Gesetzentwurf zeigt konkrete Pläne: Kassenbon kommt auf Millionen Supermarkt-Kunden zu

Stand: 22.08.2026, 20:54 Uhr

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Papierbelege sollen künftig die Ausnahme sein. Ein neuer Gesetzentwurf sieht eine digitale Lösung vor – doch die Pläne sorgen bereits für Kritik.

Kassel – Ob für den Wocheneinkauf, beim Bäcker oder an der Tankstelle: Nach dem Bezahlen gehört der Kassenbon für viele zum Alltag. Häufig wandert er allerdings direkt in den Müll. Das könnte sich künftig ändern.

Eine Kassierein nimmt einen Kassenbeleg aus dem Drucker.

Neue Kassenbon-Pläne: Das könnte sich beim Einkauf 2028 ändern (Symbolbild) © Daniel Karmann/ picture alliance / dpa

Die Bundesregierung plant neue Regeln für Kassenbons. Ein Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums sieht vor, dass Papierbelege ab 2028 nicht mehr automatisch ausgegeben, sondern stattdessen digital bereitgestellt werden.

Kassenbon soll ab 2028 digital werden

Konkret soll die bisherige Belegausgabepflicht auf Papier zum 1. Januar 2028 abgeschafft werden. An ihre Stelle tritt eine sogenannte Belegbereitstellungspflicht. Das bedeutet: Wer einen Verkauf über die Kasse erfasst, muss dem Kunden künftig einen digitalen Beleg bereitstellen. Wie der digitale Bon zum Kunden gelangt, kann auf unterschiedliche Weise funktionieren. Möglich wäre zum Beispiel ein QR-Code an der Kasse. Kunden könnten den Code mit ihrem Smartphone scannen und den Kassenbon anschließend auf dem Handy abrufen.

Für Verbraucher bedeutet die geplante Neuregelung nicht, dass Papierbons komplett abgeschafft werden. Wer einen Papierbon möchte, soll ihn weiterhin bekommen können – etwa für eine Reklamation, eine Rückgabe oder die eigenen Unterlagen. Auch beim Kontrollieren der Preise kann sich ein genauer Blick auf den Kassenbon lohnen. Ein Netto-Kunde hat deshalb über Jahre seine Bons gesammelt und schließlich einen Filialleiter konfrontiert.

Millionen Papierbons könnten wegfallen

Die Umstellung soll vor allem für die Händler eine Entlastung bringen. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums soll der jährliche Aufwand für die Wirtschaft um rund 88,9 Millionen Euro sinken. Weniger Papier, weniger Druckkosten und weniger Aufwand bei der Ausgabe der Belege sollen dazu beitragen. Gleichzeitig rechnet das Ministerium mit einem einmaligen Aufwand von rund 98,7 Millionen Euro für die Umstellung. Die Entlastung entsteht dem Entwurf zufolge vor allem durch den Wechsel von Papier- zu digitalen Belegen.

Hinter der Neuregelung steckt allerdings nicht nur der Wunsch, Papier und Aufwand zu sparen. Die Bundesregierung will mit den neuen Regeln auch Steuerbetrug erschweren, indem gleichzeitig eine neue Kassenpflicht eingeführt werden soll. Dazu soll unter anderem die Nutzung elektronischer Kassensysteme ausgeweitet werden. Der Kassenbon ist heute mehr als nur ein Beleg: In einigen Supermärkten wie Lidl öffnet er in manchen Filialen sogar die Ausgangsschranke.

Handel kritisiert neue Kassenbon-Regel

Bei den Händlern sorgt der geplante digitale Kassenbon für Kritik. Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßt zwar grundsätzlich das Ende der Pflicht zum automatischen Papierbon, bemängelt aber, dass die Bonpflicht faktisch bestehen bleibt.

Der HDE verweist darauf, dass Union und SPD im Koalitionsvertrag eigentlich die „Abschaffung der Bonpflicht“ vereinbart hatten. Der Verband hätte deshalb eine vollständige Abschaffung der Belegpflicht erwartet und spricht von einem „klaren Wortbruch“. HDE-Steuerexperte Ralph Brügelmann kritisiert, dass lediglich der Papierbon durch einen verpflichtenden digitalen Beleg ersetzt werden soll. „Damit bleibt die Belegpflicht faktisch bestehen“, so Brügelmann. Für den Einzelhandel sei das „eine große Enttäuschung“.

Auch das Bäckerhandwerk sieht die geplante Umstellung kritisch. Hauptgeschäftsführer Friedemann Berg warnt, dass sie vor allem für kleinere Betriebe mit älteren Kassensystemen schwierig werden könnte. Ältere Kassensysteme müssten laut HDE möglicherweise nachgerüstet oder komplett ersetzt werden.

Digitaler Kassenbon ohne Händler-App?

Wer heute einen digitalen Kassenbon nutzt, bekommt ihn je nach Händler zum Beispiel über eine App, per E-Mail oder über einen QR‑Code. Bei Händler-Apps gibt es allerdings auch Fragen zum Datenschutz: Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Supermarkt-Apps persönliche Daten erfassen und für die Analyse des Einkaufsverhaltens genutzt werden können.

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Dem Gesetzentwurf zufolge ist die praktikabelste Lösung, den digitalen Kassenbon über einen QR-Code auf dem Kassendisplay bereitzustellen, wie das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) berichtet. Kunden könnten diesen Code dann ohne eine händlereigene App scannen. Doch auch hier bleiben laut HDE rechtliche Fragen offen. (Quellen: Bundesfinanzministerium.de, Pressemitteilung des Handelsverbandes Deutschland, Verbraucherzentrale, RedaktionsNetzwerk Deutschland) (vw)