Europa fordert, Italien verweigert: Was hinter der Dublin-Migranten-Blockade wirklich steckt

Dublin-Migranten: Warum Italien Rücknahmen verweigert – und was Europa jetzt plant

Stand: 23.08.2026, 06:26 Uhr

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Rom blockiert seit Jahren die Rücknahme von Dublin-Migranten. Jetzt aber laufen Verhandlungen mit Deutschland und Frankreich.

Was genau ist ein Dublin-Migrant?
Dabei handelt es sich um einen Migranten, der im ersten Land, das er in Europa betritt, internationalen Schutz beantragt. Zudem muss er dort nach den Bestimmungen der Dublin-II-Verordnung von 2003 identifiziert worden sein, um dann in ein anderes Land weiterzureisen. Oftmals ist jenes erste Land Italien. Auf Grundlage der Verordnung kann er in den Ankunftsstaat zurückgeschickt werden, dem die Bearbeitung des Asylantrags obliegt.

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Dieser Artikel von Rinaldo Frignani entstand in Kooperation mit Corriere della Sera

Wie viele Migranten könnten nach Italien zurückkehren?
Im Jahr 2025 hat Rom 24.152 Rückübernahmeersuchen aus europäischen Staaten erhalten und 85 davon akzeptiert. Insgesamt hat Italien mit dem Rundschreiben des Innenministers Matteo Piantedosi vom 5. Dezember 2022 bis zum 31. Dezember 2025 rund 80.000 Anträge abgelehnt und die Transfers damit faktisch auf null reduziert. Zwischen 2018 und 2022 kehrten hingegen 17.605 Personen zurück, mit einem Höchststand im Jahr 2018 von 6468. Laut Eurostat-Daten befinden sich in Deutschland 35.993 Migranten, für die ein Überstellungsantrag gestellt wurde (5377 tatsächliche Transfers bis 2025), in Frankreich etwa 30.000. Sicherlich sind nicht alle „abreisebereit“. In der Schweiz werden 3784 zu überstellende Migranten gezählt, doch viele von ihnen haben dort Schutz oder ihre Anträge befinden sich noch im Prüfverfahren, sodass die Zahl auf 652 Personen sinken würde.

Fotomontage von Migranten auf Schlauchbooten im Mittelmeer und Giorgia Meloni

Rom blockiert seit Jahren die Rücknahme von Dublin-Migranten. Jetzt aber laufen Verhandlungen mit Deutschland und Frankreich. © dpa/Sea-Watch | Tristan Montaron und dpa | Kay Nietfeld

Was sieht der seit dem 12. Juni geltende europäische Migrationspakt vor?
Der Pakt überarbeitet einige Regeln für Migranten und beschleunigt auch Rückführungsverfahren. Nach Auffassung Roms bewirkt die Vereinbarung zudem eine Art Amnestie für sogenannte „sekundäre Migranten“, also Dublin-Migranten, weshalb Italien Anträge, die vor diesem Datum gestellt wurden, nicht berücksichtigen will. Maßnahmen könnten für Verfahren greifen, die ab dem 12. Juni eröffnet wurden: Einige Überstellungen von Dublin-Migranten, die in den vergangenen Wochen eingetroffen sind, sollen bereits erfolgt sein.

Länder mit Rückführungsplänen und Solidaritätsmechanismen der EU

Welche Staaten haben ihre Absicht bekundet, Dublin-Migranten nach Italien zurückzuschicken?
Deutschland, mit dem Verhandlungen laufen, ebenso wie mit Frankreich, Österreich, der Schweiz, Schweden und Finnland. Bezüglich Finnland ist jedoch noch unklar, ob die aus Helsinki geplanten Rückführungen Migranten betreffen, die vor oder nach dem 12. Juni eingetroffen sind.

Ist eine Ausgleichszahlung zur Unterstützung der Ersteinreiseländer vorgesehen?
Der EU-Pakt sieht Solidaritätsmechanismen zugunsten von Staaten wie Italien vor, die unter starkem Migrationsdruck stehen. Das System umfasst verschiedene Optionen: die Aufnahme eines Anteils an Umverteilungen von bis zu 30.000 Personen pro Jahr auf europäischer Ebene und einen Ausgleichsbeitrag von 20.000 Euro für jeden nicht umverteilten Migranten, der in den gemeinsamen Solidaritätsfonds einzuzahlen ist. Daneben sollen auch alternative und logistische Unterstützungsmaßnahmen für den Ankunftsstaat gelten.

Ablauf der Rückführung und aktuelle Zahlen

Wie erfolgt die Rückkehr eines Dublin-Migranten nach Italien? Und wie viele sind es derzeit?
Der Asylsuchende wird aufgefordert, ohne Bewachung oder Begleitung in den ersten Ankunftsstaat zurückzukehren. Österreich hat beispielsweise bereits vier Personen per Zug nach Italien zurückgeschickt. Weitere drei sind aus Deutschland eingetroffen. Bislang sind die Zahlen niedrig. Offen bleibt aktuell allerdings die Frage, wie mit der Wiederaufnahme nicht irregulär Eingereister umzugehen ist, die im Ausland Arbeit und familiäre Bindungen hatten und möglicherweise unmittelbar wieder dorthin zurückkehren könnten.