Gefahren beim Online-Spiel – Wie sich Jugendliche schützen

  1. Gefahren beim Online-Spiel – Wie sich Jugendliche schützen

    • Wissen

    • Erkennen

    • Vermeiden

    • Handeln

Jugendliche verbringen viel Zeit im Netz. Längst sind ihnen Täterinnen und Täter dorthin gefolgt. Online lauern daher Gefahren wie Verbreitung von Hass, Betrugsmaschen und Annäherungsversuche durch sogenanntes Cybergrooming. Die gute Nachricht: Jugendliche können sich selbst schützen. Ein Überblick, wie junge Menschen sicherer online sind.

Wissen

Wenn online gespielt wird, besteht nach Einschätzung des Landeskriminalamtes (LKA) Niedersachsen die Gefahr des Cybergroomings. Dabei geben sich Erwachsene häufig als Minderjährige aus und nutzen die Kommunikation während der Spiele aus, um gezielt Kontakt zu Kindern und Jugendlichen aufzunehmen und Vertrauen aufzubauen.

„Im weiteren Verlauf werden die Gespräche schrittweise in eine sexuelle Richtung gelenkt“, sagt eine LKA-Sprecherin. Ein Ziel kann dabei sein, Nacktfotos oder Videos zu bekommen, was dann zu Erpressung, Nötigung oder Missbrauch führen kann.

Erkennen

Jugendliche sollten aus Sicht der LKA-Experten aufmerksam sein und ein Gespür dafür entwickeln, wenn jemand Fremdes auffallend schnell versucht, Vertrauen aufzubauen oder eine enge persönliche Beziehung entstehen zu lassen. Ein Warnsignal könne auch der Vorschlag sein, die Kommunikation in private Messenger oder andere unbeobachtete Kanäle zu verlagern.

Misstrauen ist angesagt, wenn junge Menschen gebeten werden, die Unterhaltung geheim zu halten. Übertriebene Komplimente, zunehmend persönliche und später intime Fragen sollten Warnzeichen sein. Sätze wie „Du bist viel reifer als andere in deinem Alter“, nennt die LKA-Sprecherin dafür als Beispiel. Angebote von Guthaben oder Geschenken sollten alarmieren.

Vermeiden

Wenn junge Menschen intime Fragen oder unangenehme Nachrichten erkennen, sollten sie sich trauen, diese zu ignorieren und sich dafür auch nicht rechtfertigen. Wenn Jugendliche sich früh im Netz bewegen, sollten sie lernen, dass niemand einer fremden Person Erklärungen schulde.

Eindeutig intime Bilder oder Videos sollten sie nicht verschicken. Wenn es diese Forderung gibt, sollte der Kontakt beendet, die Person blockiert und über die jeweiligen Plattform-Anbieter gemeldet werden.

Handeln

Ein schlechtes Bauchgefühl könne schon ausreichen, um sich im Bestfall an eine Vertrauensperson zu wenden, raten die LKA-Experten. Wenn Bilder oder Videos schon geteilt wurden, sollte spätestens das Gespräch zu den Eltern, einer Lehrkraft, der Schulsozialarbeit oder einer Beratungsstelle gesucht werden. Jugendliche können Scham oder Unsicherheit eventuell begegnen, wenn sie verstehen, dass in diesen Fällen nicht sie, sondern die bedrängende Person Schuld hat.

Wer sich betroffen fühlt, sollte nicht überstürzt handeln. Es gelte, mögliche Beweise wie Screenshots von Chatverläufen, Profilnamen und Nutzer-IDs zu sichern. „Auch wenn die Inhalte belastend oder unangenehm sind, sollten sie nicht gelöscht werden, da sie für eine Meldung bei der Plattform oder für ein mögliches Strafverfahren von Bedeutung sein können“, erklärt die LKA-Sprecherin.

Wichtig bei der Sicherung ist, die Dateien nicht weiterzuleiten. Bei der Weiterleitung von kinder- oder jugendpornografischen Darstellungen könne sich jeder selbst strafbar machen, da bereits der Besitz unter Strafe stehe, warnt das LKA.

(dmk)