Hessischer Gemeindebund zu Finanznot: Was den Kommunen wirklich hilft

Auch Hessens Kommunen verzeichnen Rekorddefizite. Haupt- und ehrenamtlich Verantwortliche aus dem ganzen politischen Spektrum der Kommunalpolitik meldeten im Juni bundesweit und unisono: „Wir sind am Limit.“ Das merkt man erst auf den zweiten Blick – denn Wasser kommt überall aus der Leitung, Müll wird abgefahren, Abwasser gereinigt, der Kindergarten macht normalerweise auf, und bei Unglücksfällen ist kompetente Hilfe durch die Ehrenamtler der Feuerwehr gesichert. Das und mehr wird lokal bewältigt. Und zwar zur Zufriedenheit der deutlichen Mehrheit: 77 Prozent zufriedene oder sehr zufriedene Antworten zeigte der Hessentrend des Hessischen Rundfunks im Februar in puncto Lebensqualität in den Kommunen.

Aber nicht ausgeglichene Haushalte haben Folgen: Verschobene Reparaturen vom Schlagloch bis zum Kitadach, Wartezeiten bei behördlichen Genehmigungen und Investitionsstau sind Symptome. Investitionen stocken, wenn konsumtive Ausgaben schneller wachsen und unausgeglichene Haushalte schleppend genehmigt werden.

Zunehmend finanzieren Kommunen aber auch wieder den laufenden Betrieb über Liquiditäts-, das heißt Dispositionskredite. Dieses kommunale Krisensignal war in Hessen dank der „Hessenkasse“ zwischenzeitlich nicht mehr zu vernehmen.  Doch der gemeinsame Erfolg von Land und Kommunen zerrinnt gerade, weil der laufende Betrieb weitergehen muss und Mittel fehlen. Das ist eine dramatische Entwicklung. Die Haushaltslöcher wären noch größer, wenn die Kommunen nicht seit Jahren die Grundsteuer immer wieder erhöht hätten; Grundsteuererhöhungen sind in Hessen ein wiederkehrendes Thema.

Überwiegend gesetzlich übertragene Aufgaben

Machen sich die Kommunen einen schlanken Fuß, wenn sie die externen Ursachen ihrer Misere anprangern? Sie erfüllen ganz überwiegend gesetzlich übertragene und geregelte Aufgaben. Hier geben sie auch fast alles Geld aus. Eine Erhebung der Hessischen Landesregierung zu kommunalen Pflichtaufgaben umfasst mehr als 3000 (!) an Städte, Gemeinden und/oder Landkreise übertragene Verwaltungstätigkeiten, über die die Kommunen nicht frei disponieren können.

Die weitaus größten Ausgabenanteile bei den hessischen Kommunen fallen wie bundesweit auch für Sozialleistungen von Sozialhilfe bis zu Kitas an. Diese Aufgaben sind stark reguliert, oft mit einklagbaren Rechtsansprüchen unterlegt und für die Kommunen nur sehr begrenzt gestaltbar. Viele Vorgaben kamen in den vergangenen 15 Jahren dazu, etwa der Rechtsanspruch auf U3-Betreuung, Schulkindbetreuung im Grundschulalter und höhere Vorgaben für die Personalausstattung in Kitas. Kein Wunder, dass etwa für Kitas in Hessen die Ausgaben in 20 Jahren um mehr als 300 Prozent stiegen, während alle kommunalen Ausgaben „nur“ um 125 Prozent zulegten.

Therapievorschläge reichen vom Sparen und Priorisieren von Pflichtaufgaben über die Vermögensteuer bis zur Übernahme von je einem Drittel der Kosten durch Bund und Land bei den rasant wachsenden Ausgabenblöcken wie Kinder- und Jugendhilfe, Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe (so der Deutsche Städte- und Gemeindebund). Aber auch die kommunalen Spitzenverbände rufen nicht einfach nach mehr Geld.

Komplizierte bürokratische Vorgaben

Komplizierte bürokratische Vorgaben von Bund und Land betreffen Kommunen doppelt, als „Kommunikatoren von Bürokratie“ an Bevölkerung und Wirtschaft bei der Umsetzung von Bundes- und Landesrecht ebenso wie als Adressaten von Vorgaben, die sie selbst erfüllen müssen. Beides bindet viel Geld und knappes Personal.

Selbst finanziell positive Maßnahmen werden verkompliziert. Zum Beispiel Investitionsmittel aus dem Sondervermögen des Bundes: Hier hat der Bund eine breite Verwendung ermöglicht, das Land dann engere Grenzen gezogen. Es entstehen Abstimmungsbedarfe, Verzögerungen, Dokumentationsnotwendigkeiten, kurzum: Bürokratie. Zudem steht die Prüfung der Mittelverwendung auch dem Bundes- und Landesrechnungshof offen, obwohl Kommunen weisungsfrei tätige eigene Prüfungsämter haben müssen. Kommunen, Bund und Länder müssen viel stärker zu einem umsetzungsorientierten Verwaltungshandeln kommen, statt Dokumentation und Prüfung zu regeln.

Sparen durch Technik: Bei der Digitalisierung technischer Abläufe haben viele Kommunen noch Nachholbedarf.
Sparen durch Technik: Bei der Digitalisierung technischer Abläufe haben viele Kommunen noch Nachholbedarf.dpa

Dazu kommen die gesellschaftlichen Großtrends: demographischer Wandel und Digitalisierung. Die Demographie verringert das Reservoir an verfügbarem Personal. Die Digitalisierung von technischen Abläufen, die Kommunikation über das Internet verändern den Alltag. Auch die Kommunen haben digitalen Nachholbedarf.

Gerade setzt sich die Erkenntnis durch, dass Standardverfahren für bundesweit geregelte Themen wie Wohnsitzanmeldung oder landesrechtliche Verfahren zur Baugenehmigung sinnvoller und günstiger sind und auch gleich die komplett digitale Bearbeitung umfassen sollten. Aus Sicht etwa des Hessischen Städte- und Gemeindebunds (HSGB) ist das überfällig und muss konsequent umgesetzt werden. Bund und Land sind bei den von ihnen geregelten Aufgaben in der Digitalisierungsverantwortung, inklusive Schutz vor Cyberattacken.

Aber: Das reicht nicht. Denn was einst die Vorsprache bei der Behörde verlangte, kann oft auch digital, dann aber auch zentral bewältigt werden. Es ist nicht die Blüte der kommunalen Selbstverwaltung, das bundesgesetzlich durchregulierte Wohngeld mit eigenem Gemeindepersonal zu verwalten. Und das ist nur eine derzeit örtlich erledigte Aufgabe, die wegen Regelungsdichte und Digitalisierung gebündelt gehört.

Die Regelungsdichte in Bund und Land steigt

Die Kommunen haben also ein Problem mit unentrinnbaren und nicht zeitgemäß gestalteten Aufgaben. Sie haben auch ein Problem mit den für diese Aufgaben geltenden Vorgaben, den Standards. Die Regelungsdichte aus Berlin und Wiesbaden wächst. Hier braucht es Selbstbeschränkung der Gesetzgebung: Ein Gesetz aus Berlin gilt im Berliner Wedding genauso wie in Wiesbaden oder dem nordhessischen Weißenborn.

Selten wird gefragt, ob die bundesweite Einheitslösung geeignet und erforderlich ist. Die richtige Antwort wäre: meistens nicht. Die Eltern des Grundgesetzes haben deshalb einen föderalen Staat mit starker kommunaler Selbstverwaltung ersonnen. Die Praxis sieht anders aus. Und wenn schon was geregelt wird, müssen die Vorgaben einfach und die Verfahren kurz gehalten werden.

Weniger Vorgaben heißt nicht: Kommunen tun nichts. So haben die Kommunen Kita-, Krippen- und Schulkindbetreuung auch ohne Rechtsanspruch angeboten und personell ordentlich ausgestattet. Sie trugen passgenau den Bedürfnissen Rechnung, wie sie örtlich sind, eben in Weißenborn anders als in Wetzlar. Rechtsansprüche und starre Personalvorgaben brachten dann Verluste an Flexibilität und dauerhaft höhere Kosten.

Einnahmen halten mit Ausgaben nicht Schritt

Das belastet die Gemeindekassen und sorgt mancherorts für gekürzte Öffnungszeiten in Kitas (etwa in Hanau). Das ist schlecht für Kinder, Eltern und Wirtschaft. Besser wäre es, wenn das Land das rechtliche Minimum an Standards für die Betriebserlaubnis klar regeln und den Kitaträgern darüber hinaus mehr vertrauen würde, dass diese mit ihrem Fachpersonal das für Kinder und Eltern Richtige tun, aufgrund von Ausbildung, Erfahrung und kommunalpolitischem Willen.

Die Aufgaben müssen mit Einnahmen unterlegt sein: Die Einnahmen halten mit den Ausgaben nicht Schritt. Da wirkt auch die flaue Wirtschaftsentwicklung, die Steuereinnahmen weniger wachsen (aber doch wachsen) lässt. Dass, wie behauptet, eine Vermögensteuer 150 Milliarden Euro bundesweit jährlich brächte: unrealistisch.

Als das Bundesverfassungsgericht 1995 die Verfassungswidrigkeit der seinerzeit erhobenen Vermögensteuer feststellte, rechnete das Gericht mit einem bundesweiten Aufkommen von sechs Milliarden Mark. Von Traumtänzereien ohne Umsetzungsperspektive können Kommunen keine Rechnungen und Gehälter bezahlen.

Von der sozialpolitischen Leier „Das muss es uns als Gesellschaft wert sein“ auch nicht. Helfen würde, wenn Bund und Länder bei wichtigen Sozialaufgaben zunächst je ein Drittel übernähmen. Dann müssten die Verursacher mitbezahlen. Auch die Beteiligung der Kommunen an Einkommen- und Umsatzsteuer müsste an die Aufgaben der Kommunen angepasst werden. Abseits der Steuern und Finanzausgleichsleistungen haben Kommunen in einigen Bereichen die Pflicht, kostendeckende Gebühren zu erheben. Das tun sie auch unter der Kontrolle von Gremien und Verwaltungsgerichten.

Die Finanzklemme der Kommunen ist nicht unabänderlich. Weniger zentrale Gesetzgebung und Vorgaben, mehr zentralisierte Digitalisierung und zeitgemäße Aufgaben und Anforderungen müssen zu einer besseren Einnahmeausstattung durch Land und Bund treten. Die alles lösende Zauberformel gibt es nicht, wohl aber viel zu tun. Neben den Kommunen selbst sind vor allem Bundes- und Landesgesetzgebung gefordert. Das Gute: Nicht alle Lösungsbeiträge kosten Geld.