Elf Urlauber sterben bei Flugzeugabsturz – Jetzt stellen sich Behörden quer

Stand: 14.10.2026, 13:11 Uhr

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Beim Absturz einer Cessna über den Nazca-Linien starben sieben Italiener – zwei Monate später gibt es keinen Untersuchungsbericht, die Airline fliegt wieder.

Warum starben zwei italienische Familien am vergangenen 1. August beim Absturz einer Cessna in Peru, als sie ein historisches Gebiet überflogen? Mehr als zwei Monate nach dem Absturz mit 13 Todesopfern, darunter sieben Italienern, haben die örtlichen Behörden noch keinen vorläufigen Untersuchungsbericht veröffentlicht. Damit halten sie die internationalen Vorschriften nicht ein, die eine erste Unterrichtung innerhalb von 30 Tagen nach dem Ereignis vorsehen.

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Dieser Artikel von Leonard Berberi entstand in Kooperation mit Corriere della Sera.

Der Grund für die Verzögerung ist unklar. Und niemand in Lima hat auf die Anfragen des Corriere geantwortet: weder das Verkehrsministerium noch die Zivilluftfahrtbehörde noch die Untersuchungsbehörde für Flugunfälle. Auf italienischer Seite kann sich die nationale Flugsicherheitsbehörde ANSV, die mit einem Experten an der Untersuchung mitwirkt, nicht äußern, da die Ermittlungen in die Zuständigkeit der peruanischen Behörden fallen.

Flugzeugabsturz in Peru

Der Absturzort des Kleinflugzeugs in Peru. © Genry Bautista/AP/dpa

Am 1. August 2026 um 12.10 Uhr Ortszeit startet eine Cessna 208B Grand Caravan der örtlichen Fluggesellschaft Aerodiana, die auf Rundflüge über die Nazca-Linien spezialisiert ist, vom Flughafen Pisco. An Bord sind elf Touristen – sieben Italiener, zwei Deutsche und zwei Spanier – sowie zwei Piloten. Um 13 Uhr empfängt der Kontrollturm einen Notruf, kann aber keinen Kontakt zu den Piloten herstellen. Das Flugzeug stürzt 19 Kilometer von der archäologischen Stätte entfernt ab und fängt beim Aufprall Feuer.

Niemand an Bord überlebt

Bei dem Unglück sterben zwei italienische Familien: der Manager Paolo Gianturco (59 Jahre), seine Frau Cristina Maria Bianco (57) und ihre Söhne Pietro (18) und Matteo (24) sowie Massimo Angelucci (58), seine Frau Elena Sala (58) und ihr Sohn Lorenzo (24). Mit ihnen kommen das deutsche Ehepaar Andreas (78) und Gertrud Maria (77) Hofmann sowie das spanische Paar Alfredo Aviles Muñoyerro Alfredo (52) und Ana Isabel Sanchez Muñoz (52) ums Leben. Auch die Piloten Américo Alejandro Salazar Cuellar und Irenka Del Carpio Guanilo haben keine Überlebenschance.

Das Verkehrsministerium setzt unmittelbar danach über die Kommission zur Untersuchung von Flugunfällen „die Verfahren zur Klärung der Ursachen“ des Unglücks in Gang, während Aerodiana den Betrieb einstellt. Auch Experten aus den Herkunftsländern der Touristen werden hinzugezogen. Zudem werden Kontakte zu den zuständigen Stellen in den USA aufgenommen, dem Land, in dem die Cessna hergestellt wurde.

Schweigen der Behörden und Wiederaufnahme der Flüge

Doch nach den ersten Tagen herrscht großes Schweigen. Keine offizielle Mitteilung, keine Veröffentlichung. Im September hat Aerodiana seine Rundflüge wieder aufgenommen. Dabei verpflichten die Vorschriften des Anhangs 13 nach Angaben der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO), einer Organisation der Vereinten Nationen, die Untersuchungsbehörde des Staates, der die Untersuchung führt – also Peru –, den vorläufigen Bericht „innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum des Ereignisses“ an die ICAO und die beteiligten Staaten zu übermitteln.

Eine Veröffentlichungspflicht besteht nicht, doch die Behörden westlicher Länder stellen den Bericht auf ihren Websites zur Verfügung, um Transparenz zu gewährleisten. Ausnahmen gibt es nur bei besonderen Gründen der Vertraulichkeit der Untersuchung oder der nationalen Sicherheit. Solche Gründe liegen bei diesem Unfall nicht vor. Und mit ihrer höchstzulässigen Startmasse von 3.969 Kilogramm überschreitet die Cessna die Schwelle von 2.250 Kilogramm, die für die Meldepflichten und die Übermittlung von Berichten über Unfalldaten maßgeblich ist.

Was der vorläufige Bericht klären soll

Der vorläufige Bericht ist wichtig, auch wenn er nicht abschließend ist, denn er enthält die in den ersten Untersuchungsphasen gesicherten Fakten – Flugdaten, Wetterbedingungen und erste Erkenntnisse – sowie den Stand der Untersuchungen. Abschließende Schlussfolgerungen zu den Ursachen enthält er nicht. Der Abschlussbericht sollte dann innerhalb von zwölf Monaten nach dem Unfall übermittelt werden, sofern keine besonders komplexen Analysen erforderlich sind.

Wenige Wochen vor dem Unglück hatte das Verkehrsministerium Aerodiana „die Verlängerung der Betriebsgenehmigung für die gewerbliche Luftfahrt: ‚Sonderluftverkehr – Tourismus/Fallschirmspringen‘ gemäß den in diesem Beschluss genannten Merkmalen für einen Zeitraum von vier Jahren ab dem 20. März 2026“ erteilt. Das geht aus den am 27. Juni hinterlegten amtlichen Unterlagen hervor.