Disney verliert erneut vor dem Einheitlichen Patentgericht in Düsseldorf

InterDigital hat vor dem Einheitlichen Patentgericht (UPC) eine dritte Unterlassungsverfügung gegen Disney erwirkt, wie der US-Patentverwerter am Mittwoch mitteilte. Die Lokalkammer Düsseldorf sieht das Patent EP 2 080 349 durch den Streamingdienst Disney+ verletzt. Das Verbot erfasst das Web-Streaming im Chrome-Browser und die Disney+-Apps für Windows, macOS, Android und iOS.

Disney kann Berufung einlegen. Die Entscheidung ist beim UPC unter dem Aktenzeichen UPC_CFI_297/2025 veröffentlicht. Technisch geht es im Patent 2 080 349 um die Synchronisation von Medieninhalten zwischen verschiedenen Endgeräten, also zum Beispiel vom Smartphone an den Fernseher. Das Gericht sieht die Cast-Funktion von Disney+ als patentverletzend an.

Das Patent stammt von der Firma Sony Ericsson Mobile Communications und wurde 2007 angemeldet. InterDigital hat die Rechte 2022 von der Sony Group gekauft. Die beiden früheren UPC-Verfügungen betrafen Patente zur HEVC-Videokodierung und gelten in jeweils elf EU-Staaten. Die neue Verfügung reicht weniger weit, weil EP 2 080 349 nur in Deutschland und den Niederlanden in Kraft ist.

4K-Streaming erneut bedroht

Für Kunden von Disney+ hat der Patentstreit sichtbare Folgen. HDR fehlt im deutschen Angebot weiterhin komplett, 4K war zwischenzeitlich ebenfalls nicht verfügbar. Premium-Abonnenten verlieren damit einen der Vorteile ihres teureren Abos, weshalb Disney ihnen ein Sonderkündigungsrecht einräumte.

Der Streit ist damit nicht beendet. Zuletzt hat InterDigital zwei weitere Verfahren beim UPC eingereicht, die sich gegen Disneys Ausweichmanöver richten: Nach den HEVC-Niederlagen war der Streamingdienst auf den Videocodec VP9 umgestiegen, um wieder in 4K ausliefern zu können. Auch darin sieht InterDigital eine Patentverletzung. Lizenzgebühren hat Disney nach Angaben des Patentverwerters bislang nicht gezahlt.

(dahe)