Die Laienbeschwerde wird durch KI revolutioniert
Gastkommentar
Elia Kaufmann
Justiz: Die Laienbeschwerde und ihre neue Chance dank KI
Seit die KI jedermann die Möglichkeit gibt, eine vollständige, wohlklingende juristische Beschwerde einzugeben, hat der Laie eine deutlich höhere Chance, vor Gericht ernst genommen zu werden.
19.08.2026, 08.15 Uhr
3 Leseminuten

KI ermöglicht auch Laien neue Zugänge zu rechtlichem Gehör.
Christoph Hardt / Imago
Landauf, landab klagen Richter darüber, dass Eingaben von Laien seit der Verbreitung von KI-Tools deutlich umfangreicher geworden seien, ohne an Substanz zu gewinnen. Dieser Befund überzeugt nicht durchwegs: Er blendet aus, dass Laienbeschwerden vor dem grossen KI-Durchbruch oft gänzlich chancenlos waren.
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Am deutlichsten zeigt sich das bei Beschwerden gegen den Freiheitsentzug im Rahmen der fürsorgerischen Unterbringung: 2024 behandelte das Bundesgericht 24 solcher Beschwerden, 17 scheiterten an der Begründungspflicht, gutgeheissen wurde eine einzige.
Drei dieser Fälle im Detail: Ein Mann begründet seine Beschwerde ans Bundesgericht mit sechs Wörtern: «Einsprache / Verwaltungsgericht Zug / Unterbringung Oberwil Klinik / Zwang.» Eine Frau macht geltend, sie sei «nie schizophren gewesen, schliesslich sei sie als Buchhaltungsangestellte eine intelligente Person». Eine dritte schreibt nur, «das Recht zu leben» bestehe. In allen drei Fällen tritt das Bundesgericht nicht ein: Es fehle «eine sachgerichtete Auseinandersetzung mit den Erwägungen des angefochtenen Entscheides». Zur Recht-zu-leben-Beschwerde hält das Gericht zudem fest, dass sich nirgends das Wort «Beschwerde» finde, weshalb der Anfechtungswille ohnehin fraglich sei. Woher hätten diese psychisch angeschlagenen Menschen die Klarheit für eine so pointierte Beschwerdebegründung nehmen sollen?
Seit die KI jedem eine vollständige, wohlklingende Beschwerde liefert, hat der Laie eine deutlich höhere Chance, vor Gericht ernst genommen zu werden. Früher war seine Eingabe ein Schuss aus krummem Lauf, der nie traf; heute ist sie wenigstens ein Schuss mit der Schrotflinte, der so breit streut, dass hin und wieder eine Rüge sitzt.
Die Crux: Ein seltsames Ungleichgewicht entsteht, denn die Gerichte arbeiten weiterhin analog und müssen den KI-generierten Papierwust von Hand abarbeiten. Es ist, als sässen die einen im Kampfjet, ohne je eine Pilotenlizenz besessen zu haben, während jene mit Lizenz bloss Segelflugzeuge lenken.
Setzen auch die Gerichte flächendeckend KI ein, verschwindet dieses Ungleichgewicht – das Grundproblem löst das aber nicht. Ein ausführlicher Entscheid bewies früher, dass sich jemand sorgfältig mit einem Fall auseinandergesetzt hatte; genau daraus bezog er seine Autorität. Das gilt nicht mehr, seit sich Texte in Sekundenschnelle erzeugen lassen. Diesen Verlust kann man nicht aufhalten, indem man einfach weiterhin von Hand tippt, denn am fertigen Text lässt sich die menschliche Denkarbeit nicht mehr verlässlich ablesen.
Zurückgewinnen lässt sich diese Autorität nur durch radikale Veränderungen des Rechtssystems. Unmittelbarer, mündlicher und zugänglicher muss es werden. Die Ressourcen dafür werden gerade frei, weil KI die redaktionelle Arbeit beschleunigt.
Vier Umsetzungsideen seien hier genannt: Ein Entscheid von Gewicht sollte, wo möglich, auch mündlich eröffnet werden. Betroffene sollten häufiger persönlich befragt werden, wie dies im Strafverfahren üblich ist. Wo ein Nichteintreten naheliegt, liesse sich zunächst der Gang zur Ombudsstelle vorschalten. Die anwaltliche Vertretung im Rahmen der unentgeltlichen Rechtspflege sollte nicht für Seitenzahlen entschädigt werden, sondern für die Fähigkeit, zu moderieren.
Die Forschung zur prozeduralen Gerechtigkeit zeigt: Die Akzeptanz eines Entscheids hängt weniger vom Ausgang ab als davon, ob sich der Betroffene gehört fühlt. Die Justiz hat sich in letzter Zeit eher in die andere Richtung bewegt und Qualität in formaler Logik und hoher Erwägungsdichte gesucht. Die KI erzwingt nun die heilende Zäsur.
Es ist offensichtlich, dass ein System, das auf dem Wert des geschriebenen Arguments ruht, dessen Entwertung nicht unverändert übersteht. Die KI ist, wie es Papst Leo XIV. formuliert hat, «nicht neutral, weil sie die Züge derer annimmt, die sie konzipieren, finanzieren, regulieren und nutzen». Es liegt an uns, sie so zu nutzen, dass sie den Rechtsstaat stärkt.
Elia Kaufmann, 32, ist Rechtsanwalt bei Sartorial Rechtsanwälte in Wil und St. Gallen.
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