Georgien: Regierung will Oppositionsparteien verbieten

Vier Oppositionskräfte haben bei der Wahl in Georgien im Herbst 2024 trotz Manipulationen des Regimes die Fünfprozenthürde für den Parlamentseinzug überschritten. Gegen alle vier läuft seit dieser Woche ein Verbotsverfahren, das von der Regierungspartei Georgischer Traum beantragt wurde. Ziel dieses Vorgehens ist laut Ministerpräsident Irakli Kobachidse ein „gesundes demokratisches System“.

Da die Oppositionsparteien zu „Radikalismus und Polarisierung“ aufstachelten, gebe es für sie „keinen Platz bei Wahlen“, hatte Kobachidse bereits vor einem Jahr gesagt, als das Verbotsverfahren angekündigt wurde. Im Sommer bekräftigte er dann, die nächste Wahl in zwei Jahren werde ohne ausländische „Agenten“ stattfinden.

Die Regierung in Tiflis beschuldigt ihre Kritiker mit einer Rhetorik, die in den vergangenen Jahren immer offener antiwestlich geworden ist, im Auftrag fremder Mächte gegen die Interessen Georgiens zu handeln. Der faktische Machthaber des Landes, der in den Neunzigerjahren in Russland reich gewordene Multimilliardär Bidsina Iwanischwili, spricht von einer angeblichen „globalen Partei des Krieges“, die die Macht in EU und NATO ergriffen habe und Georgien in einen Konflikt mit Russland ziehen wolle.

Den Oppositionsführern drohen lange Haftstrafen

Georgien hat seit 2014 ein Assoziierungsabkommen mit der EU und ist formal Beitrittskandidat. Den Antrag auf die EU-Mitgliedschaft hatte die Regierung des Georgischen Traums im März 2022, kurz nach dem russischen Überfall auf die Ukraine, selbst gestellt. Als die EU die zunehmende Unterdrückung von Opposition, Zivilgesellschaft und Medien in Georgien kritisierte, erklärte Ministerpräsident Kobachidse im Herbst 2024 den Beitrittsprozess jedoch für „eingefroren“.

Darauf folgten monatelange Massenproteste, gegen die die Regierung mit Gewalt vorging. Gegen die Führer aller wichtigen Oppositionsparteien laufen Strafverfahren, in denen ihnen lange Haftstrafen drohen. Einige sitzen schon im Gefängnis; der vor fünf Jahren in die Opposition gegangene frühere Ministerpräsident Giorgi Gacharia lebt im Exil in Berlin. Er war Anfang 2025 in Georgien verprügelt worden – unter den Angreifern waren Politiker des Georgischen Traums. Mehrere Oppositionsführer mussten bereits kurze Haftstrafen verbüßen, weil sie sich geweigert hatten, vor einer Parlamentskommission auszusagen, die erklärtermaßen dazu diente, das Verbot vorzubereiten.

Saakaschwilis Partei habe „den russischen Einmarsch provoziert“

Der Bericht dieser Kommission ist nun die offizielle Grundlage für die Klage beim Verfassungsgericht. Darin wird der Partei des inhaftierten früheren Präsidenten Micheil Saakaschwili unter anderem vorgeworfen, den Einmarsch Russlands im Jahr 2008 provoziert und so ein Verbrechen gegen die territoriale Integrität Georgiens begangen zu haben. Russische Truppen halten seit damals die Gebiete Südossetien und Abchasien besetzt, die schon seit Kriegen Anfang der Neunzigerjahre nicht mehr unter der Kontrolle von Tiflis standen.

Außerdem seien in der Regierungszeit von Saakaschwilis Vereinter Nationalbewegung schwere Menschenrechtsverletzungen begangen worden, lautet ein weiterer Vorwurf der Regierung. Seit dem Wahlsieg des Georgischen Traums (den Saakaschwili und seine Mitstreiter anerkannt hatten) hätten die Nationalbewegung und ihre „Satelliten“ (womit alle anderen Oppositionsparteien gemeint sind) ständig versucht, die politische Ordnung umzustürzen, und so die Entwicklung eines „gesunden politischen Systems“ unmöglich gemacht.

„Diese Richter entscheiden nichts“

Zweifel am Ausgang des Verbotsverfahrens vor dem Verfassungsgericht in Batumi am Schwarzen Meer gibt es nicht. Die derzeit nur noch sieben Richter am georgischen Verfassungsgericht Batumi gelten als Gefolgsleute der Regierung. Eine Richterin trat vorige Woche von ihrem Amt zurück, nachdem ihre Kollegen ihren Antrag auf Befangenheit abgelehnt hatten. Sie hatte das damit begründet, dass sie in den Augen der Öffentlichkeit nicht als unparteiisch gelten könne, da sie vor ihrer Wahl zur Verfassungsrichterin Parlamentsabgeordnete für den Georgischen Traum war. Fast gleichzeitig mit den Verfassungsrichtern hatte auch Ministerpräsident Kobachidse erklärt, es gebe keine Grundlage für den Befangenheitsantrag.

Schon der erste Verhandlungstag am Mittwoch habe bewiesen, „dass die Richter in diesem Gericht nichts entscheiden und Kontrolle von außen unterliegen“, sagte Ana Buchukuri der F.A.Z., die die Partei „Für Georgien“ des früheren Ministerpräsidenten Gacharia in dem Verfahren vertritt. Alle Anträge der Oppositionsparteien wurden abgewiesen. „Es ist für alle Parteien vollkommen unklar, welche ‚Vorwürfe‘ sich gegen welche spezifische Partei richten“, sagt sie.

„Für Georgien“ wollte daher eine Abtrennung ihres eigenen Verfahrens erreichen. Die Partei hatte sich im Herbst vorigen Jahres als einzige Oppositionspartei entschieden, den nach der gefälschten Wahl im Oktober 2024 verkündeten Boykott des Parlaments aufzugeben und an den Sitzungen teilzunehmen. „Für Georgien“ wurde erst im September dem Verbotsverfahren hinzugefügt – die Partei sieht darin den endgültigen Beleg, dass es der Regierung darum gehe, jeden Dissens zu verbieten.

Darauf deutet auch die Ankündigung der Regierung hin, gegen einige kleine Oppositionsparteien ebenfalls Verbotsverfahren einzuleiten, sollten diese mehr Einfluss erlangen. Der Georgische Traum hatte zudem schon voriges Jahr ein Gesetz beschlossen, das es ermöglicht, einzelne Personen mit einem Politikverbot zu belegen, wenn sie für verbotene Parteien aktiv waren.