Hessen: Unis warnen vor Aufweichung beim Klimagesetz

Die Konferenz der hessischen Universitätspräsidien, der 14 Universitäten und Hochschulen aus Hessen angehören, kritisiert die von der Landesregierung geplante Novellierung des seit 2023 bestehenden Hessischen Klimagesetzes scharf. In einer jüngst veröffentlichten Stellungnahme lehnen sie insbesondere die geplanten Änderungen in Bezug auf den hessischen Klimabeirat ab. Dieser besteht derzeit aus fünf Professoren für Umwelt- und Energieforschung, die auf Vorschlag des zuständigen Ministers für Klimaschutz berufen wurden. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt fünf Jahre, eine erneute Berufung ist zulässig.

Im Gesetzesentwurf der Landesregierung wird der Klimabeirat „um weitere gesellschaftliche Gruppierungen erweitert“, wie das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt auf Anfrage mitteilte. Neue Mitglieder brächten Fachwissen aus der „Wirtschaft, den Gewerkschaften und Kommunen“ mit.

Die hessischen Hochschulen bezeichnen den geplanten Schritt als „De-facto-Abschaffung des unabhängigen und nicht weisungsgebundenen wissenschaftlichen Klimabeirats“. Den vorgeschlagenen Auswahlprozess für Mitglieder des Beirats kritisieren sie als intransparent, er läge zu stark im Ermessen der zuständigen Ministerien. In der Stellungnahme fordern sie daher, den alten Klimabeirat beizubehalten und künftige Neubesetzungen mit den hessischen Hochschulen abzustimmen.

Klimabeirat hinterfragt Pläne

Das Ministerium zeigt gegenüber der geäußerten Kritik Unverständnis. „Die Kritik der Hochschulen an der künftigen Zusammensetzung des Klimabeirats können wir nicht nachvollziehen“, heißt es in einer Antwort. Die Erweiterung des Beirats solle „die Akzeptanz für den Klimaschutz“ in der Bevölkerung stärken. An den Klimaschutzzielen wolle das Ministerium weiter festhalten, hieß es weiter.

Auch der Klimabeirat selbst zeigt sich besorgt hinsichtlich der geplanten Neuverteilung der Sitze. Ob Wissenschaftler dann noch berufen werden würden, sei ungewiss, so der derzeitige Vorsitzende des Beirats, Sven Linow. „Der Gesetzesentwurf enthält Formulierungen, nach denen unklar ist, ob wir die entsprechende ‚Sachkunde‘, die der zuständige Minister nach Gutdünken festlegen kann, haben werden“, sagt Linow. In der Vergangenheit sei die Arbeit des Klimabeirats von der Landesregierung als „störend“ empfunden und größtenteils ignoriert worden. „Der zukünftige Beirat dürfte eher als unterstützend für die Politik der Landesregierung aufgestellt werden“, so Linow. Ob Wissenschaftler sich für ein solches Gremium berufen lassen, stellt er infrage.

Weiter kritisieren die Hochschulen die geplante Auflockerung der Klimaschutzziele von Muss- in Soll-Vorschriften. Ziele wie die Treibhausgasneutralität des Landes bis 2045 wären in der neuen Gesetzesfassung nicht mehr verpflichtend, sondern würden mehr zeitlichen und gestalterischen Spielraum beinhalten.

Gebäudesanierung kein Punkt im Gesetzesentwurf

Unterstützung seitens des Landes wünschen sich die hessischen Hochschulen in der Sanierung von Hochschulgebäuden. „Der Hochschulbetrieb wird bereits heute durch sanierungsbedürftige Gebäudebestände und die Klimawandelfolge Hitze beeinträchtigt“, heißt es in der Stellungnahme. Mit zunehmender Häufigkeit und Intensität von Hitzeperioden werde sich diese Problematik weiter verschärfen.

„Bereits in diesem Sommer war es so, dass viele Gebäude so stark überhitzt waren, dass dies zum Beispiel in Prüfungsphasen Studierende erheblich belastet hat“, sagt ein Sprecher der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften Hessen. Es gäbe an der Hochschule Darmstadt deshalb Überlegungen, die Semesterzeiten so zu ändern, dass Hitzebelastungen vermieden würden. Das wäre ein grundlegender Wechsel von einem Sommer- und Wintersemester zu einem Frühlings- und Herbstsemester.

Die hessischen Hochschulen bedauern, dass die Sanierung von Hochschulgebäuden nicht Teil des Gesetzentwurfs ist. Eine Klimaanpassung der Gebäude sei zwingend notwendig, um Forschung und Lehre auch in der Zukunft gewährleisten zu können, hieß es laut Stellungnahme.

Die Änderung des Hessischen Klimagesetzes solle laut dem Umweltministerium im Herbst im Landtag besprochen werden. Stellungnahmen, die im Rahmen von Anhörungen eingegangen seien, würden zurzeit ausgewertet werden.