„Flüchtlingseigenschaft entzogen“: Merz-Regierung verschickt Rückkehr-Bescheide an tausende Syrer – Pro Asyl protestiert
Stand: 13.10.2026, 14:10 Uhr
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Nach dem Ende des Bürgerkriegs in Syrien überprüft das BAMF den Schutzstatus syrischer Geflüchteter. Erste Bescheide sind verschickt.
Für Syrer, die in Deutschland bisher Asyl bekommen haben, kann ein Brief der deutschen Behörden im Briefkasten aktuell alles verändern: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat offenbar damit begonnen, syrischen Staatsangehörigen in Deutschland den Schutzstatus abzuerkennen.

Der 16-seitige Brief, der Bild vorliegt, enthält drei Entscheidungen des BAMF: „Die zuerkannte Flüchtlingseigenschaft wird entzogen.“ „Der Status subsidiären Schutzes wird nicht zuerkannt.“ Und: „Abschiebungsverbote nach Aufenthaltsgesetz liegen nicht vor.“ Betroffen seien vor allem Personen, die polizeilich auffällig geworden sind oder die Deutschland zwischenzeitlich in Richtung Syrien verlassen haben und wieder zurückgekehrt sind, heißt es.
Die Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl nennt die Schreiben der Bundesregierung gegenüber dem Münchner Merkur von Ippen.Media „höchst problematisch“: „Syrien wird nicht dadurch sicher, dass die Bundesregierung gern dorthin abschieben will“, sagte Sprecherin Nora Brezger unserer Redaktion.
Dobrindt lässt Schutzstatus von Syrern widerrufen – viele erhalten nun Brief vom BAMF
Hintergrund der Schreiben an bestimmte Syrer in Deutschland ist die veränderte Sicherheitslage in Syrien: Nach dem Sturz des Assad-Regimes herrscht dort kein Bürgerkrieg mehr. Wie der Münchner Merkur bereits im September berichtete, hatte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) das BAMF dazu veranlasst, den Schutzstatus zahlreicher in Deutschland lebender Syrer zu überprüfen und in großem Umfang zu widerrufen.
In dem Brief, der jetzt direkt an betroffene Syrer ging, schreibt das BAMF laut Bild von einer grundlegenden Lageveränderung in Syrien nach dem Sturz des Regimes von Baschar al-Assad im Dezember 2024. Mit dem Ende der kriegerischen Handlungen sei die Geschäftsgrundlage für den bisherigen Schutzstatus entfallen. Pro Asyl-Sprecherin Nora Brezger kritisierte dies gegenüber unserer Redaktion: „Der Sturz des Assad-Regimes bedeutet nicht, dass Syrien sicher geworden ist. Noch immer gibt es Gewalt, Verfolgung, Entführungen und schwere Menschenrechtsverletzungen.“
Mit Brief des BAMF droht Syrern noch nicht die konkrete Abschiebung
Das Argument der Behörden lautet dagegen, dass die neue Übergangsregierung in Syrien die Kontrolle über weite Landesteile übernommen habe und international anerkannt sei. Zwar stellten extremistische Gruppierungen wie der Islamische Staat weiterhin ein Sicherheitsrisiko dar, sie bildeten jedoch „keine echte Machtalternative“, zitiert Bild aus dem Schreiben.
Eine direkte Abschiebung droht den Betroffenen mit dem BAMF-Bescheid unmittelbar noch nicht, da der Bescheid selbst keine Abschiebungsandrohung enthält. Dafür fehle dem Bundesamt die gesetzliche Zuständigkeit, heißt es laut Bild in dem Schreiben.
BAMF verschickt Brief an Syrer und verweist auf Rückkehrerzahlen nach Syrien und geringe Kriegsgefahr
In dem Schreiben an Syrerinnen und Syrer führt das BAMF offenbar Daten des UN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) an: Demnach seien zwischen dem Regimewechsel und Frühjahr 2026 bereits mehr als 1,54 Millionen Menschen freiwillig nach Syrien zurückgekehrt. Laut UN kehrten Syrer, die in der Türkei, im Libanon oder in Jordanien geflohen waren, bisher am ehesten nach Syrien zurück. Aus Deutschland sind 2025 bisher nur 3678 Syrer freiwillig in ihre Heimat zurückgegangen, obwohl hierzulande über 900.000 Syrer leben, wie die Tagesschau berichtet.
Die Behörde rechnet in den „Heimkehr-Briefen“ an bestimmte Syrerinnen und Syrer auch eine statistische Einordnung der dortigen Gefahrenlage vor. Bei 698 registrierten Getöteten und 1193 Verletzten im Zeitraum von Dezember 2024 bis April 2026 ergebe sich bei einer Gesamtbevölkerung von 24,4 Millionen Menschen aktuell in Syrien eine rechnerische Lebensgefahr von rund 0,017 Prozent.
Trotz unbestrittener Engpässe bei Lebensmitteln, Wohnraum und Energieversorgung hält das BAMF eine Rückkehr für zumutbar. Eine existenzielle Notlage liege im rechtlichen Sinne nicht vor.
„Heimkehr-Briefe“ an bestimmte Syrer in Deutschland: Dobrindt lässt Schutz systematisch prüfen
Der Versand der „Heimkehr-Briefe“ an bestimmte Syrer in Deutschland spiegelt die politischen Ziele der regierenden Union wider. Bundeskanzler Friedrich Merz hatte im April 2026 die Rückkehr von bis zu 80 Prozent der syrischen Geflüchteten als Richtwert genannt. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt forciert eine systematische Überprüfung der Schutztitel auf breiter Front.
Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Alexander Throm, plädierte dafür, die Widerrufsprüfungen vorrangig auf alleinstehende junge Männer ohne Beschäftigung im Sozialleistungsbezug zu konzentrieren. Ein Bleiberecht sollten nun „bestens integrierte Syrer“ erhalten.
Grüne und Pro Asyl kritisieren veränderten Schutzstatus für Syrer
Aus den Reihen von SPD, Grünen sowie von Hilfsorganisationen kam bereits in der Vergangenheit deutliche Kritik am veränderten Umgang mit Asylbewerbern aus Syrien. Vertreter der Grünen verweisen auf die fragile Sicherheitslage unter der islamistisch dominierten Übergangsregierung sowie Repressionen gegen religiöse Minderheiten.
Pro Asyl verwies am Dienstag (13. Oktober) gegenüber unserer Redaktion auch auf die hohen rechtlichen Anforderungen, wenn anerkannten Flüchtlingen oder subsidiär Geflüchteten ihr Schutzstatus entzogen werden soll. Sprecherin Brezger sagte dem Münchner Merkur: „Wer Menschen ihren anerkannten Schutz entziehen will, muss belastbar nachweisen, dass sie tatsächlich sicher zurückkehren können – statt die Lage passend zu politischen Rückführungszielen für sicher zu erklären.“
Juristischer Widerstand gegen Aberkennen des Schutzstatus von Syrern in Deutschland
Gegen die Aberkennung des Schutzstatus von Syrern formiert sich auch juristischer Widerstand. Asylanwälte berichten von einem deutlichen Anstieg von Klagen gegen Asylbescheide. Bundesweit klagen laut Bundeszentrale für politische Bildung rund 89,9 Prozent aller abgelehnten Asylbewerber gegen negative Bescheide.
Für die Verwaltungsgerichte bedeutet dies eine zusätzliche Belastung. Bereits jetzt laufen bundesweit rund 196.300 Asylverfahren. Die durchschnittliche Verfahrensdauer lag im ersten Halbjahr 2026 bei 15,3 Monaten. Richterverbände warnen vor einer weiteren Verlangsamung der Gerichtsverfahren.
Zahlen und Fakten zu Syrerinnen und Syrern in Deutschland
| Kennzahl | Wert (Stand Mitte 2026) |
|---|---|
| Syrische Staatsangehörige in Deutschland | 912.398 |
| Personen mit anerkanntem Schutzstatus | ca. 583.000 |
| Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte | ca. 270.000 |
| Bezieher von Grundsicherung / Bürgergeld | ca. 450.000 |
| Freiwillige Rückkehrer seit Ende der Kämpfe | 3687 im Jahr 2025 |
Quellen: Deutscher Bundestag, Bundesagentur für Arbeit, Ausländerzentralregister des Bundesinnenministeriums
Deutsche Regierung zahlt Geld an Syrer, die in ihre Heimat zurückkehren
Parallel zu den Statusüberprüfungen setzt der Bund auf finanzielle Rückkehrhilfen für Syrer, die in ihr Heimatland zurückkehren. Volljährige Rückkehrer erhalten eine Reisebeihilfe von 200 Euro (100 Euro für Minderjährige) sowie eine Starthilfe von 1000 Euro pro Erwachsenem (500 Euro pro Kind), gedeckelt auf maximal 4000 Euro pro Familie. Zwangsweise Rückführungen bleiben dagegen aufgrund fehlender Kooperation und fehlender Passersatzpapiere vorerst faktisch weitgehend blockiert. (Quellen: Bild, Tagesschau, frühere Berichterstattung) (smu)