Gericht erlaubt Abschuss von Jungwölfen in Hessen – Naturschützer scheitern mit Beschwerde

Stand: 28.09.2026, 14:01 Uhr

Kommentare

Uns auf Google folgen

Wolf

Der hessische Managementplan für Wölfe sorgt weiterhin für Kontroversen.  © Bernd Weißbrod/dpa

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof weist Beschwerden von Naturschützern zurück. Die Jagd auf Jungwölfe im Lahn-Dill-Kreis ist rechtmäßig.

Kassel – Im Streit um die Wolfsjagd in Hessen hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel eine wegweisende Entscheidung getroffen. Die Tötung von vier Jungwölfen im Lahn-Dill-Kreis ist nach Auffassung des Gerichts rechtlich zulässig. Drei Umwelt- und Naturschutzverbände waren mit ihren Beschwerden dagegen gescheitert.

Naturschutzverbände scheitern in zweiter Instanz

Der für Jagdrecht zuständige Senat bestätigte damit zwei vorangegangene Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Kassel. Die Naturschutzorganisationen hatten zunächst per Eilantrag versucht, die Wolfsjagd zu stoppen – ohne Erfolg. Anschließend legten sie Beschwerde beim VGH ein, der nun ebenfalls gegen sie entschied.

Hintergrund ist eine Allgemeinverfügung des Regierungspräsidiums Kassel von Ende Juni 2025. Darin wurde ein revierübergreifender Managementplan für das Jagdjahr 2026/2027 festgelegt. Dieser erlaubt zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober den Abschuss von bis zu vier juvenilen Wölfen im Lahn-Dill-Kreis.

Da laut Regierungspräsidium zwei bereits tot aufgefundene Tiere auf diese Zahl angerechnet werden, dürfen faktisch noch zwei weitere Jungwölfe erlegt werden. Der VGH erklärte, die Verfügung begegne „gemessen am Beschwerdevorbringen, keinen rechtlichen Bedenken“. Insbesondere habe das Regierungspräsidium den Fauna-Flora-Habitat-Bericht 2025 als Grundlage heranziehen dürfen, um zu beurteilen, ob sich der Erhaltungszustand des Wolfs in Hessen auf einem günstigen Niveau befindet.

Wolfsmanagement in Hessen bleibt politisch umstritten

Der hessische Managementplan für Wölfe sorgt weiterhin für Kontroversen. Er sieht vor, dass bis zu 40 Prozent der Jungtiere pro Jagdsaison zum Abschuss freigegeben werden können. Die Landesregierung begründet dies mit dem Schutz von Weidetierhaltern und einem aus ihrer Sicht rechtmäßigen Bestandsmanagement. Bereits im Herbst 2024 hatte Hessen den Wolf in sein Jagdrecht aufgenommen. Im März 2025 folgte dann die Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz. Seitdem können die Länder die Bejagung in Regionen genehmigen, in denen der Wolf einen günstigen Erhaltungszustand aufweist – also gute Voraussetzungen für einen langfristigen Fortbestand gegeben sind.