„Hab ein kleines Geschenk für dich“: Nachricht von Polizist sorgt für heftigen Streit – Praktikantin verliert Job

Stand: 27.09.2026, 06:00 Uhr

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Polizeipräsidium Nordhessen, Polizeirevier Mitte Kassel, Grüner Weg 33, neben dem Hauptbahnhof Foto: Andreas Fischer

Streit unter Polizisten führte zur Gerichtsverhandlung: Ein Polizeioberkommissar des Reviers Mitte, das sich im Polizeipräsidium Nordhessen befindet, wurde vor dem Amtsgericht freigesprochen. © Fischer, Andreas/Andreas Fischer

Ein Kasseler Polizist schickte seiner Praktikantin ein Foto eines sichergestellten Messers mit dem Satz „Hab ein kleines Geschenk für dich". Die Praktikantin verlor deshalb ihren Job – obwohl das Messer nie das Revier verließ.

Kassel – „Ich habe dämliche Äußerungen getätigt“, sagte am Montagnachmittag ein 36-jähriger Polizeibeamter in seinem letzten Wort vor dem Kasseler Amtsgericht. Er bedauere das sehr. Denn durch seine unbedachten Worte sei es erst zu dem Verfahren gegen ihn gekommen. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Polizisten in der Anklage Unterschlagung vorgeworfen. Der 36-Jährige konnte am späten Montagnachmittag aufatmen. Denn Richterin Hartling sprach ihn nach der mehrstündigen Verhandlung aus „tatsächlichen Gründen“ frei. Es gebe keinen Tatnachweis dafür, dass der Beamte im März 2025 einer Polizeikommissaranwärterin ein Messer geschenkt habe, das er zuvor einem Verkehrsteilnehmer bei einer Polizeikontrolle abgenommen habe.

Streit zwischen zwei Polizeioberkommissaren

Dass es überhaupt zu dem Verfahren vor dem Amtsgericht gekommen ist, ist auf einen Streit zwischen dem 36-jährigen Polizeioberkommissar und einem seiner Kollegen, einem 37-jährigen Polizeioberkommissar, zurückzuführen. Beide arbeiteten im März vergangenen Jahres in einer gemeinsamen Dienstgruppe im Revier Mitte. Früher scheinen die beiden Polizisten befreundet gewesen zu sein. Aber nachdem es privat zu Konflikten gekommen war, war das Verhältnis zwischen den beiden wohl auch an der Arbeit deutlich angespannt, wie es ein Vorgesetzter vor Gericht schilderte.

Am 3. März 2025, es war Rosenmontag, war der heute 37-Jährige erstmals damit beauftragt worden, eine Alkoholkontrolle auf der Wolfhager Straße zu leiten, bei der berauschte Autofahrer aus dem Verkehr gezogen werden sollten. Der 36-Jährige war auch bei der Kontrolle eingesetzt. Zusammen mit einer Kollegin stoppte er einen Autofahrer, der ein Einhandmesser dabei hatte. Die beiden Beamten stellten das Messer sicher. Zunächst sei nicht klar gewesen, ob es sich um einen waffenrechtlichen Verstoß gehandelt habe, so der Angeklagte. Man habe das Messer in eine Tüte gepackt und mit auf das Revier genommen. Wie die späteren Ermittlungen ergaben, machte er auch ein Foto von dem Messer und schickte es seiner Praktikantin, die an dem Tag freihatte. Dazu schrieb er: „Hab ein kleines Geschenk für dich.“

„Das war ein Spaß, das war ein Witz“

Sie sei natürlich nicht davon ausgegangen, dass ihr Praxisausbilder ihr das Messer schenken wollte, so die 22-jährige Zeugin vor Gericht. „Das war ein Spaß, das war ein Witz.“ Sie habe das so verstanden, dass sie am nächsten Arbeitstag die Sachbearbeitung, um das Messer ordnungsgemäß zu asservieren, übernehmen soll. Vor dem Hintergrund, dass ihr Ausbilder dann im Urlaub ist. Entsprechend habe sie auf die Nachricht mit „Ha, ha, ha“ und Emojis reagiert.

Nach der Kontrolle kam es auf dem Revier aber wohl noch zu einem Streit zwischen dem Angeklagten und seinem Kollegen, der die Kontrolle geleitet hatte. Der Angeklagte schilderte jedenfalls, dass der Kollege für seine Statistik habe wissen wollen, ob es sich bei dem Messer um einen waffenrechtlichen Verstoß handele. Da er zu dem Zeitpunkt noch nicht gewusst habe, ob das der Fall ist, und die Auseinandersetzung darüber heftig geworden sei, habe er gesagt, dass er das Messer seiner toten Oma oder der Praktikantin schenken werde. Das habe er natürlich nicht ernst gemeint.

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Der Kollege bestätigte den Vorfall so nicht vor Gericht. Er behauptete, dass er am nächsten Tag ein Gespräch zwischen dem Angeklagten und der Praktikantin mitbekommen habe, in dem sich die Frau mehrfach für das Messer bedankt habe. Dass es solch ein Gespräch gegeben haben soll, bestritten sowohl der Angeklagte als auch die Polizeianwärterin. Der Angeklagte führte an, dass er an dem Tag gar nicht im Revier war, weil er Urlaub hatte.

Der Kollege meldete allerdings seinem Vorgesetzten den Vorfall über das angeblich verschenkte Messer. „Ich bin meiner Meldepflicht nachgekommen“, so der 37‑Jährige. Den Vorwürfen sei man auch nachgegangen, schilderte der ehemalige stellvertretende Dienstgruppenleiter vor Gericht. Allerdings habe sich herausgestellt, dass sich das Messer die ganze Zeit auf dem Revier befunden habe und zwei Tage nach der Kontrolle auch ordnungsgemäß asserviert worden sei. Man habe auch mit dem Angeklagten über den Zwischenfall gesprochen, der ein sehr guter Polizist sei. Allerdings habe der 36-Jährige einen Humor, den nicht alle verstehen würden. Er sei flapsig. „Das, was er meint und denkt, das sagt er auch.“ Für die Dienstgruppenleitung war die Sache damit erledigt.

Beschwerdebrief an Polizeidirektion

Aber offenbar nicht für den 37-jährigen Kollegen und zwei weitere Polizisten, die wohl das Ziel verfolgten, dass der Angeklagte aus der Dienstgruppe entfernt wird. Sechs Monate nach dem Vorfall verfasste ein Kollege einen sechsseitigen Brief, in dem er sich über das Fehlverhalten mehrerer Kollegen beschwerte. Darin ging es auch um das angeblich verschenkte Messer. Der Brief wurde an die Revierleitung und die Polizeidirektion geschickt. Daraus entwickelte sich dann das Ermittlungsverfahren gegen den 36-jährigen Beamten und die Polizeianwärterin.

Während der Polizist, bei dem es kurz vor Weihnachten eine Wohnungsdurchsuchung gab, im Dienst blieb, hatten die Ermittlungen für die Praktikantin gravierende Folgen. Sie konnte zwar noch ihr Studium erfolgreich abschließen, wurde aber am Tag ihrer Graduierung entlassen. Jetzt arbeitet die 22-Jährige als Verkäuferin in einem Einkaufszentrum. „So lange das Verfahren gegen mich läuft, werde ich nicht wieder eingestellt.“ Der Freispruch für ihren Ausbilder könnte aber ein gutes Zeichen für die junge Frau sein, doch noch als Polizistin arbeiten zu dürfen.