Gießen: Nach Autofahrt mit mehreren Verletzten äußert Beschuldigter Bedauern vor Gericht
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Versuchter Mord? Prozess um Auto-Irrfahrt: Fahrer äußert Bedauern
Im Dezember raste in Gießen ein Autofahrer in den Gegenverkehr und verletzte an einer Bushaltestelle mehrere Menschen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 33 Jahre alten Fahrer versuchten Mord vor. Der Mann entschuldigte sich vor Gericht.
Der Beschuldigte mit seinem Verteidiger und einem Übersetzer. Bild © Rebekka Dieckmann (hr)
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02:00 Min.|02.09.26|Simon Sustic
Bild © hessenschau.de| zur Audio-Einzelseite
Nach einer Irrfahrt in Gießen mit mehreren Verletzten am 22. Dezember vergangenen Jahres hat am Mittwoch die Hauptverhandlung im Sicherungsverfahren gegen den 33 Jahre alten Autofahrer begonnen.
Ihm werden versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vorgeworfen. Derzeit befindet er sich bereits in einer forensischen Klinik. Die Staatsanwaltschaft will den Mann dauerhaft dort unterbringen lassen. Sie hat eine entsprechende Antragsschrift beim Landgericht eingereicht.
Weitere Informationen
Eine forensische Klinik ist eine psychiatrische Einrichtung des Maßregelvollzugs. Dort werden Menschen untergebracht, die eine schwere Straftat begangen haben und bei denen eine psychische Erkrankung festgestellt wurde oder vermutet wird.
Ende der weiteren InformationenVerletzte um Entschuldigung gebeten
Der Beschuldigte räumte die Tat zum Prozessbeginn ein und entschuldigte sich bei den Verletzten. Er soll auf seiner Irrfahrt in der Gießener Innenstadt zunächst mehrere Autos gerammt haben.
Anschließend soll er auf eine Bushaltestelle zugerast sein. Dort erfasste er laut den Ermittlungen ein geparktes Fahrzeug, das durch den Aufprall in Richtung einer Passantin geschleudert wurde. Die Frau wurde dabei eingequetscht und schwer verletzt.
Anschließend soll der Mann seine Fahrt fortgesetzt haben. Dabei wurden weitere Passanten verletzt. "Insgesamt wird dem Beschuldigten vorgeworfen, versucht zu haben, vier Menschen zu töten", erklärte Staatsanwalt Tom Bayer beim Prozessauftakt. Drei Menschen seien dabei verletzt worden.
Terrorverdacht bestätigte sich nicht
Unmittelbar nach der Tat stand zeitweise ein terroristischer Hintergrund im Raum. Dieser Verdacht bestätigte sich im Verlauf der Ermittlungen jedoch nicht.
Die Staatsanwaltschaft geht nach umfangreichen Untersuchungen, bei denen unter anderem Mobiltelefone und weitere Datenträger ausgewertet wurden, davon aus, dass die Tat auf eine "akute Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis" zurückzuführen sein könnte.
Nach Angaben der Ermittler machte der Mann nach seiner Festnahme lediglich zusammenhanglose Angaben. Ähnliches schilderte auch ein Augenzeuge gegenüber der hessenschau. Der Zeuge war später für sein Eingreifen am Tatort geehrt worden.
Am 22. Dezember kam es zu einer Irrfahrt mit mehreren Verletzten an einer Bushaltestelle in Gießen. Bild © 5vision.news
"Mit hoher Wahrscheinlichkeit schuldunfähig"
"Wir gehen davon davon aus, dass der Mann mit hoher Wahrscheinlichkeit schuldunfähig ist", so Staatsanwalt Bayer. Ohne entsprechende medikamentöse Behandlung könne er aus Sicht der Staatsanwaltschaft wieder gleichartige Straftaten begehen, daraus ergebe sich seine Gefährlichkeit.
Beim Prozessauftakt erklärte der Verteidiger: Man habe keinerlei Zweifel daran, dass sich das Geschehen so zugetragen habe, wie von der Staatsanwaltschaft geschildert.
Beschuldigter äußert Bedauern
Der Mann selbst äußerte sein Bedauern über die Tat, insbesondere gegenüber der im Saal anwesenden Nebenklägerin, die schwer verletzt worden war. Die Passantin hatte mehrere Knochenbrüche erlitten. Sie lag nach der Tat im künstlichen Koma und ist seitdem ist auf einen Rollator angewiesen.
Der Beschuldigte behauptete, er habe vor der Fahrt einen "Herzanfall" erlitten und seine linke Körperseite nicht mehr spüren können. Deshalb habe er die Kontrolle über sein Auto verloren. An das Geschehene selbst erinnere er sich nicht mehr. Die Vorsitzende Richterin wies darauf hin, dass bei medizinischen Untersuchungen im Nachgang kein Herzinfarkt festgestellt werden konnte.
Zudem machte er Angaben zu seiner Biografie und seinem Gesundheitszustand, die jedoch teils widersprüchlich waren. Auf die Frage der Richterin, ob er krank sei, antwortete er, er wisse es nicht. Derzeit nehme er Medikamente, er fühle sich gut.
Frage nach Schuldfähigkeit
In einem Sicherungsverfahren geht es nicht nur um die Aufklärung des Tatgeschehens. Das Gericht muss auch klären, ob der Beschuldigte bei der Tat schuldunfähig oder erheblich vermindert schuldfähig war.
Dabei wird geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 Strafgesetzbuch vorliegen. Für eine solche Maßregel reicht eine psychische Erkrankung allein nicht aus. Das Gericht muss außerdem zu der Überzeugung gelangen, dass der Beschuldigte für die Allgemeinheit gefährlich ist. Eine zentrale Rolle spielt dabei das psychiatrische Gutachten.
Eine derartige Unterbringung ist nicht auf eine bestimmte Dauer festgelegt. Sie wird jedoch regelmäßig gerichtlich überprüft und endet erst, wenn Gerichte und Sachverständige zu dem Schluss kommen, dass von dem Betroffenen keine erhebliche Gefahr mehr ausgeht.
Der Prozess wird am 17. September fortgesetzt.