"It's a bomb": 38-Jähriger sorgt für Alarm bei Koffer-Kontrolle
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Vorfall am Flughafen Frankfurt "It's a bomb": 38-Jähriger sorgt für Alarm bei Koffer-Kontrolle
Flapsige Sprüche über angebliche Bomben im Gepäck werden streng geahndet - trotzdem häufen sie sich am Frankfurter Flughafen. Die Konsequenzen hat jetzt ein 38 Jahre alter Fluggast zu spüren bekommen.
Bei der Kontrolle seines Gepäcks hat ein Reisender einen folgenschweren Fehler begangen (Archivbild). Bild © picture-alliance/dpa (Archiv)
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00:28 Min.|Felix Monsees
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Dieser Scherz ist komplett nach hinten losgegangen: Bei der Sicherheitskontrolle am Frankfurter Flughafen hat wieder ein Passagier bei der Kontrolle einen "Bomben-Scherz" von sich gegeben. Gegen ihn ist deswegen ein Strafverfahren eingeleitet worden, wie die Bundespolizei am Montag mitteilte.
Zunächst habe ein Sprengstofftest am Koffer eines 38 Jahre alten Mannes positiv angeschlagen. Den auf dem Monitorbild verdächtig aussehenden Gegenstand näher in Augenschein zu nehmen, erwies sich zunächst als schwierig: Der Koffer sei mit einem Zahlenschloss verriegelt gewesen, dessen Code dem Besitzer nicht bekannt gewesen sei, so die Schilderung der Bundespolizei.
Strafverfahren eingeleitet, vom Rückflug ausgeschlossen
Die anschließende Kontrolle seines Koffers habe der 38-Jährige mit den Worten "It's a bomb" ("Es ist eine Bombe") unterbrochen. Der Gegenstand habe schließlich als ungefährliche Musikbox identifiziert werden können – aufgrund seines unangemessenen Scherzes sei dennoch ein Strafverfahren gegen den Mann eingeleitet worden.
Es handele sich um eine "Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten" (§126 StGB), sagte eine Sprecherin der Bundespolizei auf hessenschau-Anfrage. Der 38-Jährige wurde am Weiterflug gehindert. Der Vorfall hatte sich bereits am 17. Juli ereignet.
Die Bundespolizei wies erneut darauf hin, dass Äußerungen über Bomben oder andere gefährliche Gegenstände an Flughäfen kein harmloser Scherz seien. Solche Behauptungen lösen besondere Sicherheitsmaßnahmen aus und können strafrechtliche Folgen haben.
Ähnliche Vorfälle häufen sich
- Anfang April hatte es am Frankfurter Flughafen bereits einen ähnlichen Vorfall gegeben: Damals hatte eine 48-jährige Frau behauptet, in ihrem Handgepäck Pistolen und Bomben dabeizuhaben. Nach Angaben der Bundespolizei konnte auch damals eine tatsächliche Gefahr ausgeschlossen werden, die Weiterreise in die USA wurde der Frau jedoch untersagt. Gegen sie seien ebenfalls Ermittlungen eingeleitet worden.
- Erst einen Monat zuvor hatte ein 59 Jahre alter Mann bei der Sicherheitskontrolle mit einem Spruch für Aufregung am Frankfurter Flughafen gesorgt, als er nach einem positiven Sprengstofftest seines Handgepäcks zweimal behauptete, er habe eine Bombe bei sich. Den Rückflug in seine französische Heimat durfte er nicht mehr antreten.
- Ähnlich erging es einem Mann im Oktober vergangenen Jahres, der nach einem flapsigen Scherz über den Inhalt seines Trinkbechers von seinem Rückflug ausgeschlossen wurde.