Pierre Mirabaud vor Gericht: der Bestechung und Geldwäscherei angeklagt

Geschäfte mit Kuwait: Pierre Mirabaud muss wegen Bestechung und Geldwäscherei vor Gericht

Der frühere Präsident der Bankiervereinigung war lange eine prägende Figur auf dem Schweizer Finanzplatz. Jetzt holt ihn eine folgenschwere Altlast ein.

30.08.2026, 05.30 Uhr

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Pierre Mirabaud soll eine Bewährungsstrafe von 24 Monaten erhalten.

Pierre Mirabaud soll eine Bewährungsstrafe von 24 Monaten erhalten.

Steffen Schmidt / Keystone

Lange Zeit war Pierre Mirabaud nie um ein Bonmot verlegen. Der ehemalige Teilhaber der Genfer Privatbank Mirabaud ging noch 2005 davon aus, dass das Bankgeheimnis mindestens für die nächsten 15 Jahre fest betoniert sei. Seine Prognose erwies sich als kapitale Fehleinschätzung. Das Bankgeheimnis kollabierte wenige Jahre später unter massivem Druck aus dem Ausland.

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Mirabaud hatte dieses stets verteidigt. Vor allem in seiner Rolle als Präsident der Schweizerischen Bankiervereinigung zwischen 2003 und 2009. Jetzt wird der 77-jährige Banquier mit dem markanten Zwirbelschnauz ausgerechnet von einer Altlast aus dieser Ära eingeholt.

Die Bundesanwaltschaft wirft ihm Bestechung fremder Amtsträger und Geldwäscherei vor. Die Verhandlung gegen ihn wird Anfang September vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona stattfinden. Sein Anwalt wollte sich auf Anfrage der NZZ nicht dazu äussern.

Rücküberweisungen in Millionenhöhe

Laut der Anklageschrift geht es um die Geschäftsbeziehung zwischen Pierre Mirabaud und Fahad al-Rajaan, dem früheren Direktor der Sozialversicherungsbehörde in Kuwait. Mirabaud und Rajaan sollen vereinbart haben, dass Rajaan die Gelder seiner Behörde bei Mirabaud anlegt.

Dafür soll Rajaan von Pierre Mirabaud widerrechtlich regelmässig und systematisch Rückvergütungen erhalten haben. Zwischen 2000 und 2012 summierten sich diese auf insgesamt 82,3 Millionen Franken. In diesem Zeitraum hatte die kuwaitische Sozialversicherungsbehörde bei der Genfer Privatbank rund 595 Millionen Franken angelegt.

Rajaan machte jedoch nicht nur mit Pierre Mirabaud Geschäfte. Die Behörden in Kuwait werfen ihm vor, von Banken insgeheim Kommissionen von mehr als 850 Millionen Dollar kassiert zu haben. 2022 ist er im Exil in London verstorben.

Ein abgekürztes Verfahren

Für Pierre Mirabaud fordert die Bundesstaatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe von 24 Monaten. Da er geständig ist und mit den Behörden kooperiert, findet vor dem Bundesstrafgericht nur ein abgekürztes Verfahren gegen ihn statt, bei dem das Gericht die ausgehandelte Strafe prüft und bestätigt.

Mildernd wirkt sich laut den Anklägern neben seinem Alter ebenfalls aus, dass Mirabaud seit seiner Pensionierung nicht mehr bei einer Bank arbeitet. Sie stufen sein Risiko als Wiederholungstäter daher als gering ein.

Ein Artikel aus der «NZZ am Sonntag»

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