Gericht spricht Arzt von Mord-Vorwürfen bei Sterbehilfe frei – Verteidiger fordert Gesetz
AUDIO: Selbstbestimmtes Sterben – war ein Thema auch beim Deutschen Juristentag vergangene Woche in Erfurt (5 Min)
Gesetz fehlt
Stand: 19.09.2026 14:55 Uhr
Während sich in Erfurt in dieser Woche der Juristentag auch mit der Frage nach einer gesetzlichen Regelung des assistierten Suizids beschäftigte, ist in Hannover ein 49 Jahre alter Arzt von gleich drei Mord-Vorwürfen freigesprochen worden. Der Mann saß sogar in Untersuchungshaft, was die Richterin in dem Prozess ausdrücklich bedauerte.
von MDR AKTUELL
- Was passiert, wenn eine gesetzliche Regelung fehlt.
- Richterin äußert "großen Respekt" für den Angeklagten.
- Verteidiger des Arztes fordern ein Sterbehilfegesetz.
Ein Arzt der Medizinischen Hochschule Hannover ist am Freitag vom Vorwurf des Mordes und der aktiven Sterbehilfe in drei Fällen freigesprochen worden. Wie der NDR berichtete, hatten neben den Verteidigern zuletzt auch die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage vor dem Landgericht Hannover für Freispruch plädiert. Für seine Zeit in Untersuchungshaft soll der Arzt entschädigt werden (Az.: 39 Ks 5/26).
Dem 49 Jahre alten Mediziner war Mord aus Heimtücke, versuchter Mord und schwere Körperverletzung vorgeworfen worden. Er soll zwei schwerstkranke Patienten im Alter von 20 und 71 Jahren auf der Intensivstation durch überdosierte Medikamente getötet haben und so dann auch eine 82 Jahre alte Frau in einer Demenz-WG.
Richterin äußert "großen Respekt" für Angeklagten
Die Vorsitzende Richterin am Landgericht Hannover, Britta Schlingmann, wies die Anklage vollständig zurück. Der Mediziner sei "ein Arzt, der ausschließlich zum Wohl seiner Patienten handelt". Sie wolle "großen Respekt zum Ausdruck bringen", auch gegenüber Ärzten und Pflegerinnen auf der Station der Medizinischen Hochschule. Es gebe keinen Zweifel daran, dass es dem Angeklagten nur darum gegangen sei, den Patienten an ihrem Lebensende auch noch schweres Leid zu ersparen.
Nach Überzeugung des Gerichts ging es etwa bei dem Einsatz als Notarzt bei der 82 Jahre alten Frau nur noch um die Frage, wie ihr Leid gelindert werden kann. Sie habe starke Schmerzen gehabt und unablässig geschrien. Fentanyl habe sie dann schlafen lassen und sie sei später gestorben, als das Mittel nicht mehr gewirkt habe: "Genau die richtige Maßnahme im richtigen Moment," sagte die Richterin.
Die Medizinische Hochschule Hannover hat auch eine Intensivstation
Auch der 20-Jährige, der 2020 starb, sei schwer krank gewesen, habe Leukämie gehabt; und eine Stammzellen-Transplantation habe sein Körper bekämpft, schilderte die Richterin. Lähmungen seien die Folge gewesen, schließlich habe er nicht mehr selbstständig atmen können. Der junge Mann habe seinen Lebensmut verloren, was dokumentiert sei. Der Arzt habe Medikamente gegeben, damit er nach Abstellen der Beatmung einschlafen konnte. Auch dem 71 Jahre alte Mann habe ein qualvoller Erstickungstod gedroht.
Der Intensivmediziner selbst bezeichnete die Mordanklage als "völlig monströsen Vorwurf". Es sei seine Pflicht, schwerstkranken Patienten ein Sterben ohne Luftnot und Schmerzen zu ermöglichen. Mit Tränen in den Augen hörte er das Urteil. Aus monatelanger Untersuchungshaft war er schon zuvor entlassen worden.
Forderungen nach einem Sterbehilfegesetz
Es sei ein langer Leidensweg für seinen Mandanten gewesen, sagte sein Verteidiger Denis Hübner. Und ein weiterer Verteidiger, Rechtsanwalt Jürgen Hoppe, sprach sich für ein Sterbehilfegesetz aus, statt solche Fragen den Gerichten zu überlassen.
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020 ist das Recht auf assistierten Suizid in Deutschland anerkannt, allerdings bis heute gesetzlich nicht geregelt. Ein Versuch war im Sommer 2025 gescheitert. Beim Deutschen Juristentag in Erfurt wurde jetzt unter anderem auch darüber beraten. Bei MDR AKTUELL hatte in dieser Woche der Palliativmediziner und Hausarzt Rudolf Wolter ebenfalls einen rechtlichen Rahmen für assistierten Suizid gefordert.
dpa/epd, MDR (ksc)
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