IV-Fiasko: Es reicht nicht, den Jungen die Rente später auszubezahlen

Die Zukunft der Invalidenversicherung beginnt mit 18 Jahren

Die geplante IV-Reform setzt richtigerweise bei jungen Erwachsenen an. Entscheidend ist aber, dass sie Renten nicht bloss aufschiebt, sondern jungen Menschen den Einstieg ins Erwerbsleben tatsächlich ermöglicht.

Melanie Häner-Müller

30.08.2026, 05.30 Uhr

3 Leseminuten


Eine rasche Vermittlung einer regulären Beschäftigung schützt vor dem Abrutschen in die IV.

Eine rasche Vermittlung einer regulären Beschäftigung schützt vor dem Abrutschen in die IV.

Peter Klaunzer / Keystone

Die finanziellen Aussichten der Invalidenversicherung (IV) sind düster. Bereits 2025 überstiegen die Ausgaben die Einnahmen um 209 Millionen Franken. Bis 2030 dürfte diese Differenz gemäss aktuellen Prognosen auf rund 600 Millionen Franken anwachsen.

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Hinzu kommen jährlich gut 200 Millionen Franken Zinszahlungen auf die Schulden gegenüber der AHV. Damit dürfte das Defizit 2030 rund 800 Millionen Franken betragen. Das Vermögen der IV könnte schon 2031 vollständig aufgebraucht sein. Haupttreiber dieser Entwicklung ist der Anstieg der Neurenten.

Wer an die Invalidenversicherung denkt, hat vielleicht einen Maurer mit kaputtem Rücken oder eine Pflegefachfrau mit chronischen Schmerzen vor Augen. Doch eine der grössten Herausforderungen der IV beginnt heute dort, wo das Erwerbsleben noch gar nicht richtig angefangen hat: bei jungen Erwachsenen. Auffällig ist auch der Anstieg bei den über 60-Jährigen. Doch das ist eine andere Geschichte – und eine eigene Kolumne wert.

Die 18- bis 29-Jährigen machen derzeit zwar erst rund 11 Prozent aller IV-Rentnerinnen und -Rentner aus. Doch die Entwicklung zeigt steil nach oben. So stieg zwischen 2008 und 2024 die Neurentenquote dieser Altersgruppe um 54 Prozent. Gemäss einer Analyse des Bundesamts für Sozialversicherungen ist dieser Anstieg beinahe ausschliesslich auf psychische Erkrankungen zurückzuführen.

Besonders folgenreich ist, dass ein früher Eintritt in die IV häufig von Dauer ist. Die 18- bis 24-Jährigen weisen unter allen Altersgruppen die höchste Verbleibsquote auf. Von den jungen Menschen, die 2020 eine IV-Rente bezogen, waren knapp zwei Jahre später noch mehr als 98 Prozent in der IV.

Ein misslungener Start wirkt lange nach

Der Übergang von der Ausbildung ins Erwerbsleben ist eine entscheidende Phase. Wer ihn verpasst, verliert nicht nur Erwerbsjahre, sondern auch Gelegenheiten, Berufserfahrung zu sammeln, Fähigkeiten aufzubauen und berufliche Kontakte zu knüpfen.

Die Arbeitsmarktforschung spricht in diesem Zusammenhang von «scarring»: Frühe Phasen der Arbeitslosigkeit können Narben hinterlassen, die noch Jahre später sichtbar sind. Sie gehen mit geringeren späteren Beschäftigungschancen und tieferen Löhnen einher. Auch Personalverantwortliche beurteilen junge Bewerberinnen und Bewerber mit längeren Phasen der Arbeitslosigkeit im Lebenslauf systematisch schlechter.

Besonders schwierig ist dieser Übergang für Jugendliche, die bereits beim Eintritt in den Arbeitsmarkt gesundheitlich eingeschränkt sind. Ihre Chancen auf einen raschen und dauerhaften Einstieg sind geringer. Gerade bei psychischen Erkrankungen können fehlende Tagesstrukturen, weniger soziale Kontakte und schwindende berufliche Perspektiven die gesundheitlichen Probleme der Betroffenen zusätzlich verstärken.

Bleibt der Berufseinstieg aus, entstehen zudem hohe gesellschaftliche Kosten. Ein früher IV-Eintritt kann Leistungsbezüge über mehrere Jahrzehnte nach sich ziehen. Gleichzeitig entgehen der öffentlichen Hand Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, während dem Arbeitsmarkt potenzielle Arbeitskräfte fehlen.

Integration statt Warteschlaufe

Genau hier setzt die geplante Reform an, deren Vernehmlassung bereits diesen Herbst eröffnet werden soll. Für Versicherte zwischen 18 und 25 Jahren, die über Eingliederungspotenzial verfügen, aus gesundheitlichen Gründen aber noch nicht an einer beruflichen Massnahme teilnehmen können, soll an die Stelle einer unmittelbaren Rente zunächst eine zeitlich begrenzte Integrationsleistung treten. Vorgesehen sind eine Geldleistung sowie eine intensivere und individuellere Begleitung.

Die Stossrichtung ist richtig. Doch eine Rente später zuzusprechen, ist noch keine Integration. Entscheidend ist, sorgfältig zu prüfen, wer tatsächlich auf eine Rente angewiesen ist und wer realistische Chancen auf berufliche Integration hat. Wer über solche Chancen verfügt, sollte möglichst rasch eine reguläre Ausbildung oder Beschäftigung aufnehmen.

Gerade bei psychischen Erkrankungen zeigt die Forschung, dass eine rasche Vermittlung in reguläre Beschäftigung mit anschliessender Begleitung am Arbeitsplatz häufig wirksamer ist als lange vorgeschaltete Vorbereitungsmassnahmen.

Erfolg misst sich deshalb nicht an aufgeschobenen Rentenentscheiden, sondern daran, wie vielen jungen Menschen der Einstieg ins Erwerbsleben dauerhaft gelingt. Nur dann stärkt die Reform auch die finanzielle Tragfähigkeit der IV. Andernfalls verschiebt sie den Rentenbezug bloss. Denn die Zukunft der IV beginnt mit 18.

Melanie Häner-Müller leitet den ­Bereich Sozialpolitik am Institut für Schweizer Wirtschaftspolitik (IWP) an der Universität Luzern.

Ein Artikel aus der «NZZ am Sonntag»

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