Für unheilbar kranke Menschen - Neues Sterbehilfe-Gesetz in Frankreich sorgt für Kritik und Zustimmung - strenge Voraussetzungen vorgesehen
Frankreichs Präsident Macron hat das umstrittene Gesetz zur Hilfe beim Sterben unterzeichnet. Es wurde im Amtsblatt veröffentlicht und damit offiziell verkündet.
19.08.2026

Unter strengen Voraussetzungen sollen bestimmte unheilbar kranke Menschen künftig das Recht auf Hilfe beim Sterben haben.
Anspruch haben volljährige französische Staatsbürger sowie Menschen mit dauerhaftem und rechtmäßigem Wohnsitz in Frankreich. Sie müssen an einer schweren und unheilbaren Krankheit in einem Endstadium oder einer fortgeschrittenen Phase leiden, erhebliche körperliche Schmerzen ertragen und ihren Willen bis zuletzt frei und klar äußern können.
Entscheidung durch Ärzte
Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet ein Arzt nach Beratung mit weiteren Fachleuten. Die Betroffenen müssen das verschriebene tödliche Mittel grundsätzlich selbst einnehmen. Nur wenn sie dazu körperlich nicht mehr in der Lage sind, dürfen Pflegekräfte oder Ärzte helfen.
Wichtiges gesellschaftspolitisches Projekt für Macron
Die kontrovers diskutierte Neuregelung war für Präsident Macron eines der großen gesellschaftspolitischen Projekte. Vor der parlamentarischen Sommerpause hatte die Nationalversammlung Mitte Juli mit 291 zu 241 Stimmen grünes Licht für den Gesetzentwurf gegeben, vergangene Woche folgte die Zustimmung des Verfassungsrats. Jetzt muss die Regierung zunächst noch die notwendigen Durchführungsverordnungen erlassen, bevor das Gesetz praktisch angewendet werden kann.
Kritik und Zustimmung
Kritik an dem Regelwerk kam von konservativen Abgeordneten, der katholischen Kirche, aber auch von Menschen in Pflegeberufen. Sie warnen davor, dass Patienten Druck empfinden könnten, ihren Familien oder der Gesellschaft nicht zur Last zu fallen. Befürworter argumentierten dagegen, dass unheilbar kranke Menschen die Möglichkeit haben sollten, selbst zu entscheiden, ihr Leiden zu verkürzen.
Frankreich im europäischen Vergleich
Mit dem Gesetz folgt Frankreich anderen europäischen Ländern, die Hilfe beim Sterben unter bestimmten Bedingungen gestatten, darunter Belgien, die Niederlande, Österreich und die Schweiz. Die Regelungen unterscheiden sich jedoch: Während Belgien und die Niederlande unter bestimmten Voraussetzungen auch aktive Sterbehilfe erlauben, stehen in Österreich und der Schweiz Formen des assistierten Suizids im Mittelpunkt.
In Deutschland ist aktive Sterbehilfe - also eine Tötung auf Verlangen, etwa durch eine Spritze - strafbar. Erlaubt ist aber der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen, wenn das dem Willen des Patienten entspricht. Auch die Beihilfe zur Selbsttötung ist straffrei - sie kann in der Beschaffung oder Bereitstellung eines tödlichen Mittels bestehen, das der Patient selbst einnimmt. Um rechtliche Regelungen zu einem sogenannten assistierten Suizid wird in Deutschland seit Jahren gerungen.
Diese Nachricht wurde am 19.08.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.