BVG muss "Nius"-Werbekampagne fortsetzen - und legt Beschwerde ein

Verwaltungsgericht

BVG muss “Nius”-Werbekampagne fortsetzen - und legt Beschwerde ein

Symbolbild: Neuwagen der Berliner BVG. (Quelle: Picture Alliance/Metodi Popow)
Symbolbild: Neuwagen der Berliner BVG. (Quelle: Picture Alliance/Metodi Popow)

Icon Kommentar

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) müssen einem Gerichtsbeschluss zufolge die Werbekampagne des rechtspopulistischen Portals "Nius" fortsetzen. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren am Montag, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. "Nius" habe "Anspruch auf gleichen und diskriminierungsfreien Zugang zu den Werbeflächen der BVG", hieß es.

Werbekampagne beendet

"Nius" hatte im April 2026 beim Werbeflächen-Vermarkter der BVG Werbung auf einem Doppeldeckerbus sowie in U-Bahnen gebucht, was für Proteste sorgte. Laut Gericht wurde in sozialen Medien dazu aufgerufen, Einrichtungen der BVG zu beschädigen und den Betriebsablauf zu stören. Der entsprechende Doppeldeckerbus wurde demnach über mehrere Stunden von einem Plakatwagen mit Gegenslogans verfolgt.

Anfang Juni beendete die BVG die Werbekampagne und berief sich auf einen Post von "Nius"-Chefredakteur Julian Reichelt auf der Plattform X. Dieser sei "offensichtlich rechtswidrig", hieß es damals in einer Pressemitteilung.

Gericht: Befürchtungen reichen nicht aus

Das Verwaltungsgericht verpflichtete nun die BVG, die Werbekampagne fortzusetzen. Die Werbung erfülle die von der BVG aufgestellten Voraussetzungen für die Werbeflächen-Nutzung und sei außerdem von der Meinungs- und Pressefreiheit geschützt. Die Befürchtung, Dritte könnten aufgrund der Werbekampagne Gewalt gegen Einrichtungen der BVG ausüben und den Betriebsablauf stören, rechtfertige den Ausschluss der Antragstellerin nicht.

Grenzen der Meinungsfreiheit nicht überschritten

Sicherheitsbedenken könnten den Verlust des Zugangsanspruchs nur rechtfertigen, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung auch mit polizeilichen Mitteln nicht aufrechterhalten werden könne, hieß es vom Gericht. Dafür lägen im vorliegenden Fall keine Anhaltspunkte vor.

Außerdem entschied das Gericht, dass die BVG die betreffenden Äußerungen Reichelts nicht länger als offensichtlich rechtswidrig bezeichnen darf. Die der Meinungsfreiheit gezogenen Grenzen seien hiermit nicht überschritten worden, hieß es. "Nius" könne Unterlassung verlangen.

BVG legt Beschwerde gegen Beschluss ein

Die BVG erklärte in diesem Zusammenhang, dass sie gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Beschwerde eingelegt, da die zugrunde liegenden Rechtsfragen aus BVG-Sicht "einer weitergehenden Klärung bedürfen, wird die BVG den Beschluss vom Oberverwaltungsgericht überprüfen lassen".

Sendung: Fritz vom rbb, 13.07.2026, 17:30 Uhr

Audio: Fritz vom rbb, 13.07.2026, Jona Penschek