausen erfolgreich: Alle freien Stellen für die städtischen Kindergärten sind mittlerweile besetzt.

Auch bei „Die wilden Wiesenzwerge“ gibt es kurz nach Betriebsstart keine Vakanzen mehr. Mit wie vielen Kräften kalkuliert der Betrieb? Meckmann-Tribian verweist auf die gesetzlichen Mindestvorgaben, die bei 18,6 Vollzeitäquivalenten liegen. Ein Äquivalent ist eine Maßeinheit, die Arbeitszeiten von Vollzeit- und Teilzeitkräften einheitlich vergleichbar macht.

Personalschlüssel liegt über den gesetzlichen Mindestanforderungen

„Zu den gesetzlichen Mindestanforderungen gehören ebenfalls Zeiten für die konkrete Organisation des pädagogischen Alltags. Hier werden weitere Anforderungen wie Vor- und Nachbereitungszeiten, Teamsitzungen, Elterngespräche, Dokumentation, die Begleitung von Eingewöhnungen oder besondere pädagogische Situationen berücksichtigt.“ Diese Bereiche eingerechnet liegen die „Zwerge“ sogar bei 20 Vollzeitäquivalenten.

Dem Betreiber umgibt der Ruf, hochwertige pädagogische Arbeit zu bieten. Die „Zwerge“-Website informiert unter anderem über eine Babbelgruppe, einen Wandertag und Basteln im Atelier. Doch wer sich in Obertshausener Kitas umhört, kann heraushören, dass deren Angebot nicht unbedingt schlechter ist. Außerdem sind alle Einrichtungen ohnehin an die Vorgaben durch das Hessische Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch gebunden.

Es geht um Fairness, Nachhaltigkeit und globale Verantwortung

Was die „Wilden Zwerge“ besser machen als etwa eine städtische Kita in Obertshausen, beantwortet Meckmann-Tribian so: „Es geht nicht darum, die pädagogische Arbeit unterschiedlicher Träger gegeneinander aufzuwerten.“ Vielmehr gehe es darum, dass sich unterschiedliche Konzepte ergänzen würden.

Trotzdem verweist die „Zwerge“-Chefin auf Besonderheiten: Man sei ein sogenannter „Fairer Träger“, was den Verbrauch fair gehandelter Produkte betrifft, also Waren, die zu anständigen Bedingungen für die Produzenten hergestellt worden sind. Außerdem gehe es um Fairness, Nachhaltigkeit, globale Verantwortung und bewussten Umgang mit Ressourcen.

Finanzierungsmodell ist kompliziert

Was das alles kostet, ist unklar – und kompliziert. Die Stadt Obertshausen schreibt, dass es pro Kind keinen festen Vergütungssatz gebe – egal, bei welchem Träger. „Es ist vertraglich geregelt, dass der Träger einen Finanzplan vorlegt. Dieser wird dann durch die Stadt geprüft und nach Anpassung quartalsweise im entsprechenden Haushaltsjahr angewiesen.“ Das ist bester Verwaltungssprech. Besser wird es auch durch diese Ergänzung nicht: „Die Budgetgespräche betrachten immer das zukünftige Haushaltsjahr. Heißt: Die freien Träger reichen ihre Finanzplanung für das folgende Haushaltsjahr ein. Dies geschieht in der Regel im ersten Halbjahr. Im zweiten werden die Finanzpläne erstellt und dann in den Haushaltsplan für den neuen Haushalt eingearbeitet.“

Und jetzt: Im ersten Halbjahr werde zeitgleich der Verwendungsnachweis des Vorjahrs eingereicht. Dies entspreche einer Spitzabrechnung, womit eine genaue Abrechnung gemeint sei. „Hierbei kann es auch zu Rückzahlungen kommen.“ Der Laie kann hier vermuten, dass die Stadt erst hinterher weiß, was sie der Betrieb einer Kita kostet.

Auf die Frage nach dem Zuschuss durch die Stadt verweist Meckmann-Tribian auf einen Beschluss der Obertshausener Stadtverordnetenversammlung am 5. Oktober 2023, in dem die Finanzierung geregelt wurde. „Der Betreibervertrag, der auch den Zuschuss regelt, wurde dann durch den Magistrat beschlossen.“ Am Ende des Jahres werde der Zuschuss per Verwendungsnachweis abgerechnet und der tatsächliche Zuschussbedarf errechnet. (von Steffen Gerth)