Geheimdienstreform: Heimliche Hausbesuche sollen erlaubt werden

Die Bundesregierung hat ein großes Reformpaket beschlossen. Ziel ist die „Modernisierung von Bundesnachrichtendienst und Verfassungsschutz“.

Eine Person versteckt sich hinter einer Säule
Wie die Ge­heim­dienst­mit­ar­bei­te­r:in­nen aussehen, das bleibt auch zukünftig geheim

Foto: Steffi Loos/getty images

Christian Rath

„Revolution“, „Zeitenwende“. Innenminister Dobrindt war kein Vergleich zu groß, als er den Gesetzentwurf zur Reform der Nachrichtendienste vorstellte, den die Bundesregierung an diesem Mittwoch beschloss. Noch nie seien die gesetzlichen Grundlagen von Bundesnachrichtendienst (BND) und Bundesverfassungsschutz so grundlegend überarbeitet worden. Kein Wunder, dass der Gesetzentwurf 732 Seiten umfasst.

Dabei sollen die Dienste neue Befugnisse zur Aufklärung erhalten, aber erstmals auch „aktiv“ auf gegnerische Kräfte einwirken können. Kanzleramtsministerin Nina Warken (CDU), die für den BND zuständig ist, sprach davon, dass der Geheimdienst künftig Hackergruppen abschalten und sogar Desinformation verbreiten darf. Der BND könne die Lieferung von gefährlichen Bauteilen manipulieren oder in fremde IT-Fabriken eindringen, um akute Gefahren und Bedrohungen zu verhindern.

Warken hob hervor, dass der BND die von ihm gesammelten „Inhaltsdaten“ künftig sechs Monate speichern darf, gesammelte „Metadaten“ (wer kommunizierte wo wann mit wem) sogar 12 Monate. Dabei handelt es sich um Daten aus der strategischen Überwachung des Internetverkehrs im Ausland oder aus Deutschland mit dem Ausland. Die Daten sollen vorsorglich gespeichert werden, um „kaltstartfähig“ zu sein, so Warken, wenn man die Daten braucht. Es handelt sich dabei um eine gigantische Vorratsdatenspeicherung, die auch den Inhalt der Kommunikationen mitumfasst.

Dobrindt betonte, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz erstmals die Erlaubnis zur Onlinedurchsuchung von Computern und Smartphones erhält. Der Verfassungsschutz kann dann mit einer Spähsoftware (Bundestrojaner) den gesamten Inhalt eines Computers heimlich kopieren und auswerten.

Heimlich Wohnungen betreten

Zwar dürfe auch der Verfassungsschutz künftig „aktive“ Maßnahmen ergreifen, die über bloße Informationsbeschaffung hinausgehen. Der Schwerpunkt hierbei, so Dobrindt, werde aber beim BND liegen, weil dieser im Ausland agiere. Der Verfassungsschutz im Inland soll solche Maßnahmen dagegen nur einsetzen dürfen, wenn die Polizei dazu nicht in der Lage ist. Als Beispiel nannte Dobrindt, dass ein ausländischer Geheimdienst dem Verfassungsschutz verbietet, die Information über eine Gefahr an die Polizei weiterzugeben.

Künftig soll der Verfassungsschutz auch heimlich Wohnungen betreten dürfen. Dies hat bereits im Vorfeld für Empörung gesorgt. Schließlich sind Wohnungsdurchsuchungen bisher nur der Polizei erlaubt und diese darf auch nur offen durchsuchen, das heißt im Beisein des Bewohners oder anderer Zeugen. Als die frühere Innenministerin Nancy Faeser (SPD) 2024 dem BKA erlauben wollte, heimlich Wohnungen zu durchsuchen, führte dies zu einem Aufschrei und Faeser gab das Vorhaben schnell wieder auf.

Eine derartige Kompetenz, Wohnungen zu durchsuchen, soll der Verfassungsschutz nun allerdings nicht erhalten. Er darf Wohnungen nur heimlich betreten, um nachrichtendienstliche Maßnahmen vorzubereiten und zu ermöglichen, etwa indem eine Wanze gelegt oder ein Staatstrojaner auf dem Laptop installiert wird. Voraussetzung ist laut Gesetzentwurf eine „konkretisierte Gefahr für besonders gewichtige Rechtsgüter“ und eine Genehmigung durch die Geheimdienstkontrolleure des unabhängigen Kontrollrats. Dass die Verfassungsschutzagenten bei der Gelegenheit auch noch alle Schubladen und Schränke durchwühlen, ist zwar verboten, aber kann natürlich nicht kontrolliert werden, weil die Aktion ja heimlich erfolgt.

Diese neue Befugnis dürfte vermutlich beim Bundesverfassungsgericht landen. Ob eine Klage dann Erfolg haben wird, ist aber zweifelhaft. Zum einen schreibt das Grundgesetz keine offenen Durchsuchungen vor. Dies ist nur deutsche Rechtstradition. Außerdem hat das Bundesverfassungsgericht polizeiliche Wohnungseinbrüche zur Installation von Staatstrojanern bereits akzeptiert, als es 2023 das Polizeigesetz von Mecklenburg-Vorpommern prüfte. Die Gesetze müssen noch vom Bundestag beraten und beschlossen werden.

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