Freising und das Rückführungsterminal – Oberbürgermeisterin befürchtet erhebliche Einschränkungen

Stand: 11.08.2026, 19:00 Uhr

Kommentare

Uns auf Google folgen

Freisings Oberbürgermeisterin Monika Schwind

Neben zusätzlichen Verkehrsbelastungen wären auch Eingriffe in Natur und Umwelt sowie Auswirkungen im Bereich des Immissionsschutzes zu erwarten, so Freisings Oberbürgermeisterin Monika Schwind. © Dirk Daniel Mann

Der Aufsichtsrat der FMG hat das Rückführungsterminal genehmigt – ausgerechnet auf einer Fläche, gegen die Freising bereits mehrfach gestimmt hat. Oberbürgermeisterin Monika Schwind sagt, was sie davon hält.

Freising – Das Rückführungsterminal auf Freisinger Flur scheint beschlossene Sache – der Aufsichtsrat der FMG will die Pläne nicht an einem Alternativstandort weiterverfolgen, sondern ausgerechnet auf der Fläche, gegen die die Stadt Freising bereits mehrfach gestimmt hat. Freisings Oberbürgermeisterin Monika Schwind erklärt im FT-Gespräch, was es für Auswirkungen hätte, würde es so kommen, wie geplant. Doch die Entscheidung ist noch nicht in Stein gemeißelt.

Frau Schwind, der Aufsichtsrat der FMG hat das Rückführungsterminal genehmigt – auf dem planungsrechtlichen Hoheitsgebiet der Stadt Freising. Wird Freising das so hinnehmen?

Die Frage stellt sich bei einer solchen internen Entscheidung des Aufsichtsrats der FMG für uns gar nicht. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens haben wir im März 2026 eine ablehnende Stellungnahme abgegeben, an deren Inhalt sich durch diese Willensbekundung des Aufsichtsrats nichts geändert hat.

Welche Möglichkeit gäbe es für die Stadt, das zu verhindern, und wie sind die Aussichten auf Erfolg?

Derzeit läuft das Planfeststellungsverfahren. Die zuständige Planfeststellungsbehörde, das Luftamt Süd, arbeitet aktuell an der Niederschrift des Erörterungstermins und befindet sich in der Entscheidungsphase. Ein konkreter Zeitplan für den weiteren Verlauf ist derzeit noch nicht absehbar. Die Einwendungen der Stadt Freising wurden unter anderem im Rahmen der Ausschusssitzungen vom 23. Juli 2025 sowie vom 18. März 2026 bereits umfassend erörtert und im Verfahren eingebracht. Der Planfeststellungsbeschluss stellt einen Verwaltungsakt dar und kann gemäß § 42 Abs. 1 VwGO mit einer Anfechtungsklage angegriffen werden. Ob die Stadt diesen Rechtsweg beschreiten wird, entscheidet der Stadtrat nach Vorliegen der rechtskräftigen Entscheidung. Grundsätzlich gilt, dass die Erfolgsaussichten gerichtlicher Verfahren im Vorfeld nicht verlässlich prognostiziert werden können.

Wenn das Terminal an der Stelle so kommt, welche Nachteile hat das für Freising?

Sollte das Terminal an der vorgesehenen Stelle realisiert werden, hätte dies aus Sicht der Stadt Freising mehrere nachteilige Auswirkungen. Insbesondere besteht eine unmittelbare Betroffenheit in bauleitplanerischer Hinsicht mit entsprechenden Konsequenzen für Natur-, und Verkehrsbelange. Neben zusätzlichen verkehrlichen Belastungen wären auch Eingriffe in Natur und Umwelt sowie Auswirkungen im Bereich des Immissionsschutzes zu erwarten. Ferner würde die Planungshoheit der Stadt Freising in diesem Bereich durch die Planfeststellung deutlich eingeschränkt. Die Stadt hat diese Aspekte in ihrer Stellungnahme umfassend dargelegt und erwartet, dass die vorgebrachten Bedenken im weiteren Verfahren angemessen berücksichtigt werden.

Rückt der Flughafen damit noch ein Stück näher an Freising heran?

Ja, da eine Bebauung entsteht in einem Gebiet, das gemäß Plan von Bebauung freizuhalten ist, inklusive der verkehrlichen Auswirkungen.

Auch, wenn Sie nur die bauplanungsrechtliche Seite zu beurteilen haben: Was halten Sie persönlich vom Rückführungsterminal in dieser nun bekannt gewordenen Dimension?

Bei der Rückführung von Menschen, die kein Bleiberecht haben, darf neben der Wahrung der rechtlichen Voraussetzungen die Würdigung der menschlichen Aspekte keinesfalls zu kurz kommen – unabhängig davon, um wie viele Menschen es geht.