Unzulässige Haftbedingungen: Warum ein Ex-Häftling von der JVA Hamm Schadensersatz fordert

Manuel B. steht vor der Justizvollzugsanstalt (JVA) in Hamm. Dort passierte vor sieben Jahren, was ihn und Gerichte bis heute beschäftigt: Er soll einen Beamten bedroht haben, vermerkte ein Beamter damals. Die Folgen: B. bekam Haftverschärfungen und zwar gleich in drei Anstalten, in denen er innerhalb eines Monats untergebracht war.

Konkret hieß das: In den Anstalten Hamm, Wuppertal-Vohwinkel und Werl bekam er eine Sonderbehandlung, wurde zum Beispiel von anderen Häftlingen abgeschottet. Fast einen Monat lang. Das Problem dabei: Manuel B. sagt, er habe gar niemanden bedroht. Im Gegenteil: Er sei bedroht worden, von dem JVA-Beamten. "Ich habe mich hilflos gefühlt, war verzweifelt", erinnert er sich.

Urteil aus Wuppertal: 1.200 Euro für Ex-Häftling

Manuel B. ist seit sieben Jahren wieder frei. Der Vorfall hat in den vergangenen Jahren trotzdem verschiedene Gerichte beschäftigt. Zunächst wurde Manuel B. wegen der vermeintlichen Bedrohung in der JVA verurteilt. Das Urteil wurde später aufgehoben und das Verfahren eingestellt. Das Landgericht Arnsberg stellte außerdem fest, dass die Haftverschärfungen rechtswidrig waren.

Ex-Häftling: Wer für seine Rechte einsteht, wird schlechter behandelt

Vor kurzem erreichte Manuel B. dann einen weiteren Meilenstein: Das Landgericht Wuppertal spricht ihm fast 1.200 Euro Schadensersatz zu. Die Kammer sei überzeugt, dass die Bedrohung nicht so stattfand, wie der Beamte es in der JVA Hamm dokumentierte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Ex-Häftling wirft dem Justizvollzug allerdings noch etwas vor: Die Justiz behandele Häftlinge, die für ihre Rechte einstehen, schlechter. Ihnen würde der Alltag erschwert, sie würden zum Beispiel häufig in andere Anstalten verlegt. Dort müssten sie sich dann jedesmal neu zurecht finden.

JVA Hamm bestreitet systemische Rechtsverletzungen im Vollzug

Auf WDR-Anfrage äußert sich die JVA Hamm nur schriftlich. Sie verweist darauf, dass die Strafverfahren gegen den betroffenen JVA-Beamten und den damaligen Anstaltsleiter eingestellt wurden. Die Anstaltsleiterin schreibt außerdem: Manuel B. habe nur drei Monate in Hamm gesessen, in der Zeit aber vier Mal die Gerichte angerufen. Nur im Fall der angeblichen Bedrohung war er erfolgreich. Die JVA Hamm weist den Vorwurf systemischer Rechtsverletzungen zurück.