Energie: EU-Kommission für Aussetzung von Strafen bei Methan-Verstößen
Energie: EU-Kommission für Aussetzung von Strafen bei Methan-Verstößen
Die EU-Kommission gibt dem Druck der Gaslobby bei der Methan-Verordnung nach. Doch einigen Mitgliedstaaten reicht das nicht – auch Deutschland?
Tanks und Rohrleitungen im Ölhafen Rostock: Werden die Methanemissionen im Ausland genauso gut überwacht wie in Deutschland? (Symbolbild) Foto: Bernd Wüstneck/dpa
Brüssel, Berlin. Die EU-Kommission gibt dem Druck der USA nach und schwächt die Durchsetzung von Klimaschutzvorschriften in der Öl- und Gasindustrie vorübergehend ab. Sie empfiehlt den Mitgliedstaaten, in den kommenden drei Jahren keine Strafen gegen Unternehmen zu verhängen, die gegen die EU-Methanverordnung verstoßen. Das teilte die Kommission am Mittwoch mit.
Die EU-Kommission hatte bereits angekündigt, wegen der Folgen des Irankriegs „mögliche Flexibilitäten“ zu prüfen. Nun leistete sie dem Folge.
Nationale Gerichte sind bei Streitfällen verpflichtet, die Empfehlung zu berücksichtigen. Ziel des Gesetzes aus dem Green Deal ist es, den Ausstoß von Methan zu senken. Das Gas gilt als besonders klimaschädlich.
Bei der Förderung von Gas durch das sogenannte Fracking werden teils große Mengen an Methan frei. Manche Hersteller brennen Gas auch einfach ab, statt es zu speichern. Häufig entweicht es auch durch undichte Pipelines. Die EU wollte daher Hersteller auch im Ausland dazu bringen, Methanemissionen, soweit es technisch möglich ist, zu vermeiden. Für Unternehmen bedeutet das teils hohe Investitionen.

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