Dürfen Lehrer das sagen?

Max Heckel hat eine klare politische Haltung, und das macht sein Leben gerade nicht einfacher. Der 39-Jährige unterrichtet an einer Sekundarschule in Stendal. Im März 2025, kurz nach der Bundestagswahl, führt der Werklehrer mit seinen Schülern ein Gespräch, dessen Inhalt später über Eltern zur AfD Sachsen-Anhalt gelangt.

Ein Sechstklässler fragt Heckel, als die Klasse am Ende der Stunde den Werkraum aufräumt, ob er die AfD gewählt habe. Und als dieser verneint: warum nicht? Heckel nennt drei Gründe: die Steuerpolitik, die Pläne zur „Remigration“ und dass sie Inklusion an Schulen ablehnt. Und er sagt, so erzählt er es später, es stehe jedem frei, die AfD zu wählen. Er habe es aber nicht getan, weil man dafür seiner Meinung nach „entweder sehr reich, frei von Moral oder nicht bei klarem Verstand sein“ müsse.

Vier Wochen später bekommt Heckel einen Brief vom Landesschulamt Sachsen-Anhalt. Wegen „Verletzung der Neutralitätspflicht“ soll er abgemahnt werden. Er widerspricht: Er habe auf Nachfrage das Programm einer in Teilen gesichert rechtsextremen Partei erklärt, dabei Fakten und Meinung getrennt. Später klagt er gegen die Abmahnung. Das Schulamt schlägt vor, sie nach einem halben Jahr aus seiner Akte zu entfernen, Heckel lehnt ab. „Das wäre ein Schuldeingeständnis“, sagt er, „ich habe aber nichts falsch gemacht.“ Das Arbeitsgericht Magdeburg muss jetzt klarstellen, was Lehrerinnen und Lehrer sagen dürfen. Nicht nur Max Heckel, sondern auch die vielen anderen, die sich weniger sicher sind als er.

Kinder und Jugendliche kommen nicht nur mit Fragen über die AfD in die Schule. Immer mehr sind offen für rechtspopulistische Inhalte, sie tragen extremistische Parolen und Verschwörungserzählungen ins Klassenzimmer – in ganz Deutschland. Viele Lehrerinnen und Lehrer wissen nicht, wie sie mit rechten Sprüchen, rassistischen Beleidigungen und Hakenkreuz-Schmierereien umgehen sollen – und wie klar sie überhaupt Stellung beziehen dürfen. Sind Lehrkräfte zur Neutralität verpflichtet, oder ist das, wie es oft heißt, ein Mythos? Und was heißt hier eigentlich neutral?

Marina Griesbach gibt Seminare zum Thema Neutralität. Sie ist stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Schleswig-Holstein. Und sie ist jedes Mal überrascht, wie wenig die Lehrerinnen und Lehrer, die vor ihr sitzen, darüber wissen. Deshalb erklärt sie am Anfang erst mal die juristische Lage.

Die Begriffe „Neuralität“ oder neutral sucht man im Grundgesetz vergebens. Im Beamtenstatusgesetz findet sich aber ein Wort, das umgangssprachlich synonym verwendet wird: unparteiisch. „Beamtinnen und Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei“, heißt es in Paragraf 33. „Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen.“ Bei politischer Betätigung müssen sie „Mäßigung und Zurückhaltung“ wahren. Das gilt nach gängiger Rechtssprechung auch für Lehrkräfte, die wie Max Heckel nicht verbeamtet, sondern tarifrechtlich angestellt sind.

Die Begriffe „Neutralität“ oder „neutral“ sucht man im Grundgesetz vergebens

Das kann man als Neutralitätspflicht für Lehrerinnen und Lehrer verstehen, zumindest teilweise: Sie dürfen in der Schule nicht für oder gegen eine Partei werben. Das Landesschulamt Sachsen-Anhalt wirft Heckel vor, dies bei der AfD getan zu haben. Er wiederum beruft sich unter anderem auf einen Grundsatz, der ebenfalls im Beamtenstatusgesetz steht. Demnach müssen sich Lehrkräfte „durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten“. Die Bundesländer präzisieren das noch mal im Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schulen, der in ihren Schulgesetzen, teils auch in den Landesverfassungen festgehalten ist.

Dieser Punkt ist entscheidend, erklärt Marina Griesbach: „Lehrkräfte müssen parteipolitisch neutral sein, aber nicht wertneutral.“ Werden demokratische Grundwerte angegriffen, durch extremistische Aussagen oder rassistische Beleidigungen, dürfen Lehrkräfte nicht nur eingreifen, sie müssen es sogar.

Und was ist mit der eigenen Meinung? Darf eine Lehrkraft diese zu erkennen geben, wenn im Klassenzimmer über Migration, den Klimawandel oder die AfD gesprochen wird? Bei dieser Frage hilft ein Text weiter, der eine erstaunliche Karriere von einem halb garen Tagungsprotokoll zur wichtigsten Leitplanke der politischen Bildung hingelegt hat. Im November 1976 diskutieren Politikdidaktiker in Beutelsbach, einem kleinen Ort in Baden-Württemberg, zwei Tage lang über die Grundprinzipien des Politikunterrichts. Der Graben zwischen konservativem und linkem Lager ist tief, die Stimmung eisig. Danach schreibt ein Mitarbeiter der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg auf, worauf man sich seiner Ansicht nach verständigt hat. In den folgenden Jahren wird dieses Protokoll als „Beutelsbacher Konsens“ bekannt.

Zunächst umreißen seine drei Prinzipien – Überwältigungsverbot, Kontroversitätsgebot und Schülerorientierung – nur das Berufsethos von Politiklehrern: Erstens dürfen sie ihre Schülerinnen und Schüler nicht indoktrinieren, ihnen also nicht ihre eigene Meinung aufdrängen. Zweitens muss bei Themen, die in Politik und Wissenschaft kontrovers diskutiert werden, erkennbar werden, welche unterschiedlichen Positionen es dazu gibt. Davon ausgenommen sind demokratiefeindliche Ansichten: Sie müssen klar als solche benannt und dürfen nicht als gleichwertige Meinung präsentiert werden. Drittens müssen Schüler in die Lage versetzt werden, eine politische Situation und ihre eigene Interessenlage zu analysieren. Über die Jahre wird der Beutelsbacher Konsens zum Leitfaden für das Verhalten aller Lehrkräfte, 2009 nimmt ihn die Kultusministerkonferenz in ihre Leitlinie zur Demokratieerziehung auf. Teil des Schulgesetzes ist er aber nur in Mecklenburg-Vorpommern.

Die Lage ist eigentlich klar, sagt Rico Behrens, Professor für Politische Bildung an der Universität Eichstätt-Ingolstadt, dafür braucht man keine große juristische Expertise: Lehrkräfte dürfen ihre Machtposition nicht dafür nutzen, Schüler von ihrer eigenen Meinung zu überzeugen. Sie dürfen sich aber als „politische Menschen zu erkennen geben“, wie Heckel es getan hat. Es ist Aufgabe der Schule, kontroverse politische Auseinandersetzungen einzuüben und auszuhalten, betont Behrens. Dass trotzdem seit Jahren über „Neutralität“ diskutiert wird, liegt allein an der AfD. Seit 2017 sitzt die Partei im Bundestag, 2018 beginnt sie, massiv Druck auf Lehrkräfte auszuüben. Die AfD-Fraktion Hamburg stellt als erste das Portal „Neutrale Schulen“ ins Netz, andere Landesverbände folgen. Über ein Kontaktformular können sich Eltern und Schüler anonym beschweren. Pädagogen und Bildungspolitiker sind entsetzt. Sie sprechen von einem Lehrer-Pranger, von Denunziation und der bewussten Vergiftung des Schulklimas. Doch nur in Mecklenburg-Vorpommern wird das Portal verboten – aus Datenschutzgründen.

Außerdem nehmen sich Landespolitiker einzelne Schulen vor, beschweren sich bei deren Leitungen und Schulämtern über übergriffiges Verhalten von Lehrkräften, organisieren Shitstorms. In den Landtagen stellt die AfD regelmäßig Kleine Anfragen zu angeblichen Verstößen gegen die schulische Neutralität.

Der Grund dafür liegt auf der Hand: Es kann der AfD nicht gefallen, wenn junge Menschen in der Schule zu weltoffenen, kritisch denkenden Bürgerinnen und Bürgern erzogen werden. Und natürlich stört es sie, wenn Lehrkräfte im Unterricht die autoritäre und nationalistische Agenda der Partei sichtbar machen. Um das zu verhindern, argumentiert die AfD mit Versatzstücken aus Beamtenstatusgesetz und Beutelsbacher Konsens. Dass sich Lehrkräfte nur in Bezug auf Parteipolitik, aber nicht insgesamt neutral verhalten müssen, lässt sie unter den Tisch fallen. Kritische Einordnung nennt sie „Indoktrination“. Sie pocht auf das Kontroversitätsgebot und verlangt, dass AfD-Positionen als gleichberechtigte Meinung unter anderen dargestellt werden – was bei antidemokratischen Ansichten aber nicht erlaubt ist.

Wer sich nicht gut auskennt, lässt sich davon leicht verunsichern. Zwar haben Bildungsministerien und Gewerkschaften inzwischen eine ganze Reihe Leitfäden für Lehrkräfte verfasst, doch diese können offenbar wenig gegen die Drohkulisse der AfD ausrichten. „Es ist nicht zu fassen, wie sich das Narrativ von der angeblichen Neutralität selbst bei gescheiten Menschen eingebrannt hat“, sagt Lehrer Max Heckel.

Fast jede fünfte Lehrkraft fühlt sich inzwischen durch ein vermeintliches Neutralitätsgebot im eigenen Handeln verunsichert, zeigt das aktuelle Deutsche Schulbarometer, eine repräsentative Umfrage der Robert-Bosch-Stiftung. Jeder Vierte glaubt, dass Lehrkräfte ihre eigene Meinung zu politischen oder gesellschaftlichen Fragen im Unterricht grundsätzlich nicht äußern dürfen. 23 Prozent denken, dass sie alle Meinungen von Schülern gleichermaßen als richtig anerkennen müssen, um neutral zu bleiben. Beides ist falsch. Diese Unwissenheit hat fatale Folgen. „Gelegentlich blockiert schon die ‚Schere im Kopf‘ die pädagogische Arbeit mehr als wirkliche Verbote und Auflagen“, schreibt der ehemalige Rechtsprofessor Friedhelm Hufen im Sammelband „Neutralität ist keine Lösung!“.

Bisher müssen sich nur künftige Politiklehrkräfte im Studium mit der politischen Haltung von Lehrkräften auseinandersetzen. In anderen Fächern hängt es von Bundesland oder Universität ab, ob Lehramtsstudierende damit in Berührung kommen. Das ließe sich leicht ändern, sagt Rico Behrens. An der TU Dresden ist seit 2023 der Kurs „Politische Bildung für alle“ in jeder Fachrichtung verpflichtend. Dort wird unter anderem geübt, wie man sich bei Zwischenfällen in der Schule verhält.

Das macht Marina Griesbach auch in ihren Seminaren. Sie erklärt, wie wichtig es ist, bei antidemokratischen Äußerungen nicht erschrocken wegzuschauen und dass ein entschiedenes „Stop!“ ein erster Schritt sein kann, gerade wenn man wenig schlagfertig ist. Danach üben die Teilnehmer, wie sie am besten auf „Stammtischparolen“ reagieren („Wie meinst du das genau, hast du etwas gegen homosexuelle Menschen?“), wie sie bei ihren Schülerinnen und Schülern einen Perspektivwechsel anregen („Wie würdest du dich fühlen, wenn jemand so etwas über dich sagt?“) und die Situation anschließend pädagogisch auffangen können. Denn es ist wichtig, Jugendliche und ihre Meinungen ernst zu nehmen und ihnen nicht mit dem erhobenen Zeigefinger zu kommen. Ebenso wichtig ist es, ihnen klarzumachen, wenn sie Grenzen überschreiten.

Lehrkräfte müssen parteipolitisch neutral sein, aber nicht wertneutral

Allein ist das aber auf die Dauer nicht zu schaffen. „Schule ist ein System“, sagt Professor Behrens, „Einzelkämpfer können nur wenig ausrichten.“ Es sei die Aufgabe der ganzen Schulgemeinschaft, sich mit demokratiefeindlichen Positionen und rechter Gewalt auseinanderzusetzen. Oft werden Vorfälle jedoch totgeschwiegen, engagierte Lehrkräfte als Nestbeschmutzer isoliert. So geht es auch Laura Nickel und Max Teske, nachdem sie 2023 die rechtsextremen Vorfälle an ihrer Oberschule im Spreewald in einem anonymen Brief an die Lokalzeitung schildern. Sie werden als Urheber enttarnt und unter anderem von AfD-Politikern so angefeindet, dass sie die Schule verlassen müssen.

Lehrkräfte brauchen aber auch die Unterstützung der Ministerien und Schulaufsichtsbehörden. Mehr als 256 000 Menschen unterstützen bisher die Petition „Lehrkräfte stärken gegen Hass und Hetze“. Darin fordern unter anderem „Teachers for Future“ und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) klare Leitlinien und Rechtssicherheit. Lehrerinnen und Lehrer müssen bei Vorwürfen und Bedrohungen konsequent geschützt und rechtlich abgesichert werden.

In Sachsen-Anhalt, wo Heckel lebt, ist die Situation gerade besonders angespannt. Im September wird dort ein neuer Landtag gewählt, die AfD liegt in Umfragen bei 41 Prozent. Dass das Landesschulamt unter einem von der CDU geführten Bildungsministerium auf Druck der AfD gegen Heckel vorgeht, kann sich dieser nur mit „vorauseilendem Gehorsam“ erklären. Erst im November wird das Arbeitsgericht Magdeburg über seinen Fall entscheiden.

Der Gedanke an eine AfD-Regierung macht vielen Menschen Angst. Heckel erzählt, dass die meisten zwar seiner Meinung sind, ihm das aber vor allem unter vier Augen versichern. „Ich brauche keine Leute, die mir sagen, dass sie hinter mir stehen.“ Das erinnere ihn an eine Armee, die in Dreiecksformation auf den Feind zumarschiert, mit einer Person an der Spitze. Besser sei eine Phalanx, eine geschlossene Schlachtreihe. Was Heckel braucht, genau wie viele andere Lehrkräfte im Land, sind Menschen, die fest an seiner Seite stehen.